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Jörg Tauss verurteilt: „Es geht um scheußlichere Dinge“

Titel: 
Jörg Tauss verurteilt: „Es geht um scheußlichere Dinge“
Quelle: 
FAZ
vom: 
28.05.10
Autor: 
Friedrich Schmidt
Zum Inhalt: 

Eine Sonderbehandlung für Abgeordnete lehnte das Landgericht ab. Jörg Tauss konnte sich also nicht auf eine Ausnahme berufen für seine „Recherchen" im Kinderporno-Milieu. Wenn es tatsächlich Recherchen waren, wäre er dilettantisch vorgegangen.