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Überraschung für Familie Dudek am Heiligabend


26.12.08

Überraschung für Familie Dudek am Heiligabend

Eine ungewöhnliche Weihnachtsgeschichte

(MEDRUM) Familie Dudek aus Herleshausen gehört zu den Familien, die unter dem staatlichen Dogma leiden, dass Schulbildung in Deutschland nur in staatlich anerkannten öffentlichen Schulen vermittelt werden darf. Beide Elternteile wurden im Sommer dieses Jahres zu 3-monatigen Gefängnisstrafen verurteilt, weil sie sich diesem staatlichen Gebot aufgrund ihres christlichen Gewissens nicht unterwarfen und ihre Kinder statt staatlichen Schulen ihrer Familienschule anvertraut hatten. Unmittelbar vor dem Weihnachtsfest bescherte ihnen der Postbote nun eine Überraschung.

Heiligabend ist kein Tag, an dem bei Familie Dudek Geschenke ausgepackt werden. Weihnachten wird bei Dudeks nicht gefeiert, weil sie den Bräuchen und Traditionen, mit denen das Weihnachtsfest üblicherweise begangen wird, kritisch gegenüberstehen. Eine Postsendung, mit deren Eintreffen sie dieses Jahr nicht mehr rechneten, machte ihnen jedoch vor dem Weihnachtstag ein unerwartetes Geschenk. Am 24. Dezember wurde Familie Dudek nämlich ein Schreiben besonderer Art zugestellt. Es kam aus Frankfurt, dem Sitz des Oberlandesgerichtes (OLG), das für die Entscheidung über ihren Revisionsantrag zuständig ist. Nach Öffnen der Postsendung konnten sie schwarz auf weiß lesen, dass das OLG Frankfurt mit Datum vom 4. Dezember ihrer Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Kassel stattgegeben hat.

Das Landgericht hatte die Eltern Dudek im Juli dieses Jahres in einer Berufungsverhandlung auf Antrag des Staatsanwaltes zu jeweils 3 Monaten Gefängnisstrafe mit der Begründung verurteilt, dass sie ihre Kinder hartnäckig der Schulpflicht entzogen hätten, weil sie diese ohne Genehmigung des Schulamtes in ihrer Familienschule über viele Jahre zuhause selbst unterrichtet hatten. Die Dudeks waren deswegen durch das Amtsgericht Eschwege zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen verurteilt worden. Dagegen legte der Staatsanwalt jedoch Berufung ein, weil ihm die Geldstrafe als zu milde erschien. Im Bundesland Hessen können Verstöße gegen die Schulpflicht im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern auch mit bis zu 6 Monaten Gefängnisstrafe  geahndet werden. So plädierte der Staatsanwalt vor dem Landgericht Kassel für 3-monatige Gefängnisstrafen. Dass ihr Sohn Jonathan für den Erwerb des Realschulabschlusses für vier Monate die öffentliche Schule besucht hatte und am Ende des Schuljahres zusammen mit einer Mitschülerin sogar als Schulbester geehrt wurde, fiel nicht in die Waagschale. Das Landgericht Kassel folgte mit seiner Entscheidung dem Antrag des Staatsanwaltes und verhängte gegen Jürgen und Rosemarie Dudek die geforderten Gefängnisstrafen. Es hielt das Vergehen der Dudeks für einen besonders schweren Fall. MEDRUM berichtete mehrfach über diesen Fall.

Das Urteil des Landgerichtes ist nun mit dem Beschluss des OLG Frankfurt aufgehoben. Dudeks hatten mit Hilfe ihrer Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. Sie fühlten sich insbesondere durch die Art und Weise wie die vorherigen Urteile zustande kamen und durch das Strafmaß nicht gerecht behandelt. Sie konnten sich eigentlich nicht vorstellen, dass dies einer sorgfältigen Überprüfung in unserem Rechtstaat standhalten würde und setzten ihre Hoffnung auf den jetzt erfolgreichen Revisionsantrag. Jürgen Dudek kommentierte die Aufhebung des Urteils durch das OLG Frankfurt gegenüber MEDRUM mit den Worten: "Die denkwürdige Post hat uns alle in ein Dankgebet zu unserem himmlischen Herrn einstimmen lassen."

Nach dem Beschluss des OLG Frankfurt ist die ganze Sache aufgehoben und an ein anderes Landgericht zur nochmaligen Verhandlung zurückverwiesen worden.  Das OLG hat diese Entscheidung getroffen, weil es Gründe für zahlreiche Beanstandungen sah. Beanstandet wurden sowohl die Arbeit des Amtsgerichtes mit dessen Urteil vom 2. Mai 2007, als auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft sowie schließlich auch die Arbeit des Landgerichtes Kassel. Hervorgehoben wurde, dass die erstmalige Verurteilung nicht dermaßen ausreichend begründet worden sei, dass eine Berufung durch die Staatsanwaltschaft allein auf das Strafmaß hatte beschränkt werden dürfen. Tatsächlich bedeutet diese Feststellung, dass eine solche Berufungsbeschränkung gar nicht erst durch das Landgericht hätte angenommen werden dürfen. Es sei auch nicht rechtens gewesen, eine Pauschalstrafe auszusprechen und dabei die Verstöße für die schulpflichtigen Kinder alle in einen Topf zu werfen, erläuterte Jürgen Dudek den Beschluss des Oberlandesgerichtes. Die Verstöße hätten vielmehr für jeden Einzelfall beurteilt werden müssen. Der Beschluss des OLG muss in seinen Einzelheiten noch ausgewertet werden, um genau ermessen zu können, was daraus im Einzelnen konkret abgeleitet werden kann.

Die große Anspannung, unter der die Familie in den letzten Monaten stand, ist jedenfalls jetzt erst einmal gewichen. Die Befürchtungen, bald mehrmonatige Gefängnisstrafen antreten zu müssen, werden zumindest vorerst noch keine Realität. Neue Hoffnung, Hoffnung auf Gerechtigkeit und Toleranz ihrer persönlichen Haltung, die von ihrer individuellen, christlichen Gewissensverantwortung gegenüber ihren Kindern geprägt ist, ist in der Familie entstanden. Sie geht mit dem Gefühl tiefer Dankbarkeit einher. Auch wenn Dudeks Weihnachten nicht im üblichen Sinne feiern, hatten sie zum diesjährigen Weihnachtsfest dennoch Grund zu großer Freude. "Gott erhört wahrhaftig Gebet - jedoch Schritt für Schritt, und nach Seinem Zeitplan. Wir danken dem HERRN.", so Jürgen Dudek zu MEDRUM über das frohe Ereignis:


MEDRUM-Artikel -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott


 

Leserbriefe

Der Familie Dudek wünschen wir viele weitere "Sternstunden" - nicht nur in diesen Weihnachtstagen. In diesem Staat hoffen wir, dass es ein Umdenken gibt - man kann auch Familien zutrauen und ggf fördern, ihre Kinder zuhause zu begleiten und zu erziehen!
Neugierig sind wir, wie die Familie Dudek die Weihnachtstage gestaltet. Vielleicht können wir lernen und wieder zum Wesentlichen dieses Festes finden...

Sandra und Andreas Westerbarkei, Berlin

… das Sie, Herr Westerbarkei, ansprechen, scheint Familie Dudek erkannt zu haben. Wir finden alles, was wir darüber wissen müssen, geschrieben in 1. Kor. 10, 14: »Deswegen, meine Geliebten, fliehet, weg von dem Idolgottesdienst.« Es ist schade, daß viele an dieser Stelle das Wort nicht ernstnehmen und, statt die heidnischen Kulte zu fliehen, diesen einen »christlichen« Sinn unterlegen wollen. Schön, daß Fam. Dudek auch in dieser Sache einen geraden Weg zu gehen scheint. Herzliche (ganz und gar unfestliche) Grüße.

http://www.herausgerufene.de

Großen Respekt habe ich vor der Familie Dudeck, weil sie so aufrichtige Menschen sind. Schulen sind ja eigentlich nichts anderes als Verwahranstalten für Kinder, deren Eltern keine Zeit für sie haben. In einigen Städten kann man froh sein, wenn Kinder in den staatlichen Schulen nicht verwahrlosen. Das alle gezwungen sind diese Zustände ertragen zu müssen, zeigt wie viel menschenverachtende Gesetze wir noch haben. Wenn es keine Schulpflicht gäbe, könnte ich meine Kinder zur Schule geben, weil ich es will und nicht weil ich es muß! Ist das nicht ein großer Unterschied? Jeder sollte sich gegen die Schulpflicht wenden, die es wie in Deutschland in kaum einem anderen Land gibt. Die Familie hat das Bundesverdienstkreuz verdient und macht mir Mut aus Deutschland noch nicht auswandern zu müssen. Ekkehard Schutsch Vater von vier Kindern

Krebsow 30.11.2009

http://www.gutshaus-krebsow.de