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Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet


17.10.08

Finanzmarktstabilisierungsgesetz verabschiedet

(MEDRUM) Mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete heute der Deutsche Bundestag das Rettungspaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes.

Erwartungsgemäß stimmten heute die Abgeordneten mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf für das Finanzmarktstabilisierungsgesetz zu. Bündnis 90 / Die Grünen und DIE LINKE stimmten nicht zu, weil das Gesetz nicht genügend Mitsprache für das Parlement vorsehe, begründeten sie unter anderem ihre Ablehnung des Gesetzentwurfes.

Abstimmungsergebnis:

Stimmen
Gesamt: 576
Ja: 476
Nein: 99
Enthaltungen: 1

 

Kernpunkte des Gesetzes (lt. Gesetzentwurf)

Zweck

Die seit einem Jahr bestehenden Spannungen auf den Finanzmärkten haben sich in den letzten Wochen dramatisch verschärft und zu weltweiten TTurbulenzen geführt. Deutschland konnte sich diesen internationalen Entwicklung nicht entziehen, auch der deutsche Finanzmarkt steht daher unter Druck. Direkte Effekte der Krise und das schwierige Marktumfeld führen zu einer angespannte Liquiditätslage. Die Unsicherheit der Marktteilnehmer ist groß, die Vertrauenskrise stellt sich als äußerst hartnäckig dar. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch ein Maßnahmenpaket ein tragfähiges Instrumentarium zu schaffen, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zeitnah zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken.

Begründung

Das deutsche Finanzsystem leistet einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft und damit für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Die weltweite Finanzmarktkrise hat das gesamte internationale Finanzsystem infiziert und auch Europa erreicht. Die Verwerfungen, die in einem Teilsegment des US-amerikanischen Hypothekenmarktes begonnen haben, haben aufgrund der engen Vernetzung der Finanzmärkte tiefe Spuren auf den internationalen Geld- und Kapitalmärkten hinterlassen.

Unsicherheiten hinsichtlich der Kursverläufe und unzureichende Transparenz haben zu einem ausgeprägten Misstrauen der Marktteilnehmer untereinander geführt. Dic Folge sind schwere Störungen vor allem auf dem Interbanken-Geldmarkt.

Die Lage hat sich in den vergangenen Wochen erheblich zugespitzt. Die Finanzmarktteilnehmer sind nicht mehr bereit, sich gegenseitig zu vertrauen. Die Bankenkrise hat sich zu einer akuten Krise des Finanzsystems usgeweitet. Die zins- und geldpolitischen Maßnahmen der Notenbanken schlagen nicht mehr wie gewünscht an. Nach derzeitigem Eindruck sind die Marktkräfte allein nicht mehr in der Lage, das System zu stabilisieren. In dieser Krisensituation ist es fundamentale Aufgabe des Staates, das Vertrauen in den Finanzmarkt wiederherzustellen und eine weitere Zuspitzung der Finanzmarktkrise zu verhindern. Die dramatische aktuelle Lage hat überall in Europa staatliche Interventionen zum kurzfristigen Krisenmanagement erforderlich gemacht.

Vor diesem Hintergrund führt das Gesetz Maßnahmen ein, die erforderlich sind, um die volle Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu gewährleisten und das Finanzsystem zu stabilisieren. Die gesetzlichen Maßnahmen passen in den Rahmen, den die europäischen G8-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen in Paris am 4. Oktober 2008 beschlossen haben; ebenso berücksichtigen sie die Beschlüsse des EU-Finanzministerrates vom 7. Oktober 2008, des G7- Finanzminister- und Notenbankgouverneurstreffens am 10. Oktober 2008 und des Treffens der Staats- und Regierungschef der Eurozonenländer am 12. Oktober 2008.

Wesentliche Maßnahmen

Durch dieses Gesetz wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds" (FMS) eingerichtet. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fonds Garantien bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro für ab Inkrafttreten dieses Gesetzes und bis zum 31. Dezember 2009 begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten aus Einlagen von Unternehmen des Finanzsektors, die eine Laufzeit vor/bis zu 36 Monaten haben, zu übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen. Gleichzeitig werden § 39 Abs. 2 und 3 der Bundeshaushaltsordnung außer Kraft gesetzt (sie finden keine Anwendung, heißt es im Gesetzestext).

Der Fonds kann von Unternehmen des Finanzsektors vor dem 13. Oktober 2008 erworbene Risikopositionen, insbesondere Forderungen, Wertpapiere, derivative Finanzinstrumente, Rechte und Pflichten aus Kreditzusagen oder Gewährleistungen und Beteiligungen, jeweils nebst zugehöriger Sicherheiten, erwerben oder auf andere Weise absichern. Dasselbe gilt gegenüber Zweckgesellschaften, die Risikopositionen eines Unternehmens des Finanzsektors übernommen haben.

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen nach diesem Gesetz Kredite bis zur Höhe von 70 Milliarden Euro aufzunehmen. Dieser Ermächtigungsrahmen mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages um bis zu 10 Milliarden Euro überschritten werden. Das Bundesministerium der Finanzen wird außerdem ermächtigt, für den Fonds im Falle der Inanspruchnahme aus einer Garantie nach § 7 dieses Gesetzes weitere Kredite in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro aufzunehmen.


 

-> MEDRUM-Artikel: Die milliardenschweren Notfallmaßnahmen des Staates