13.05.10
Jürgen Rüttgers für sexuelle Zwangserziehung von Grundschülern
(MEDRUM) Auch Jürgen Rüttgers, der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalens und noch amtierende Ministerpräsident, spricht sich für die sexuelle Zwangserziehung von Grundschülern aus. Dies geht aus einem im Auftrag von Jürgen Rüttgers verfassten Schreiben hervor, das MEDRUM vorliegt.
Die staatliche Zwangserziehung von Grundschülern in Fragen der Sexualität will Jürgen Rüttgers auch gegen den Willen solcher Eltern durchsetzen, die mit der von einer Grundschulleiterin staatlich verordneten Sexualerziehung nicht einverstanden sind. Die Eltern seien nicht berechtigt, ihre Kinder nur dann zu Schule zu schicken, wenn ihnen der Unterrichtsinhalt gerade zusage. Sonderrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung könne es nicht geben. So lautet der Tenor der Antwort auf eine schriftliche Mitteilung, in der Rüttgers auf die bedrängte Lage von Familien im Raum Paderborn hingewiesen wird, wo Eltern serienweise in die Erzwingungshaft verbracht werden, weil sie ihre Kinder bestimmte Theateraufführungen nicht besuchen lassen ( → Inhaftierungswelle geht weiter). Umstritten ist vor allem die Teilnahme am Theaterstück "Mein Körper gehört mir". Gegen derartige Übergriffe in die elterliche Verantwortung hat sich Ende April auch die "Zivile Koalition e.V." mit ihrer Kampagne "Stoppt Sexualkunde-Zwang für Grundschüler in NRW" eingesetzt. Ein kritischer Bericht über das umstrittene Theaterstück im Internetportal "Katholisches" war jüngst sogar Gegenstand einer Abmahnung gegen den verantwortlichen Redakteur, der deswegen seine Aufgabe abgegeben hat (Abmahnung wegen kritischem Bericht über Theaterstück "Mein Körper gehört mir").
Das Antwortschreiben im Auftrag von Jürgen Rüttgers legt es nahe anzunehmen, daß es vielleicht jenseits des Vorstellungsvermögens von Rüttgers und seiner Mitarbeiter liegt, daß es nicht um Sonderrechte für eine Bevölkerungsgruppe geht, sondern darum, daß dem staatlichen Zugriff gegen verantwortungsbewußte Bürger und Eltern Grenzen gesetzt sind und vor allem dann gesetzt sein müssen, wenn es um die Sexualerziehung von Kindern und den staatlichen Eingriff in die elterlichen Erziehungsrechte geht. Es geht keineswegs um irgendwelche Unterrichtsinhalte, sondern um ein sensibles Thema, bei dem die Erstverantwortung nicht bei einer Schulleiterin, sondern bei den Eltern liegt. Das Bundesverfassungsgericht wies in diesem Zusammenhang in einem seiner Urteile auf die Verfassungsnorm des Neutralitätsgebotes hin, das der Staat zu beachten hat. Doch dieses Gebot wurde im Raum Paderborn von Schule und Schulamt aus Sicht der Betroffenen und ihrer Rechtsanwälte mißachtet.
Das Antwortschreiben aus dem Hause Rüttgers geht auf die eigentliche Problematik nicht ein. Es ist enttäuschend, daß eine solch oberflächliche Sicht der Dinge im Namen eines gelernten Juristen und Vaters dreier Söhne geäußert wird, statt in angemessener Weise auf die bedrohliche Lage von Eltern und Kindern und das ihnen widerfahrende verständnislose Handeln auf der Ebene der Schule und Schulbehörden einzugehen, das mit einem Vorgehen der praktischen Konkordanz (Bundesverfassungsgericht) nicht zu vereinbaren ist. Das Antwortschreiben lässt demzufolge nicht die geringste Bereitschaft eines christdemokratischen Spitzenpolitikers erkennen, sich auf politischem Wege für Änderungen in der Gesetzgebung und der Verfahrenspraxis von Schulen und Schulbehörden einsetzen zu wollen. Die Konsequenz einer solchen Denkweise ist: Die Eltern haben zu parieren, ansonsten wandern sie in die Justizvollzugsanstalt. Basta! Hier wird eine Entwicklung deutlich, vor der die katholische Publizistin Gabriele Kuby warnt: → Sexueller Totalitarismus. Wenn der Staat beansprucht, die gesamte Gesellschaft mit einer staatlichen Auffassung von Sexualität zu durchdringen, wird Eltern und Kindern ihr ureigenstes Recht, ihre Anschauung von Sexualität frei von staatlichem Zwang nach ihrer Gewissensverantwortung zu entwickeln, aus der Hand geschlagen.
Wegen einer solchen Denk- und Verfahrensweise bittet die christliche Gemeinde, der die betroffenen Familien angehören, um Unterstützung einer Bittschrift, für die eine Online-Aktion "Schutz der Gewissensfreiheit" in MEDRUM eingerichtet wurde:
Online-Aktion → Schutz der Gewissensfreiheit
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Kontaktadressen:
CDU-Landesverband NRW: info@cdu-nrw.de
SPD-Landtagsfraktion: spd-fraktion@landtag.nrw.de
FDP-Landesverband NRW: info@fdp-nrw.de
Schulamt: 600774@schule.nrw.de
Elternverein NRW: info@elternverein-nrw.de
MEDRUM → Initiative Familienschutz meldet Erfolg gegen Sexualkundezwang in NRW
14.05.10 | Freie Welt | Rüttgers gegen Initiative "Stoppt Sexualkunde-Zwang" |
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Leserbriefe
Wie soll denn eine Regelung aussehen?
"Die Eltern seien nicht berechtigt, ihre Kinder nur dann zu Schule zu schicken, wenn ihnen der Unterrichtsinhalt gerade zusage. Sonderrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung könne es nicht geben." Herr Rüttgers gibt also lediglich die aktuelle Rechtslage wieder - was soll er auch sonst tun? Deshalb (nochmal) meine Frage: wie soll diese Rechtslage konkret geändert werden?