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Erwerbsquote der Frauen seit 1960 fast verdoppelt


06.06.09

Erwerbsquote der Frauen seit 1960 fast verdoppelt

Bei Müttern besonders starker Anstieg der Erwerbsarbeit

(MEDRUM) Die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen einen starken Anstieg der Frauenerwerbsquote in den letzten 50 Jahren. Darauf verweist auch der neueste Newsletter von "idaf".

1960 waren 33,6 % der Frauen erwerbstätig, von den verheirateten Frauen sogar nur 32,5%. Im Jahr 1999 lag die Erwerbsquote der verheirateten Frauen bei 50,3%, die der Frauen insgesamt bei 40,5%. Die Erwerbsquote der verheirateten Frauen ist also noch stärker gestiegen als die der Frauen insgesamt. Verheiratete Frauen waren und sind in der Regel Mütter. Die Erwerbstätigkeit von Müttern ist also tendenziell stärker gestiegen als die der Frauen insgesamt, schreibt "idaf". Wie die neueste Statistik ausweist, liegt die Erwerbsquote bei Frauen mittlerweile bei 58 Prozent.

Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Geburten in Deutschland auf fast die Hälfte gesunken, und zwar von 1 Million und 261.614 Geburten im Jahr 1960 auf weniger als 680.000 Geburten im Jahr 2008.

Hier könnte die Frage nach der Henne und dem Ei gestellt werden. Sind die Geburten so gesunken, weil die Erwerbstätigkeit der Frauen stark gestiegen ist oder ist die Erwerbstätigkeit so stark gestiegen, weil Frauen weniger Kinder bekommen wollen? Oder wollen sie beides, können es aber nicht miteinander vereinbaren?

Das Konzept der Bundesfamilienministerin von der Leyen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erhöhen und die Väter mehr in die Betreuung und Erziehung von Kindern zu bringen, hat sich in den letzten Jahren noch nicht auf erhöhte Geburtenzahlen ausgewirkt. Die Zahl der Neugeborenen ist trotz Elternzeit und Elterngeld in den letzten vier Jahren weiter im Sinkflug.

Unberührt davon scheint die Zahl der Abtreibungen zu sein. Jedes werden in Deutschland nach den amtlichen Zahlen seit Jahren unverändert weit mehr als 100.000 ungeborene Kinder abgetrieben. Damit eine Abtreibung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen straffrei bleibt, ist letztlich nur eine einzige Bedingung zu erfüllen: Die schwangere Frau muß zu einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gehen und sich einen so genannten Beratungsschein abholen. Es ist kurios: Es ist einfacher, ein Kind abtreiben zu dürfen als in einer Großstadt eine Parklücke zu finden. Dies trifft auch auf die Kosten zu. Während eine Abtreibung durch die Sozialsysteme finanziert wird, muß der Kassenautomat für fünf Parkstunden in deutschen Innenstädten mitunter mit einem 10-Euroschein gefüttert werden.