Sie sind hier

Landesbischof Fischer: Bekenntnisgrundlagen von Frage sexueller Praktiken unberührt


14.04.11

Landesbischof Fischer: Bekenntnisgrundlagen von Frage
sexueller Praktiken unberührt

Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Baden versucht Widerstand gegen Abkehr
vom Bekenntnis zur Heiligen Schrift durch das Pfarrdienstgesetz abzuweisen

Ein Zwischenruf von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Baden, Ulrich Fischer, stimmte bei der Tagung der Landessynode in Bad Herrenalb in dieser Woche der Auffassung zu, die Bekenntnisgrundlagen seien von unterschiedlichen Einschätzungen "sexueller Praktiken" unberührt. Bei seiner ethischen Befürwortung der Homosexualität hob er auf die heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen ab und wies den Mahnruf der acht evangelischen Altbischöfe, am Bekenntnis der Bibel festzuhalten, als eine Einmischung zurück.

Mit seiner Behauptung über eine angebliche Bekenntnisneutralität sexueller Praktiken kommt Landesbischof Fischer allen entgegen, die dafür plädieren, das Pfarramt in den evangelischen Kirchen für das, durch sexuelle Orientierungen geprägte, unterschiedliche sexuelle Verhalten zu öffnen. Fischer hielt den Kritikern des neu in Kraft getretenen Pfarrdienstgesetzes entgegen, bereits seit 20 Jahren bestünde Einvernehmen darüber, daß die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein dürfe. Tatsächlich geht es in der aktuellen Debatte allerdings - präzise betrachtet - nicht um die Frage der sexuellen Orientierung, sondern darum, ob der Dienst von Pfarrerinnen oder Pfarrern, die in einer homosexuellen Partnerschaft leben, in der evangelischen Kirche künftig generell als für das Pfarramt geeignet und homosexuelles Zusammenleben mit dem Pfarrdienst als vereinbar angesehen werden sollen. Das sieht jedenfalls das neue Pfarrdienstrecht vor, das die Synode der EKD im November 2010 verabschiedet hat.

Nach der Definition von "familiärem Zusammenleben", die diesem neuen Kirchenrecht zugrunde gelegt wurde, wäre als Familie künftig nicht mehr die Lebensgemeinschaft von Eltern und Kindern anzusehen, sondern jede rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft, die aus mindestens zwei Personen unabhängig vom Geschlecht und ihrer sexuellen Orientierung bestünde. Damit würden künftig auch homosexuelle Partnerschaften in diesem Sinne als Familie aufgewertet und Vorbildcharakter gewinnen. Der Begriff "familiäres Zusammenleben" sei bewußt weit gefasst worden, heißt es in der Begründung des Rates der EKD an die 126 Synodalen, die das Kirchengesetz einstimmig verabschiedeten, ohne dieser Definition und Begründung widersprochen zu haben.

Widerspruch gegen die Umdefinition des Familienbegriffs, mit der eine generelle Öffnung des Pfarrdienstes für homosexuelle Partnerschaften ermöglicht wird und das Bild der "Ehe und Familie" seine einzigartige Leitbildfunktion verliert, kam jedoch aus einer Vielzahl von Gemeinden und von Gemeindegliedern. Auch acht evangelische Altbischöfe haben sich im Januar dazu besorgt geäußert, weil sie durch die neuen Regelungen das Bekenntnis zur Heiligen Schrift und Gottes Willen verletzt sahen. Sie appellierten in einem Offenen Brief an alle Synodalen der evangelischen Gliedkirchen, am Bekenntnis zur Bibel festzuhalten und die umstrittene Begründung zum neuen Pfarrdienstgesetz abzulehnen. Sie vertraten damit eine andere theologische Auffassung als die Befürworter des neuen Gesetzes, zu denen auch Landesbischof Fischer gehört. Er hatte das Gesetz bei seiner Einführung während der Tagung der Synode 2010 als "epochales Werk" bezeichnet.

Mit seinem Hinweis, daß die unterschiedliche Einschätzung sexueller Praktiken nicht die Bekenntnisgrundlagen berühren würden, könnte Fischer all denen den Wind aus den Segeln nehmen wollen, die sich auf das Bekenntnis zur Heiligen Schrift als Wort Gottes berufen. Wenn zuträfe, was Fischer behauptet, wäre der Forderung, homosexuelle Partnerschaften im Pfarrdienst nicht zuzulassen, weil das damit verbundene sexuelle Verhalten gegen den Willen Gottes verstoße, der Boden entzogen. Sämtliche Eingaben könnten mit der lapidaren Begründung zurückgewiesen werden, die Bekenntnisgrundlagen seien davon unberührt. Daher ist es auch verständlich, daß Fischer den acht evangelischen Altbischöfen vorwirft, sich "wenig förderlich" eingemischt zu haben. Denn die Altbischöfe geben mit ihrer theologischen Begründung all denen eine schwer abzustreitende Legitimation, die ihre Bedenken gegen das neue Kirchenrecht vorbringen. Und das sind viele, wie die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein mit ihren Worten "Wir ertrinken in Eingaben" bezeugte.

Die Linie des Landesbischofs scheint mit der Linie der Synodalpräsidentin in Übereinstimmung zu stehen. Fleckenstein hatte sich geweigert, den Offenen Brief der Altbischöfe an die Mitglieder der Synode weiterzugeben. Für Fleckenstein ging es dabei nicht um die theologischen Gründe und eine Bekenntnisfrage als vielmehr um eine Frage der Geschäftsordnung der Synode, derzufolge Offene Briefe, auch wenn sie von noch so wichtiger theologischer Bedeutung sind, nicht an die Synodalen verteilt werden müssen. Gleichzeitig wurde die geistliche Auseinandersetzung mit Grundfragen des protestantischen Bekenntnisses der Altbischöfe als Einmischung in die Amtsgeschäfte deklariert, obwohl es in Fragen des Bibelverständnisses doch, wie Bischof Fischer jetzt auch selbst sagte, kein Lehramt gibt. Wie kann also die Äußerung der Altbischöfe dann als Einmischung in "Amtsgeschäfte" kritisiert werden? Fischer hätte sich wohl auch gegenüber dem Reformator Luther eine Einmischung in seine Geschäfte verbeten. Mußte die Geschäftsordnung also nur herhalten, um einer geistigen und geistlichen Auseinandersetzung leichter entgehen und einen evangelischen Kurs der Öffnung, frei von lästigem Widerspruch, möglichst ungestört weiterfahren zu können? Diese Vermutung ist naheliegend. Denn Fischer lobte auch in Bad Herrenalb das neue Pfarrdienstgesetz als einen "enormen Fortschritt". Bei einer Bewertung von Homosexualität müsste auch die gesamtgesellschaftliche Einstellung zu diesem Thema in die ethische Urteilsbildung einbezogen werden, meinte der Landesbischof weiter.

Für die Kritiker dürfte dies alles erneut darauf hindeuten, daß das Heranrücken der evangelischen Kirche an Auffassungen, die sich mittlerweile in der Politik und Gesellschaft weit verbreitet haben, mit einer weiteren Abkehr vom Bekenntnis zur Bibel erkauft wird und von bekenntnistreuen Gemeindegliedern widerspruchslos hingenommen werden soll. So wehrt sich Fischer auch dagegen, homosexuelle Praktiken als "sündhaft" zu bezeichnen und scheint schon darin eine Polarisierung zu sehen, daß diese Sünde von Kritikern zusammen mit anderen Sünden genannt wurde. Aber er wird mit Kritik in Bekenntnisfragen leben müssen. Denn nach seiner eigenen Einlassung hat der Landesbischof in dieser Frage eben keine Deutungshoheit, höchstens starke oder schwache Überzeugungskraft. Wer nach seinen theologischen Gründen fragt, weshalb homosexuelle Handlungen dem Willen Gottes angeblich entsprechen sollen, wird allerdings keine überzeugenden Gründe finden. Homosexuelles Zusammenleben wird nicht deswegen biblisch-ethisch geheiligt, weil die Beteiligten heute eine eingetragene Partnerschaftsurkunde als Beleg für Verbindlichkeit und gegenseitige Verantwortung vorweisen können. Auch Geschwister oder Ordensleute können ein Leben miteinander in Verbindlichkeit und gegenseitiger Verantwortung gestalten. Wer käme aber auf die Idee, den Inzest oder den Sexualverkehr in der Ordensgemeinschaft damit als ethisch und gottgewollt rechtfertigen zu wollen? Fischer scheut indes nicht davor zurück, seinen protestantischen Geschwistern diese, schon intellektuell dürftige, Argumentationsweise zuzumuten.

Auch Fischers ablehnender Hinweis, es reiche nicht aus, die Bibel zu zitieren, ist kein schlagendes Argument, solange die herangezogenen Aussagen auch im Zusammenhang mit der Gesamtaussage der Bibel tiefer theologisch begründet sind. Das können die Altbischöfe und viele Mitstreiter für sich in Anspruch nehmen. Fischer selbst aber bleibt eine Antwort schuldig, etwa an welcher Stelle und unter welchen Bedingungen die Bibel homosexuelle Handlungen gutheißt. Es gibt nicht einen einzigen Beleg in der Bibel und ihrem Gesamtzeugnis, das der Landesbischof für eine überzeugende Begründung seiner Auffassung in Anspruch nehmen könnte. Das betont sogar der EKD-Text 57 "Mit Spannungen leben" (eine Orientierungshilfe des Rates der EKD, 1996). Das allgemeine Liebesgebot kann dafür jedenfalls nicht herhalten. Denn damit ließe sich vieles Mögliche ethisch rechtfertigen. Und schließlich: eine Aussage, Gott habe den Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen geschaffen, damit auch Frauen mit Frauen und Männer mit Männern sexuell zusammenleben können, findet sich in der Bibel jedenfalls nicht; Fischer könnte höchstenfalls in Bekenntnissen von Lesben- und Schwulenverbänden oder in einer schwulen-theologischen Interpretation der Bibel fündig werden.

So wird auch dieser Landesbischof der Frage nicht wirklich ausweichen können, welches Bekenntnis und welches Wort am Ende für ihn zählt. Die acht Altbischöfe haben darauf jedenfalls eine klare und - an ihrer Spitze Ulrich Wilckens - auch theologisch fundierte Antwort gegeben. Ob die theologischen Gründe für die Ablehnung homosexuellen Zusammenlebens im Pfarramt für die Synodalen zählen wird, bleibt abzuwarten. Sie können sich bei ihrer Abstimmung über das Petitum von 38 Eingaben hinwegsetzen, ähnlich wie es der bayerische Landesbischof Johannes Friedrich im letzten Jahr getan hat, als er zusammen mit dem Landeskirchenrat an den Gemeindegliedern vorbei beschloß, daß Menschen ihre Homosexualität auch im Pfarramt friedlich und fröhlich leben sollen - frei von den angeblich überkommenen Denkkategorien eines Paulus. Die Widersacher sind dennoch frei zu sagen: "Und die Bibel gilt doch, wenngleich auch nicht mehr in der Evangelischen Kirche!"

_________________________

Hintergrund

Daß die Leitung der Evangelische Kirche in Baden einen konfliktträchtigen Kurs fährt wurde bereits Anfang des Jahres 2011 erkennbar. Wie MEDRUM im Februar berichtete, wandte sich die "Ev. Vereinigung für Bibel und Bekenntnis in Baden" an die Synodenpräsidenten Fleckenstein und bat sie, eine Kirchenspaltung zu verhindern (Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt gefährdet Grundkonsens in Baden).

Wiederholt berichtete MEDRUM auch über den „Initiativkreis Evangelisches Kirchenprofil". Er trat Mitte Januar 2011 an die Öffentlichkeit und wendet sich dagegen, homosexuelle Partnerschaften der Ehe gleichzustellen und ihnen generell den Zugang zum Pfarrdienst in der EKD zu ermöglichen. In MEDRUM ist eine Internetseite eingerichtet, «Initiativkreis Evang. Kirchenprofil», und eine Online-Aktion geschaltet: Unterstützerkreis Kirchenprofil (URL: http://www.medrum.de/node/7600). Leser können sich als Unterstützer der Initiative eintragen.

Ebenso berichtete MEDRUM über eine vergleichbare Initiative in der Evang.-Lutherischen Kirche in Bayern. Anlässlich der Beschlüsse der bayerischen Kirchenleitung zur Zulassung homosexuell verpartnerter Pfarrerinnen und Pfarrer zum Pfarramt, starteten der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) und die KSBB eine Aktion "Mahnruf aus den Gemeinden", der sich an die Synode der bayerischen Landeskirche wendet (KSBB unterstützt Mahnruf des ABC aus den Gemeinden).

Zum Problemkreis "Homosexualität und Kirche" erschien im März das Buch "... und schuf sie als Mann und Frau" als Beitrag zum kritischen Diskurs der Problematik "Homosexelle Partnerschaften im Pfarrdienst" (MEDRUM, 13.03.11: →  ... und schuf sie als Mann und Frau ). Darin enthalten sind unter anderem die Beiträge:

  • «Genese einer Fehlentscheidung» von Martin Pflaumer (Mitglied der Landessynode Bayern)
  • «Unterweisung und Ermahnung nach dem Wort Gottes» von Prof. Dr. Reinhard Slenczka D.D.
  • «Bemerkungen zur Freigabe des Pfarrhauses für verpartnerte Homo-Paare» von Prof. Dr. Günter R. Schmidt
  • «Zur Debatte über den offenen Brief der acht Altbischöfe» von Bischof i. R. Prof. Dr. Ulrich Wilckens

 

Leserbriefe

Danke Kurt J. Heinz, für Ihren deutlichen Kommentar!

Ich kann es nicht fassen, dass Bischof Fischer derart verblendet ist - aber es ist wohl so! Kein evangelischer Basis-Christ muss ihm (Herrn Fischer) folgen, der der von uns allen nur als abgefallener "Engel" gesehen werden kann. Wir folgen Christus - gegebenenfalls auch ohne die Situationsethik-Besessenen in der EKD. Gott möge ihnen vergeben können, den Synodalen!

Gruß aus Schriesheim, Dietmar Krummradt (neues evangelisches Gemeindemitglied der Ortskirche "ab sofort" 69198 Schriesheim)