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Lehrgespräche in den evangelischen Landeskirchen über Irrlehren und Bekenntnis


26.08.11

Lehrgespräche in den evangelischen Landeskirchen über Irrlehren und Bekenntnis

Erklärung „Für die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche" gibt wichtige theologische Anstöße

(MEDRUM/idea) - Wie die evangelische Nachrichtenagentur idea in ihrem Pressedienst am Donnerstag meldete, ist die Erklärung einer evangelischen Theologengruppe, Irrlehren in der evangelischen Kirche entgegenzutreten, auf rege Unterstützung gestoßen. Im Autorenkreis wird erwartet, dass Bischöfe, Kirchenpräsidenten und kirchenleitende Amtsträger eine theologische Diskussion mit den Kritikern führen und zu Lehrgesprächen einladen.

Zentraler Irrtum im Pfarrdienstgesetz verführt zu Irrlehren

idea veröffentlichte am 4. August 2011 die Erklärung „Für die Freiheit des Glaubens und die Einheit der Kirche" (MEDRUM berichtete am 15. August). Diese Erklärung wurde von einer Gruppe evangelischer Theologen und Autoren verfasst, zu denen auch der nordelbische Altbischof Ulrich Wilckens gehört. Die Verfasser wenden sich insbesondere gegen das Anfang November 2010 von der EKD-Synode verabschiedete kirchliche Dienstrecht, nach dem es auch Pfarrerinnen und Pfarrern, die in homosexuellen Lebensgemeinschaften leben, erlaubt sein soll, ihren Pfarrdienst zu verrichten und dabei mit ihren gleichgeschlechtlichen Partnern im Pfarramt wie Eheleute zusammenzuleben.

Es sei eine falsche Lehre, die Auffassung zu vermitteln, zwischen der Ehe und homosexuellen Lebensform könne beliebig gewählt werden, ist die Position der Autoren. In ihrer Erklärung machen sie "sieben aktuelle Grundsatzaussagen" über Ehe und Formen des Zusammenlebens sowie zur Lehre der Kirche und weisen die Vorstellung zurück, gleichgeschlechtliches Zusammenleben sei mit den Aussagen der Heiligen Schrift vereinbar, falls dies "verantwortlich" und "verlässlich" gelebt werde. In dieser Auffassung, die in der Begründung zu § 39 des Pfarrdienstgesetzes der EKD niedergelegt ist, sehen die Autoren einen zentralen Irrtum und eine „Verführung zur Irrlehre".  Deswegen halten sie eine theologische Diskussion und ein gemeinsames Bekennen zur Wahrheit der Heiligen Schrift in den Landeskirchen für nötig.

Bischöfe müssen über die Lehre der Kirche wachen und theologische Diskussion führen

Nach der idea vorliegenden Information hat die Theologische Erklärung rege Unterstützung gefunden und Anstöße für eine weitere Diskussion über das Bekenntnis zur Wahrheit der Heiligen Schrift gegeben. Die Autoren berichten über "erfreulich viele Reaktionen mit dankbarer Zustimmung und weiterführenden Überlegungen", so idea. Wie zuvor idea und MEDRUM berichteten, hat sich beispielsweise der Leiter der evangelistischen Aktion ProChrist, Pfarrer Ulrich Parzany, mit den aktuellen Grundsatzaussagen der Theologischen Erklärung identifiziert und sich ihnen in einer persönlichen Erklärung verpflichtet. Zuvor hatte der Autorenkreis protestantische Geistliche und Christen mit seiner Erklärung dazu eingeladen, sich in ihren Kirchen durch eine Unterschrift zu den "aktuellen Grundaussagen des christlichen Glaubens" zu bekennen. idea zufolge reicht es nach Meinung der Theologengruppe nicht aus, wenn Bischöfe oder Kirchenpräsidenten Selbstverpflichtungen lediglich zur Kenntnis nähmen. Vielmehr sei es erforderlich, dass die Bischöfe und Kirchenpräsidenten sowie kirchenleitende Amtsträger in ihrer Aufgabe, über die Lehre der Kirche zu wachen, auch zu theologischen Lehrgesprächen einladen.

Namhafte Theologen im Autorenkreis

Zum Autorenkreis gehören neben dem Altbischof und Professor für neutestamentliche Theologie, Prof. Dr. Ulrich Wilckens, der Professor für Systematische Theologie, Dr. Reinhard Slenczka, und Oberkirchenrat i.R. Klaus Baschang, auch der Sprecher des Initiativkreises Evang. Kirchenprofil und Professor i.R. für Systematische Theologie und Religionspädagogik, Dr. Dr. Rainer Mayer, und drei weitere Mitglieder des Initiativkreises. Die theologische Erklärung ist dem Anhang dieses Artikels beigefügt.

Der bundesweit orientierte „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil" trat Mitte Januar 2011 an die Öffentlichkeit und wendet sich dagegen, homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleichzustellen und ihnen generell den Zugang zum Pfarrdienst in der EKD zu ermöglichen.

Weitere Information: → «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil»

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Leserbriefe

Bei aller Hochachtung vor dem Mut, eindrucksvoll seinen Standpunkt zum Thema Homosexualität zu vertreten und sich mit den einschlägigen Beschlüssen der evangelischen „Kirche“ in Deutschland auseinanderzusetzen, verwundert doch die uns hier begegnende Theologie. Auf den ersten Blick erscheinen die „sieben aktuellen Grundaussagen christlichen Glaubens“ und die Aufforderung, sich zu diesen zu bekennen, plausibel und zielführend. Im Kommentar zu denselben werden jedoch streckenweise deren Begründungen durch Zugeständnisse wieder zurückgenommen oder verwässert. So verwundert die Überbetonung der „gesellschaftlichen Entwicklung“, an der die „Kirche“ Anteil habe: Bei der klaren Unterscheidung „zwischen der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft“ nehme sie die „Interessen des Gemeinwohls“ wahr und erbringe hinsichtlich der Bedeutung der Institution Ehe „besonders wirksame Leistungen“ („Orientierungsleistungen“ und „Sozialleistungen“). Hier wird der Eindruck erweckt, als ob man unbedingt einen gesellschaftlichen Konsens (mit den Landeskirchen) anstrebe. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich Aufgabe der „Kirche“ ist, in erster Linie „im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung“ den „Unterschied zwischen der Ehe und allen anderen Lebensformen“ zu definieren. Besteht die Verpflichtung der „Kirche“ tatsächlich darin, „mit ihrem Bekenntnis zur Ehe“ die „bedrohten humanen Interessen des ganzen Gemeinwesens wahr“zunehmen? Wird hierdurch nicht die in der ersten „aktuellen Grundaussage“ („Die Institution Ehe und die Lebensformen“) getroffene Feststellung des „exklusiven Charakters der Ehe als Institution“ innerhalb der Schöpfungsordnung Gottes konterkariert? Wird hier nicht das in der zweiten „aktuellen Grundaussage“ („Die Ehe und der Gottesglaube“) angeführte „Geheimnis des biblischen Gottesglaubens“, das sich „im Gegenüber von Mann und Frau in ihrer Zuordnung zueinander“ zeigt, abgewertet?

Mit dieser Art von Argumentation wird der als „Bekenntnisnot“ angesprochene Zustand der „Kirchen und Gemeinden“, bei dem es – wie richtig formuliert – letztlich um „die Wahrheit der Heiligen Schrift“ und um deren „Autorität für Glauben und Leben aller Christen“ geht, relativiert. Indem erklärt wird, die Schriftauslegung habe „immer im Kontext gesellschaftlicher Verhältnisse“ zu erfolgen (4. Bibel und Bibelauslegung), der „Kirche“ obliege ein „notwendiger Dienst am Gemeinwesen“ (6. Lehre und Seelsorge) und sie habe ihre „Kraft ... zur Wahrnehmung öffentlicher Verantwortung“ einzusetzen (7. Unterscheidung und Zuordnung), wird ein Weg weg von der Orientierung an der bilbischen Botschaft und deren Normen, hin zur Respektierung zeitbedingter gesellschaftlicher Gefühlslagen beschritten. Damit aber wird das Wort nicht mehr im Geist der Bibel ausgelegt, das Wort der Bibel wird vom Handeln getrennt. Genau das aber ist der Weg (oder besser: die Methode), den die Verantwortlichen in der EKD und in den Landeskirchen zur Begründung der Beschlüsse zum Pfarrdienstgesetz eingeschlagen haben. Man fragt sich, wo dann noch Spielraum bleibt für die geforderte „Diskussion“ und die „Lehrgespräche“ mit den Landeskirchen? Grundsätzlich kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß sich mit der Formulierung der „aktuellen Grundaussagen“ sowie der zu ihnen abgegebenen „Kommentare“ ein deutscher Protestantismus zu Wort meldet, dem vor allem daran gelegen ist, die zivilgesellschaftlichen Normen und Werke zu überhöhen. Dies aber geht nicht ohne Abstriche von der Wahrheit des Evangeliums und den Verlust der sogenannten „Freiheit des Glaubens“.