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Religion darf Kündigungsgrund sein

Titel: 
Religion darf Kündigungsgrund sein
Quelle: 
Süddeutsche Zeitung
vom: 
03.02.11
Zum Inhalt: 

Wer für einen evangelischen Kindergarten arbeitet, darf nicht aktiv für eine andere Glaubensgemeinschaft eintreten. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wies eine entsprechende Klage zurück.