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Europaabgeordnete Klaß sieht bei Estrela-Bericht keine Entscheidungsmacht der EU


10.12.13

Europaabgeordnete Klaß sieht bei Estrela-Bericht keine Entscheidungsmacht der EU

(MEDRUM) Die Europaabgeordnete Christa Klaß, Mitglied des EU-Ausschusses für die "Recht der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) sieht beim Estrela-Bericht wegen der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips keine Entscheidungsmacht der EU. Sie unterstützt daher nicht den Estrela-Bericht, sondern einen alternativen Entschließungsantrag.

Klaß wirbt für alternativen Entschließungsantrag

Christa Klaß, Europaabgeordnete der Region Trier, erklärte zum Estrela-Bericht: "Ich bin der Auffassung, dass Europa in dieser Angelegenheiten keinerlei Entscheidungsmacht hat. Dies stellen wir auch im anliegenden alternativen Entschließungsantrag deutlich dar, für dessen Unterstützung ich in der heutigen Abstimmung werbe. Der Antrag weist auf die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten und das Subsidiaritätsprinzip hin. Eine Annahme der alternativen Resolution würde zur Ablehnung des Estrela-Berichts führen."

Alternative Resolution

The European Parliament,

–     having regard to Article 168 of the Treaty on the Functioning of the European Union concerning Public Health and in particular Article 168-7 which states that "Union action will respect the responsibilities of the Member States for the definition of their health policy and for the organisation and delivery of health services and medical care",

–     having regard to the Programme of Action of the 1994 Cairo International Conference on Population and Development and to the Programme of Action of the 1995 Beijing  World Conference on Women.

A.   whereas the Cairo ICPD Programme of Action gives a definition of Sexual and Reproductive Health and Rights;

1.    Notes that the formulation and implementation of policies on SRHR and on sexual education in schools is a competence of the Member States;

2.   Notes that even though it is a competence of the Member States to formulate and implement policies on Health and on Education, the EU can contribute to the promotion of best practices between Member States;

3.   Instructs its President to forward this resolution to the Council, the Commission, the governments and national parliaments of the Member States, the EU Agency for Fundamental Rights and the UN Secretary-General.

Gegen eine Annahme  des Estrela-Berichtes, in dem insbesondere die Einführung eines Rechtes auf Abtreibung gefordert wird, hat sich auch die deutsche Bischofskonferenz ausgesprochen und massive inhaltliche Kritik geübt.  Für die Bischöfe sind - neben den Verfahrensmängeln - die inhaltlichen "Kritikpunkte" so schwerwiegend, dass sie den Abgeordneten dringend empfohlen haben, den Bericht abzulehnen.

Auch die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa hat sich gegen die Forderungen des Estrela-Berichtes ausgesprochen. Er sei der EU unwürdig. Wörtlich stellt die Föderation in einer umfassenden Analyse fest:

Alle Bürger der EU haben das Recht auf Gesundheitsversorgung, Schutz und Unterstützung. Jedoch findet keines dieser Ziele im von Frau Estrela vorgelegten Text eine angemessene Antwort.

Gegen die Annahme des Berichtes hat sich ebenso eine Demonstration von EU-Bürgern ausgesprochen. Mehrere hundert Bürger appellierten vor dem EU-Parlament am Montag an die Abgeordneten, den Estrela-Bericht zurückzuweisen.

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Plenarsitzung über WebTV link: www.europarl.europa.eu/sed/video.do

Information über MdEP Klaß im Internet:  www.christa-klass.de