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Das Jugendheim Rädel und die Sendung "Klartext" des rbb


14.08.08

Das Jugendheim Rädel und die Sendung "Klartext" des rbb

Streitfall wegen des Vorwurfs der Kindeswohlgefährdung im Jugendheim

(MEDRUM) Am 9. August hatte MEDRUM über den Streitfall berichtet, der zwischen dem rbb und der Pädagogischen Leiterin der Jugenhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" wegen der Sendung "Klartext" des rbb und der darin belastenden Feststellungen zur vermutlichen Kindeswohlgefährdung entbrannt ist.

Einer Pressemitteilung der Jugendhilfeeinrichtung zufolge untersagte das Landgericht Berlin dem Sender "rbb" im Eilverfahren, Mißhandlungsvorwürfe zu erheben. Anlass waren mehrere belastende Vorwürfe über ein Mitglied der pädagogischen Leitung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel", die Gegenstand einer "Klartext"-Sendung des rbb waren und den Verdacht der Kindeswohlgefährdung nahelegen. Das Landgericht Berlin untersagte mit seiner Entscheidung vom 24.07.08 in einem Eilverfahren dem rbb sowie der Autorin des Beitrages, Gabi Probst, die Wiedergabe von neun Behauptungen, darunter alle sechs im Beitrag enthaltenen konkreten Misshandlungsvorwürfe, wie es in der Publikation unter openPR hieß. Bei Zuwiderhandlung drohe sowohl dem Sender als auch Gabi Probst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

In einer ersten Stellungnahme des rbb an MEDRUM hat der rbb bestätigt, dass Frau Gilde, Pädagogische Leiterin der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung „Alte Ziegelei Rädel", eine einstweilige Verfügung gegen den rbb erwirkt hatte, nach der einige der in dem Beitrag mitgeteilten Tatsachen derzeit nicht mehr verbreitet werden dürfen.

Der rbb verweist jedoch darauf, dass es sich hierbei um eine gerichtliche Verfügung handelt, die nur vorläufig und "allein auf Grundlage des Vortrages von Frau Gilde" erlassen wurde. Der rbb hatte bislang noch keine Möglichkeit, seine Argumente und Rechercheergebnisse vor Gericht vorzubringen. Gegen die Verfügung des Gerichtes hat der rbb Widerspruch eingelegt und wird in dem sich nunmehr anschließenden gerichtlichen Verfahren seine Sichtweise und seine Argumente dem Gericht gegenüber darlegen. "Erst dann wird ein Urteil ergehen", so rbb.


MEDRUM-Artikel -> Heim wurde zum Streitfall wegen Vorwurf der Kindeswohlgefährdung