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Religion am Arbeitsplatz: Rücksicht

Titel: 
Religion am Arbeitsplatz: Rücksicht
Quelle: 
FAZ
vom: 
24.02.11
Autor: 
Reinhard Müller
Zum Inhalt: 

Der Arbeitgeber darf den Glauben seiner Angestellten nicht ignorieren. Das haben Gerichte in mehreren Fällen so entschieden. Doch auch der Gläubige sollte an das Umfeld denken und Rücksicht nehmen.