Sie sind hier

Schulamtsdirektor ist Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag


11.09.08

Schulamtsdirektor ist Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kreistag

(MEDRUM) Wie ein Blick auf die Internetseite der CDU des Landkreises Kassel zeigt, ist der Schulamtsdirektor, der mehrfach gegen die Familie Dudek Strafantrag gestellt hat, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Kassel.

Auf den Internetseiten heißt Arno Meißner die Besucher des CDU-Portals "Herzlich Willkommen". Dort heißt es weiter:

"Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die Mitglieder der Fraktion und ihre Aufgaben, unsere Positionen und die aktuellen Entwicklungen in der Kreispolitik geben. Unter dem Punkt Fraktion erhalten Sie Informationen zum Aufbau der Fraktion und zu den Kreistagsmitgliedern der CDU. Wir hoffen, Ihnen damit die Politik der CDU im Landkreis Kassel möglichst umfassend und transparent darstellen zu können.

Ihr Arno Meißner"

Wie wiederholt in MEDRUM und anderen Medien berichtet wurde, hat Arno Meißner in seiner Aufgabe als Leiter des Staatlichen Schulamtes der Familie Dudek auf Ihre Anträge zur Genehmigung der häuslichen Unterrichtung ihrer Kinder bisher keine Zustimmung erteilt. Arno Meißner hat mit Verweis auf seinen Amtseid vielmehr Strafantrag gegen die Eltern Dudek gestellt, weil sie ihre Kinder wegen ihres christlichen Gewissens nicht dem staatlichen Schulsystem anvertrauen wollen und sich deshalb der Schulpflicht entzogen haben. Das Hessische Schulgesetz ließe allerdings zu, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wie MEDRUM berichtet hat, gilt zwar in Hessen wie in den übrigen Bundesländern die Schulpflicht mit der Auflage, nur die staatlich anerkannten Schulen zu besuchen, gibt jedoch gleichzeitig der Schulaufsichtsbehörde die Befugnis eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, falls wichtige Gründe vorliegen. Das christlich motivierte Bestreben der Dudeks für die häusliche Ersatzunterrichtung ihrer Kinder waren jedoch für den CDU-Politiker Arno Meißner in seiner Funktion als Schulamtsdirektor alleine offenbar kein Grund, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, wie die Eltern Dudek wiederholt berichteten. Die Auflagen für die Genehmigung einer Ersatzschule und die dafür zu tragenden Kosten sind hoch, wie aus einem Bescheid des Schulamtes hervorgeht (MEDRUM-Artikel v. 04.09.09). Unabhängig von einer Genehmigung seines Antrages meinte Jürgen Dudek: "In der Art und Weise, wie mit uns umgegangen worden ist, spiegelten sich für uns keine christlichen Werte wider. Das hat uns noch darin bestärkt, unsere Kinder nicht dem staatlichen Schulsystem anzuvertrauen."


MEDRUM-Artikel: -> Die staatlichen Hürden für Ersatzschulen werden hoch angelegt