Ethik im Betrieb ist mitbestimmungspflichtig
Bundesarbeitsgericht präzisiert die Rechtslage
(MEDRUM) Arbeitgeber müssen beim Beschluss von Ethik-Regeln den Betriebsrat mitwirken lassen, hat das Budesarbeitsgericht heute entschieden.
In seinem Artikel berichtet "FAZ.net" über die Kernpunkte des Gerichtsurteils. Insbesondere wenn Mitarbeiter verpflichtet würden, Rechtsverstöße oder sonstige Fehltritte von Kollegen zu melden („Whistleblowing") muss der Betriebsrat beteiligt werden. Zugleich machte das Gericht auch deutlich, dass die Mitbestimmung dort anzwenden ist, wo das Verhalten und das Miteinander der Kollegen, und damit die „betriebliche Ordnung" betroffen sei, während Normen für für andere Regelungsbereiche nicht der Mitbestimmungspflicht unterliegen.
FAZ.net-Artikel -> Betriebsrat muss Ethik-Regeln zustimmen