Regelsatz 2011
Die Bundesregierung:
Es wird einen nachvollziehbaren Regelsatz für Erwachsene geben. Und zwar
- 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,
- 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
- 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. Damit gibt es:
- 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,
- 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
- 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.