24.03.11
Freiwilliger Dienst für die Gemeinschaft
Abschließende Beratung des Bundestages über das Bundesfreiwilligengesetz (BFDG)
(MEDRUM) Der Bundestag hat heute abschließend über das Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst beraten. Das Gesetz soll die Lücke schließen, die mit der Aussetzung der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Wegfall des Zivildienstes in der Gesellschaft entstehen würde.
Nach Wegfall des Zivildienstes soll Freiwilligendienst Lücke schließen
Am heutigen Nachmittag fand die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs (17/4803) statt, mit dem die Bundesregierung einen Bundesfreiwilligendienst einführen will. Dieser Dienst soll künftig jährlich bis zu 35.000 Frauen und Männern Gelegenheit geben, einen freiwilligen und gemeinwohlorientierten Dienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Sektor, im Bereich der Integration oder beim Zivil- und Katastrophenschutz zu leisten. In der Regel soll der Dienst für die Dauer von einem Jahr abgeleistet werden. Im Unterschied zum Jugendfreiwilligendienst soll der Bundesfreiwilligendienst auch von lebensälteren Personen ausgeübt werden können.
Die Einführung erweiterter Möglichkeiten zur Leistung eines freiwilligen Dienstes ist notwendig geworden, weil der zivile Ersatzdienst mit der vom ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg initiierten Aussetzung der Wehrpflicht künftig wegfällt. Infolgedessen würden vielen sozialen und karitativen Einrichtungen künftig praktische Hilfskräfte fehlen. Im Jahr 2009 waren etwa 90.000 Zivildienstleistende bei 37.000 Einrichtungen und Dienststellen tätig.
Weiter standen insgesamt fünf Anträge der Koalitionsfraktionen (17/4692) sowie der Fraktionen von SPD (17/2117, 17/3429), Linke (17/4845) und Bündnis 90/Die Grünen (17/3436) zur Schlußberatung an. Diese fordern den Ausbau und die Stärkung der bestehenden Jugendfreiwilligendienste.
Durch Freiwilligendienst an der Gemeinschaft entsteht Bindung innerhalb der Gesellschaft
Für die Aussprache war eine Stunde vorgesehen. Zu den Debattenrednern gehörte der CSU-Politiker Norbert Geis. Er erklärte in seinem heutigen Redebeitrag vor Verabschiedung des Gesetzentwurfes (Auszug):
Die Aussetzung der Wehrpflicht und - damit auch verbunden - des Zivildienstes markiert einen der größten Veränderungsprozesse der letzten 20 Jahre, bezogen nicht nur auf die Bundeswehr, sondern vor allem auch auf die soziale Struktur unserer Gesellschaft. ... Der Zivildienst und die Wehrpflicht haben 50 Jahre lang in unserer Gesellschaft segensreich gewirkt und haben mit einen großen Anteil daran, daß die Jugendlichen sich am Ende, in einer ganz großen Zahl, mit unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, mit unserem Rechtsstaat identifiziert haben. Das war eine große Leistung. Und dieser Gedanke, daß man eine Zeit lang sein Leben dem Gemeinwesen widmet, diesen Gedanken greift der Bundesfreiwilligendienst auf und haben zuvor schon die Jugendfreiwilligendienste aufgegriffen. Und ich halte es für ausgezeichnet, daß man diese Linie, die entstanden ist in unserer Gesellschaft, fortsetzt, eben durch den Bundesfreiwilligendienst. Er ist die Chance, daß die Jugend, daß aber nicht nur die Jugend, sondern auch daß Erwachsene, daß Renter bereit sind, einen Teil ihres Lebens der Gesellschaft zu opfern. Das ist, glaube ich, eine gute Seite in unserer Gesellschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube fest, daß ohne diese Freiwilligendienste und ohne diese vielen bürgerschaftlichen Engagements, dazu zähle ich auch die Caritas, dazu zähle ich natürlich auch die Diakonie und die Arbeiterwohlfahrt, ohne diese freiwilligen Engagements kann der Sozialstaat nicht aufrechterhalten bleiben. ... Durch diese Freiwilligen entsteht eine neue Bindungskraft innerhalb der Gesellschaft. Dadurch daß die Menschen aufeinander zugehen, daß sie sich gegenseitig helfen, daß sie den Bedürftigen helfen, dadurch entsteht Bindung innerhalb der Gesellschaft. Und dadurch, daß es solche Freiwilligendienste gibt, Organisationen gibt, kleinere, größere Gruppierungen gibt, die größten wie Caritas, daß es die gibt, das beweist, daß wir eine Kraft haben innerhalb der Gesellschaft, die nicht dem Staat zugeordnet werden kann, aber auch nicht dem von Konkurrenz und vom Wettbewerb gekennzeichneten Markt zugeordnet werden kann, sondern einen selbstständigen Raum ausfüllt. Das ist, was vorhin genannt worden ist, die Verantwortung übernehmen für unsere Gesellschaft. Das ist, was wir in diesem Freiwilligendienst sehen, eine Art Partizipation an der gesellschaftlichen Wirklichkeit, an dem Leben der Gesellschaft. Es entsteht eine dritte Säule zwischen Staat, zwischen Markt, entsteht die dritte Säule, nämlich die freiwillige Betätigung der Menschen, Freiwilligkeit, bürgerschaftliches Engagement. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte das für sehr wichtig. Und ich bin außerordentlich dankbar, der Bundesregierung und der Frau Ministerin, daß wir den Ansatz gefunden haben, für den Zivildienst nun den Bundesfreiwilligendienst einzuführen.
Das Gesetz muss noch vom Deutschen Bundesrat beraten werden, bevor es wie geplant zum 1. Juli 2011 in Kraft treten kann.
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Bundesfreiwilligendienstleistende bereits gesucht
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sucht ab sofort Bundesfreiwilligendienstleistende ("Bufdis"). Der Bufdi ist die kreative Alternative zum bisherigen Zivi. Die Diakonie bietet jungen und älteren Menschen ab sofort die Möglichkeit des Bundesfreiwilligendienstes für soziales Engagement an.
Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Bundesfreiwilligendienst in Zusammenhang mit der Abschaffung des Wehrdienstes, soll zukünftig das freiwillige Engagement junger Frauen und Männer mehr gefördert werden. Ab 1. Juli gibt es keine neuen Zivis mehr - dafür aber Bufdis - also „Bundesfreiwilligendienstler". Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz begrüßt das neue Gesetz und hofft, dass viele jüngere und ältere Menschen Bufdis werden wollen.
Der neue Bundesfreiwilligendienst ergänzt das Angebot des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Bufdis in der Diakonie können aus zahlreichen Einsatzstellen, die bisherigen Zivildienststellen, auswählen. Der Bundesfreiwilligendienst ermöglicht auch neue Einsatzfelder, nicht nur im sozialen oder ökologischen Bereich, sondern auch im Kulturbereich. Und Menschen jeden Alters, also auch Seniorinnen und Senioren, sind willkommen.
Mindestens 150 Bufdis sollen noch in diesem Jahr gewonnen werden. Anfragen sind ab sofort möglich. Der Start ist dann am 1. Juli 2011. Im Regelfall dauert der Bundesfreiwilligendienst 12 Monate.
Zwei Verbesserungsvorschläge hat das Diakonische Werk jedoch schon vor Umsetzung des Gesetzes: Während es bei den bisherigen Freiwilligendiensten Kindergeld gibt, ist dies beim Bundesfreiwilligendienst nicht vorgesehen. Das kann den Bewerberinnen und Bewerbern nicht vermittelt werden. Deshalb fordert die Diakonie: Bei allen Formen des freiwilligen Engagements, sei es FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst, muss Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezahlt werden.
Außerdem ist der neue Bundesfreiwilligendienst überbürokratisiert. So soll eine Bundesbehörde, die Nachfolgeorganisation des Bundesamtes für Zivildienst, eine zentrale Steuerung übernehmen. Ohne starke Träger in der Region wird es aber nach den Erfahrungen im Freiwilligen Sozialen Jahr nicht funktionieren. Oft entscheiden sich junge Menschen spontan und kurzfristig. Da ist viel Bewegung drin und die ist zentralistisch nicht zu regeln.
Wer Bufdi in der Diakonie werden will?
Kontakt: Christel Buschke Telefon: 030/440308-311 und -3120
E-Mail: buschke.c@dwbo.de
E-Mail: fuehrer.p@dwbo.de
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