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Krankenkassen müssen nicht für Lagerung von Samenzellen bezahlen

Titel: 
Krankenkassen müssen nicht für Lagerung von Samenzellen bezahlen
Quelle: 
Berliner Morgenpost
vom: 
29.09.10
Zum Inhalt: 

Das Einfrieren und die Lagerung von Samenzellen in einer Samenbank können sich gesetzlich Versicherte nicht von ihrer Krankenkasse bezahlen lassen.