09.09.08
Ist die Europäische Union für Abtreibung zuständig?
Finanzierung von Aktionen aus der Entwicklungshilfe für "reproduktive und sexuelle Gesundheit"
(MEDRUM) Die Frage der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Abtreibung stellt sich im Zusammenhang mit der Entschließung des Europaparlamentes vom 4. September (MEDRUM-Bericht) nicht zum ersten Mal. Die Christdemokraten für das Leben (CDL) beschäftigte dieses Thema auch im Jahr 2003, als entdeckt wurde, dass die EU-Kommission Gelder zur Finanzierung der Abtreibung abgezweigt hatte.
Wie die CDL damals berichteten, entdeckte die Europa-Abgeordnete Dana Rosemary Scallon (bezeichnenderweise aus Irland, dort ist die staatliche Finanzierung der Abtreibung verboten) am 14. Januar 2003 , dass die EU- Kommission 60 Millionen Euro für Abtreibungsmassnahmen in Afrika bereitgestellt hatte. Bei der Diskussion im Jahr 2003 ging es um die Beratung im Entwicklungshilfe-Ausschuss des Europäischen Parlamentes über eine Richtlinie zur Unterstützung von Strategien und Aktionen im Bereich der sogenannten "reproduktiven und sexuellen Gesundheit" und der damit verbundenen Rechte in den Entwicklungsländern. Dabei wurde auch bekannt, dass die Europäische Kommission bereits seit dem Jahre 2001 sowohl 50 Millionen Euro aus dem
Fischerei-Haushalt als auch 10 Millionen Euro aus dem Landwirtschafts-Budget
abgezweigt und zur Durchführung von Abtreibungsmassnahmen in Entwicklungshilfeländern vergeben hatte, beispielsweise an die englische Organisation "Marie-Stopes- International".
Die CDL erklärten dazu: "Die Europäische Union hat jedoch keinerlei Kompetenz in Fragen der Abtreibungspolitik, auch nicht im Rahmen der Entwicklungshilfe." Irland fällt eine besondere Rolle für die Begründung des Ministerrates zu, der am 15. März 2001 die Zuständikeiten eindeutig feststellte: "Was die spezielle Frage der Abtreibung angeht, so möchte der Rat daran erinnern, dass die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt. Die CDL weiter: "Andererseits bestünde offenkundig die Gefahr, den Artikel 40.3.3 der irischen Verfassung zu verletzen, welcher die staatliche Finanzierung von Abtreibung ausdrücklich verbietet. Um dieses zu verhindern, unterzeichnete die irische Regierung ein Zusatzprotokoll zum EU-Vertrag von Maastricht, welches diesen Verfassungsartikel ausdrücklich schützt. Gleiches erwarten die Beitrittskandidaten Malta, Polen und die Slovakei, die dem Schutz des ungeborenen Lebens Verfassungsrang einräumen."
In ihrer Erklärung stellten die CDL auch heraus, dass die UNO-Bevölkerungskonferenz von Kairo (ICPD) in der Präambel des zweiten Kapitels ihres Aktionsprogramms festgehalten hatte, die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen sei an das souveräne Recht eines jeden Staates gebunden. Insofern dürfte der Empfehlung der Europaparlamentarier bei ihrer jetzigen Entschließung die EU, Finanzmittel für das entsprechende Aktionsprogramm bereitzustellen, keinerlei Bindungscharakter beigemessen werden.
Bei der Diskussion im Jahr 2003 kritisierten die CDL auch, dass die "Rechte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit" nicht durch internationale Rechtsinstrumente definiert waren und folgerte, dass die Formulierung von "reproduktiven und sexuellen Rechten" sowohl aus dem Titel als auch aus dem vollständigen Wortlaut einer EU-Verordnung entfernt werden müsse. Die CDL wiesen weiterhin darauf hin, dass die - auch jetzt noch gängige - Begründung, eine unsachgemäß vorgenommene Abtreibung erhöhe die Sterblichkeit, nicht trägt. Wie eine Studie des staatlichen Statistikamtes von Finnland bewiesen habe, liege die durchschnittliche Sterblichkeitsrate bei Frauen selbst nach einer medizinisch korrekt durchgeführten Abtreibung drei mal höher als bei Frauen, die ihre Schwangerschaft zu Ende führten. Gleichzeitig sei es aber bedenklich, dass nach einer Studie des British Medical Journal die Selbstmordquote bei Frauen nach einer Abtreibung sechs mal höher gelegen hatte als der Durchschnitt, so die CDL.
Bericht der CDL (Th. Friedl/Hüppe - 17.01.03): EU Steuergelder für Abtreibung in Afrika
MEDRUM-Artikel: -> Europaparlamentarier unterstützen Abtreibung als Teil des "Reproduktionsrechtes" der Frau
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