Wir sind in Sorge und wehren uns
Resolution des Forums Deutscher Katholiken
Wir katholischen Christen in Deutschland haben am Aufbau unseres Landes aktiv und selbstverständlich mitgewirkt und in vielen verantwortlichen Ämtern und Funktionen Staat und Gesellschaft mitgestaltet.
Wir sind in großer Sorge darüber, dass wesentliche Wertmaßstäbe unserer christlichen Vorstellungen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der öffentlichen Darstellung immer stärker zurück gedrängt, vernachlässigt oder nicht mehr berücksichtigt werden. Hierzu einige Beispiele:
- Obwohl unsere Verfassung die herkömmliche Ehe und Familie aus gutem Grund wegen der Generationenfolge „unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt, wird uns neuerdings erklärt, dass die traditionelle Familie neue gleichwertige Alternativen hat, was in zahlreichen gesetzlichen Veränderungen auch schon praktisch vollzogen wird. Die Rolle der Mutter wird neu definiert und auf einen Produktionsfaktor im Arbeitsprozess der Wirtschaft reduziert, und das Wohl des Kindes hat längst keinen Vorrang mehr.
- Nach wie vor gibt es in Deutschland jährlich weit über 100.000 Abtreibungen, was schon lange als „Normalität“ und „Recht der Frau“ bezeichnet wird. Der Staat finanziert zuerst die Abtreibungs - Berater, dannach die Abtreibung selbst und schließlich die Beseitigung der körperlichen, psychischen und seelischen Folgen bei vielen Frauen. Mit einem solchen Einsatz der von uns gezahlten Steuern sind wir nicht einverstanden.
- Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist seit Juli 2011 legalisiert, was nichts anderes heißt, als dass die Chance zum Leben vom Bestehen eines Eignungstestes abhängig gemacht wird. Der Mensch wird im frühesten Stadium seiner Existenz einer Qualitätskontrolle unterzogen, weil Kinder mit Down-Syndrom in unserer Gesellschaft vielfach unerwünscht sind. Der jetzt vorliegende Entwurf der Rechtsverordnung zur PID verhindert eher eine wirksame Kontrolle der PID-Praxis als dass er sie ermöglicht und fördert. Der neu eingeführte und genehmigte Bluttest dient keinen medizinischen oder therapeutischen Zwecken, sondern einzig und allein der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Dies entspricht nicht unserem christlichen Menschenbild.
- Der Gesetzentwurf zur Regelung der aktiven Sterbehilfe stellt lediglich die „gewerbsmäßige“ Suizidhilfe unter Strafe. Jeder – gleichgültig, ob Angehöriger, Arzt oderPfleger - , der einem anderen hilft, sich das Leben zu nehmen, kann dies so lange straffrei tun, wie er es nicht erwerbsmäßig betreibt, d.h. mit dieser Beihilfe Geld verdient. Aber nur Gott istHerr über Leben und Tod, und deshalb darf kein Mensch einem anderen beim Selbstmordbehilflich sein.
- Für besonders besorgniserregend halten wir auch die zunehmende Diffamierung von Personen und Symbolen unserer Kirche und Religion. Angehörige nicht – christlicher Religionen werden – was gut ist – geschützt und verteidigt, aber die Beleidigung unserer christlichen Religion wird als gewünschte Meinungsfreiheit deklariert. Und statt öffentlicher Empörung gibt es in solchen Fällen weitgehend nur Schweigen, Hohngelächter oder Zustimmung.
Diese Ungleichbehandlung führt im Ergebnis zur Desintegration der Betroffenen und verringert die Bereitschaft von uns Christen zur Loyalität gegenüber unserem Staat.
Wir fordern deshalb alle verantwortlichen staatlichen und öffentlichen Instanzen auf, unsere christlichen Vorstellungen von Werten und Normen zu respektieren und alles zu unterlassen, was zur Desintegration der Christen in diesem Land führt.
Aschaffenburg, 15. September 2012