26.11.09
Ein Urteil der Verhältnismäßigkeit
Landgericht Kassel verhängt Geldstrafe wegen ungenehmigter Ersatzunterrichtung in christlicher Familienschule
(MEDRUM) Die Eltern Jürgen und Rosemarie Dudek aus Herleshausen wurden wegen Verletzung der Schulpflicht anstatt zu Haftstrafen zu einer Geldstrafe von 120 Euro verurteilt. Dies entschied am Mittwoch das Landgericht Kassel nach Abschluß der Berufungsverhandlung .
Mit dem Urteil des Landgerichtes wird der Verstoß von Jürgen und Rosemarie Dudek gegen die gesetzliche Schulpflicht geahndet: Die in materiell sehr bescheidenen Verhältnissen lebenden Eltern müssen eine Strafe von jeweils 60 Tagessätzen zu je 1 Euro zahlen. Im Gegensatz zum vorherigen Urteil, das beide Elternteile zu je 3 Monaten Gefängnisstrafe verurteilte, wahrt der heutige Richterspruch jedoch die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Zweck der gesetzlichen Schulpflicht und den Auswirkungen, die der Verstoß von Dudeks gegen die mit dem hessischen Schulgesetz verbundenen Bestimmungen und Behördenentscheidungen hatte.
Die Folgen des Verstoßes hätten kaum geringer sein können. Sie bestanden letztlich darin, dass formal gegen die Forderung verstoßen wurde, die Kinder den Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule besuchen zu lassen. Stattdessen hatten Jürgen und Rosemarie Dudek ihre Kinder über Jahre zuhause selbst unterrichtet. Die dafür erforderliche Genehmigung hatten sie zwar beantragt, wurde ihnen jedoch nicht erteilt.
Gemessen an den hervorragenden Ergebnissen der Ersatzunterrichtung durch ihre Eltern wurde der Zweck der Schulpflicht im Falle der Familie Dudek jedoch in einem Maße erreicht, das bei einer großen Zahl von Kindern, die nicht zuhause, sondern in einer öffentlichen Schule unterrichtet werden, erfahrungsgemäß nicht erreicht wird. Wie MEDRUM berichtete, legte der älteste Sohn der Familie nach zehnjähriger Unterrichtung durch seine Eltern seinen Realschulabschluß an einer staatlich anerkannten Schule mit besonderer Auszeichnung ab. Er war Klassenbester. Auch in der Berufsschule, die Jonathan seither besucht, wurden ihm nahezu nur Bestnoten bescheinigt. Der Richter berücksichtigte diese Tatsache, indem er deutlich machte, dass bei der Erziehung und Bildung der Dudek-Kinder keinerlei Defizite erkennbar sind. Zugleich machte er bei seiner Urteilsverkündung ebenso klar, dass die Eltern verpflichtet sind, das Schulgesetz zu beachten, sonst drohe ihnen künftig eine erneute Bestrafung.
Wie die Staatsanwaltschaft zu diesem Urteil steht, ist noch unklar und bleibt abzuwarten. Sie hatte erneut eine 3-monatige Gefängnisstrafe gefordert. Die Verteidiger forderten hingegen Freispruch. Beide Seiten könnten das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil einlegen.
Jürgen und Rosemarie Dudek, die ihr Leben am christlichen Glauben und seinen Werten ausrichten, nahmen den Richterspruch mit Erleichterung entgegen. Sie fühlen sich fair behandelt. Der Richter habe wirklich alle Umstände sehr gründlich und sorgfältig geprüft und abgewogen, so Jürgen Dudek gegenüber MEDRUM. Jürgen Dudek weiter dazu: "Wir sind ja gar nicht gegen das Schulgesetz. Wir haben uns dadurch sogar inspirieren lassen. Denn darin wird das Recht unserer Kinder auf Bildung zum Ausdruck gebracht, was wir für sehr wichtig und unterstützenswert halten. Deshalb wäre es völlig falsch, uns als Gegner einer Schul- und Bildungspflicht zu bezeichnen. Wir wollen schließlich, dass unsere Kinder gut gebildet sind und folgen dabei den staatlichen Vorgaben, die wir auf eine uns optimal erscheinende Weise erfüllen. Der Unterschied zum Regelsystem besteht also lediglich darin, dass wir unseren Kindern ihre Schulbildung - anstelle in einer Schule - in unserer Familie selbst in prüfbarer Weise vermitteln und dafür um die Zustimmung der zuständigen Behörden bitten. Wir hoffen, dass uns dafür das notwendige Vertrauen und Verständnis entgegengebracht wird."
Ob die Familie Dudek künftig ihre Kinder ungestraft selbst unterrichten kann, wird nicht zuletzt auch davon abhängen, ob die staatlichen Behörden bereit sind, die Bildungsanstrengungen und Bildungserfolge dieser Familie anzuerkennen und ihnen künftig dafür - vielleicht auch zeitlich begrenzt - eine Genehmigung zu erteilen. Nicht nur Eltern und Kindern wäre dies zu wünschen, wie die Wertschätzung des Lehrherrn des ältesten Sohnes in der ZDF-Sendung 37 Grad am Montag zu erkennen gegeben hat. Er wäre sogar bereit gewesen, für Jonathan drei Jahre lang eine Lehrstelle zu reservieren, wenn er nach seinem Realschulabschluß erst noch das Abitur hätte ablegen wollen. Jonathan zog es jedoch vor, im vorigen Jahr seine Ausbildung zum Schreiner zu beginnen. Sein Lehrherr ist jedenfalls höchst zufrieden, einen jungen Mann in seinem Betrieb zu haben, der in der Familienschule der Dudeks gebildet wurde.
MEDRUM -> Gefängnis trotz guter Kindererziehung und Bildung?
Copyright www.medrum.de
Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden!
Leserbriefe
Verhältnismäßigkeit
bezieht sich auf die Verhältnisse. Sehen wir sie z.B. in Amerika in diesem Urteil? Dort ist Home Schooling anerkannter Bestandteil und qualitätsmäßig die Säule der Ausbildung!
BADMAN REPORT– PLEASE SIGN PETITION NOW!
BADMAN REPORT – PLEASE SIGN PETITION NOW! November 26th, 2009 Posted in News | Comments Off `Stephen Green’ `Christian Voice’ The Government appears to be on the point of implementing the Badman report, which would seriously oppress home-schoolers. Graham Stuart MP is organising a Parliamentary Petition which is being supported by an online petition. PLEASE SIGN THE ONLINE PETITION NOW – THE DEADLINE IS 30th NOVEMBER! http://www.ipetitions.com/petition/badman/ For further information on the Badman Report, see: http://www.guardian.co.uk/education/mortarboard/2009/jun/05/home-educati...
http://www.anglican-mainstream.net/?p=18717
http://ccc-chriscuschris.de/