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Europarat und Lebensschutz

Wer beschließt im Europarat über Abtreibung oder Lebensschutz?

Der Europarat berät in seiner morgigen Sitzung über die Frage, ob Abtreibung europaweit legalisiert werden und ein Recht auf Abtreibung geschaffen werden soll. Der Vollversammlung liegt ein Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vor (deutsche Delegierte), in dem empfohlen wird, dies in den europäischen Staaten durchzusetzen (Einzelheiten).

Dies könnte in Deutschland, in dem das Lebensrecht des ungeborenes Lebens unverändert ein hohes Rechtsgut ist, eine grundsätzlich andere rechtliche Situation herbeiführen. Aus dem grundsätzlichen Verbot der Abtreibung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt, könnte ein Recht auf Tötung des ungeborenen Lebens entstehen, das dann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ggf. sogar einklagbar werden könnte.

Die Tragweite einer solchen Änderung kann aus nachvollziehbaren Gründen (u.a. Stellungnahmen des Deutschen Ethikrates, vgl. Anhang) größer eingestuft werden als die Verschiebung der Stichtagsregelung für das Stammzellgesetz. Die Debatte über eine Legalisierung der Abtreibung findet derzeit jedoch im Europarat, und damit außerhalb unseres Parlamentes statt. Auch wenn dazu derzeit keine öffentliche politische Debatte geführt, sind unsere Parlamentarier aber dennoch an der Debatte im Europarat beteiligt. Der Bundestag ist mit 18 Abgeordneten in der Vollversammlung vertreten, die als Delegierte teilnehmen ( Übersicht der Delegierten ). Über diese Abgeordneten kann Einfluss auf die vertretenen Positionen und die Willensbildung genommen werden (siehe auch Brief an MdB Volker Kauder).

Der deutsche Ethikrat hat zur Frage des menschlichen Lebens, seiner Würde, seines Rechtes und seines Schutzes in der Vergangenheit dezidierte Aussagen getroffen. Eine Zusammenstellung als Auszug aus einer Stellungnahme aus dem Jahr 2001 ist im Anhang als pdf-Datei beigefügt.


Was Leben ist (Gedicht)