Das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärten heute, man sei sich einig, "dass Observationen im Auftrag der BA nicht stattfinden". Schon bisher seien solche Überwachungen nicht gängige Praxis gewesen und nur in wenigen Ausnahmefällen bei schwerem Missbrauchsverdacht eingesetzt worden. Die Bundesagentur wolle stattdessen künftig "Verdachtsmomente im persönlichen Gespräch abschließend recherchieren", hieß es.
Das Erwerbslosenforum Deutschland in Bonn hatte der Bundesagentur vorgehalten, bei der Kontrolle Verdächtiger verstärkt zu "nachrichtendienstlichen Methoden" zu greifen. Damit maße sich die Bundesagentur Kompetenzen an, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht besäßen. Die Bundesagentur hatte daraufhin eingeräumt, in besonders schweren Fällen auch Detektive eingesetzt zu haben.