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Strafe oder Straffreiheit der Förderung der Selbsttötung?


29.11.12

Strafe oder Straffreiheit der Förderung der Selbsttötung?

Energische Proteste gegen den in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches

(MEDRUM) Ob die Förderung der Selbsttötung bestraft wird oder künftig teilweise straffrei bleibt, soll hauptsächlich davon abhängen, ob die Förderung gewerbsmäßig betrieben wird oder nicht. Das sieht der heute in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages stehende Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Förderung der Selbsttötung vor.

Strafbewährtes Verbot der Suzidbeihilfe nicht sachgerecht?

Das Strafgesetzbuch stellt bislang in §216 die Tötung auf Verlangen unter Strafe. Nicht strafbar sei jedoch die Teilnahme an einer Selbsttötung oder deren Förderung, wird in der Begründung eines neu vorgeschlagenen Straftatbestandes gesagt. In Absatz 1 des dazu vorgeschlagenen §217 des Strafgesetzbuches heißt es:

Wer absichtlich und gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das eröffnet weite Spielräume. Denn dieser Text besagt im Umkehrschluss:

Jeder, der nicht absichtlich und gewerbsmäßig, oder, wer absichtlich und nicht gewerbsmäßig, oder, wer nicht absichtlich und nicht gewerbsmäßig einem anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt, bleibt straffrei.

In Absatz 2 soll dieser Spielraum ein Stück weit eingeengt werden. Straffrei sollen demnach Angehörige oder andere nahestehende Personen bleiben: "Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist.“

Die darin verankerte Straffreiheit wird damit begründet, dass ein vollständiges strafbewehrtes Verbot der Beihilfe zum Suizid wie es etwa in Österreich, Italien, England und Wales, Irland, Portugal, Spanien und Polen besteht, nicht sachgerecht sei. Die Suizidhilfe, die z. B. im engsten Familienkreis in einer schwierigen Konfliktsituation oder auch durch einen Dritten aus "rein altruistischen Gründen" (Anmerkung: uneigennützig) gewährt werde, solle nicht kriminalisiert werden.

Gegen die vorgeschlagene Regelung und die daraus resultierende Straffreiheit für einen nicht näher bestimmten Personenkreis gibt es erheblichen Protest.

Christdemokraten für das Leben: Strafrecht darf Straffreiheit von "Dienstleistungen" am Lebensende nicht beglaubigen

Die Christdemokraten für das Leben (CDL)  sehen in dem Gesetzesvorschlag, der von radikalen "Humanisten" in der FDP propagiert werde, einen Versuch, etwas zu verbieten, das tatsächlich derzeit in Deutschland gar nicht angeboten werde: die sogenannte "gewerbsmäßige" Suizidbeihilfe. Die auf diesem Gebiet wirklich tätigen Organisationen seien als gemeinnützig anerkannt und wären von der Strafandrohung nicht betroffen. Sie könnten ihr "nicht-kommerzielles" Geschäftsmodell sogar ausbauen. Die CDL dazu: "Dass § 217 Absatz 2 StGB zudem ‚Angehörigen’ und ‚nahestehenden Personen’, seien es Familienmitglieder oder Freunde, beispielsweise auch Ärzte oder Pfleger, die aktive Mitwirkung selbst an einer eigentlich strafbaren gewerbsmäßigen Selbsttötung - und somit erst recht an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid - straffrei zubilligt, zeigt leider allzu deutlich, was die tatsächliche, geschickt verdeckte Intention des Gesetzentwurfs zum § 217 StGB ist: Gerade durch das vermeintliche "Verbot" von Organisationen, die es so gar nicht (mehr) gibt, wird tatsächlich jede nicht kommerzielle Suizidmitwirkung rechtlich aufgewertet. Wer künftig professionelle Unterstützung beim Suizid sucht, kann bundesweit auf ein wachsendes Angebot an professionellen, unbezahlten Sterbehelfern zugreifen, die auch aktiv für ihre Dienste werben dürfen. Und wer persönlich glaubt, Sterbehilfe leisten zu wollen, der weiß nun, durch das Strafrecht beglaubigt, dass Staat und Gesellschaft diese letzte "Dienstleistung" am Lebensende nur zu gerne tolerieren."

KALEB gegen "Einstieg in die Euthanasie"

Auch andere Lebenschutzorganisationen haben sich gegen eine aktive Suizidbeihilfe ausgesprochen. Gerhard Steier von KALEB e.V. Berlin: "Was Lebensrechtler seit Jahrzehnten befürchtet haben, soll noch in dieser Legislaturperiode stattfinden: der Einstieg in die Euthanasie (abgesehen davon, dass die Abtreibung schon der Einstieg ist) auch in Deutschland." Steier rief dazu auf, die Initiative www.solidaritaet-statt-selbsttoetung.de, die von Durchblick e.V. aus dem Bundesverband Lebensrecht getragen wird, zu unterstützen, die am  Donnerstag von 12.00-14.00 Uhr eine Kundgebung vor dem Reichstag organisiert hat.

Initiative "Solidarität statt Selbsttötung": Ethischer Dammbruch zum sozialverträglichen Sterben

Die Initiative Solidarität statt Selbsttötung bezeichnete den Gesetzentwurf als Mogelpackung und gefährliche Entwicklung: "In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung." Die Vertreter der Initative haben ihre Kritik in einer Postsendung an die Parlamentarier direkt zum Ausdruck gebracht. Die Volksvertreter erhielten am Montag per Post eine Arzneipäckchen mit der Aufschrift: §217 forte – Die Todespille in der praktischen Mogelpackung. Die Initiative sieht in der jetzt vorgeschlagenen Regelung der Sterbehilfe einen "ethischen Dammbruch, hin zu einer Gesellschaft, in der auf alte und unheilbar kranke Menschen bzw. ihre Angehörigen, die nach § 217 Abs. 2 StGB tätig werden können, Druck ausgeübt wird, dies auch zu tun, "damit in Deutschland künftig sozialverträglich gestorben wird". Deshalb fordern die Initiatoren einen "Stopp des übereiligen Gesetzgebungsverfahrens, eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe".

Forum Deutscher Katholiken: Der Mensch braucht Hilfe und Zuwendung, aber nicht die Giftspritze.

Zu den Gegnern des Gesetzentwurfes zählt auch das „Forum Deutscher Katholiken“, das alle "Christen und Menschen guten Willens" aufgerufen hat, sich an die Bundestagsabgeordneten zu wenden und sie eindringlich zu bitten, gegen aktive Sterbehilfe in jeder Form zu stimmen. "Der Mensch braucht in Alter und Krankheit und auf seinem letzten Lebensweg Hilfe und Zuwendung, aber nicht die Giftspritze. Sich selbst umzubringen ist keine heroische Tat. Heldenhaft ist es vielmehr sein Schicksal anzunehmen, wie uns das Papst Johannes Paul II. beispielhaft vorgelebt hat. Suizid bedeutet keinen Sieg für Selbstbestimmung und Freiheit. Er ist immer eine menschliche Niederlage!", erklärte der Vorsitzende des Forums, Hubert Gindert.


 

Leserbriefe

Es ist erstaunlich, was Luther zu diesem Thema schon vor 500 Jahren schrieb: "...Wer wohl gelebt hat, kann nicht übel sterben. Selten stirbt einer wohl, der übel gelebt hat. Wohl leben aber heißt nicht, täglich toll und voll sein, wie die Welt wohl lebt, sondern im Glauben des Sohnes Gottes leben.. Gal. 2,20"