Es ist ein Grundsatzurteil: Wer formal aus der Kirche austritt und keine Kirchensteuern mehr zahlt, ist nicht mehr Mitglied der Glaubensgemeinschaft. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte ein Freiburger, der 2007 seinen Austritt erklärt hatte, sich aber weiter als Teil der Kirche sah.