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Rückschlag für Fans von Homo-Ehen


25.06.10

Rückschlag für Fans von "Homo-Ehen"

Gerichtshof für Menschenrechte: Eheschließung zwischen Homosexuellen keine staatliche Verpflichtung

(MEDRUM) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Klagefall zweier österreichischen Bürger entschieden, daß Staaten nicht zur Einführung einer Ehe zwischen Homosexuellen gezwungen werden können. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichtshofes vom Donnerstag hervor.

Geklagt hatten zwei männliche Homosexuelle aus Österreich, denen im Jahr 2002 in Wien eine standesamtliche Eheschließung verweigert wurde. Die österreichische Behörde hatte darauf verwiesen, daß eine Heirat nur zwischen  Mann und Frau möglich sei. Dadurch sahen sich die beiden Männer in ihren Grundrechten verletzt und beantragten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Klage Nr. 30141/04 vom 5. August 2004), die Republik Österreich zum Abschluß ihrer Eheschließung zu verpflichten. Das lehnte der Gerichtshof ab. Die Staaten in Europa seien nicht zur Einführung von Ehen zwischen Homosexuellen verpflichtet, so das Urteil.

In der Mitteilung des Gerichtshofes heißt es: "THE EUROPEAN CONVENTION OF HUMAN RIGHTS DOES NOT OBLIGE STATES TO ENSURE THE RIGHT TO MARRY TO HOMOSEXUAL COUPLES" (Die Europäische Menschenrechtskonvention verpflichtet die Staaten nicht, ein Recht auf Eheschließung für homosexuelle Paaren zu gewährleisten).

Der Gerichtshof stellte fest, daß weder Artikel 12 (Recht auf Ehe) noch Artikel 14 (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt sei, wenn Staaten die Eheschließung nicht auf homosexuelle Paare ausweiten. Die Entscheidung, ob die Ehe nur auf die Verbindung zwischen Mann und Frau oder auch auf gleichgeschlechtliche Paare anzuwenden sei, liege bei den Staaten. Es sei ihre Sache, die Bedürfnisse ihrer Gesellschaft zu beurteilen. Die Richter stellten ebenso fest, daß in Staaten, in denen es die Möglichkeit zur eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare gibt, keine Verpflichtung besteht, eingetragene Partnerschaften in jeder Hinsicht wie Ehen zu behandeln.

Gegen dieses Urteil der sieben Richter umfassenden Kammer kann innerhalb von drei Monaten Widerspruch eingelegt werden. Bei einem Widerspruch wird entschieden, ob der Widerspruch zurückgewiesen wird oder ob der Fall der großen Kammer bestehend aus 17 Richtern zur Entscheidung vorgelegt wird.

Mit dieser Gerichtsentscheidung wird nebenbei dem CSU-Politiker Norbert Geis bestätigt, daß sein Ehe- und Familienbild nicht nur im Einklang mit dem Grundgesetz, sondern auch im Einklang mit den Menschenrechten steht. Der SPD-Politiker Klaus Wowereit hatte Norbert Geis im November 2009 in einer Fernsehsendung vorgeworfen, er habe ein reaktionäres Ehe- und Familienbild. Geis hielt Wowereit entgegen, sein Ehebild sei keineswegs reaktionär, er vertrete das Ehe- und Familienbild des Grundgesetzes. Das jetzige Urteil des Gerichtshofes belegt: Geis ist nicht nur auf der Höhe des Grundgesetzes, sondern auch auf der Höhe der Zeit höchstrichterlicher Rechtsprechung über die Menschenrechte.

Für den Regierenden Bürgermeister Berlins Wowereit hat das jetzige Urteil noch eine weitere, höchst aktuelle Bedeutung. Der Berliner Senat hat erst vor wenigen Tagen entschieden, einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative zu stellen, mit dem die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet werden soll.


MEDRUM -> Berliner Senat will die Ehe deformieren

MEDRUM -> Reaktionäres Ehebild


 

Leserbriefe

Den Richtern sei herzlich gedankt. Der Beweis von gesundem Menschenverstand ist somit erbracht! Homosexuelle Partnerschaften sollen und können geführt werden, sie werden heutzutage akzeptiert - aber damit soll es auch gut sein! Ehe und Familie ist heterosexuellen Partnern, also Mann und Frau, vorbehalten! Ich bin froh, dass endlich eine klare und deutliche Richterentscheidung gefallen ist und ob die beiden Männer Widerspruch einlegen? Ich müsste mich sehr irren, wenn die Richter dann anders entscheiden! Dem Himmel sei gedankt!

Ich wusste als Jurist zwar schon immer, dass das so ist, denn bei Errichtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die LSBT-Lobby noch nicht so weit, aber aufgrund der letzten Entscheidungen des ECHR war ich mir nicht so sicher, ob der Gerichtshof die Europäische Menschenrechtskonvention noch Ernst nimmt. Mal sehen, ob Berufung eingelegt wird, erst danach könnten wir aufatmen.

Diskriminierung

Die Bezeichnungen "Ehe" und "heiraten" sind in unserem Sprachgebrauch fest verwurzelt mit der ehelichen Gemeinschaft Mann von Frau. Warum sollte das nicht weiterhin so bleiben? Ich sehe darin keine "Abwertung" der Lebensgemeinschaften homosexueller Menschen, die eine herkömmliche Ehe aufgrund ihrer Prägung nicht eingehen können. Ihre Lebensgemeinschaft ist der einer Ehe zwar durchaus vergleichbar und sollte auch entsprechend respektiert werden! Warum aber auch hier von Ehe und heiraten gesprochen werden muß, ist meines Erachtens unerheblich. Ich halte das für einen völlig überflüssigen Streit um Worte. Die Inhalte bleiben davon unberührt.

Gebete werden erhört! DANKE HERR JESUS !!! DANKE!!! Gott ist TREU!