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CDU in Thüringen nimmt Betreuung von Kindern durch Eltern ernst


05.10.08

CDU in Thüringen nimmt Grundgesetz und Eltern ernst

Althaus: Für Wahlfreiheit und Entscheidungsrecht der Eltern bei der Betreuung von Kindern

Anders als die SPD, FDP, Grüne und Linke im Bund setzt sich die CDU in Thüringen für Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung ihrer Kleinkinder ein. In Thüringen erhalten Familien, die sich der Betreuung ihrer Kleinkinder in der Familie zuwenden, seit Juli 2006 zwischen dem zweiten und dritten
Lebensjahr des Kindes ein Betreuungsgeld.

Der Freistaat Thüringen ist unter seiner CDU geführten Regierung zum Vorreiter für ein Betreuungsgeld geworden, das die anderen Parteien den Familien für ihre Betreuungsleistung auf gar keinen Fall gewähren wollen. Die anderen Parteien haben sich offen oder indirekt gegen die Wahl- und Entscheidungsfreiheit von Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder ausgesprochen. 

Für den Ministerpräsidenten von Thüringen, Dieter Althaus (CDU), steht jedoch nicht die Bevormundung von Eltern sondern die Unterstützung der Betreuung der Kinder im Vordergrund. Die Entscheidung darüber, ob ein  in der Familie zu Hause oder außerhalb der Familie betreut wird ist für ihn eine Entscheidung, die die Eltern zu treffen haben. Dieter Althaus äußerte dazu im Interview:

Althaus: Die Entscheidung, ob ein Kind zu Hause oder in der
Kita betreut wird, ist Sache der Eltern, da muss sich der Staat raushalten. Mit
einem Betreuungsgeld und einem ausreichenden Krippenangebot würde man die
Voraussetzung für echte Wahlfreiheit schaffen. Beispiele für ein solches
Betreuungsgeld gibt es in Norwegen oder Schweden. ... In Thüringen erhalten vom zweiten
bis zum dritten Lebensjahr  je nach Familiengröße monatlich 150 bis 300 Euro. Auch Sachsen,
Baden-Württemberg und andere Länder haben ähnliche finanzielle Modelle.

Frage - Wie hoch sollte ein solches Betreuungsgeld sein?

Althaus: Mittelfristig sollten wir ein Betreuungsgeld in der
Größenordnung von 150 Euro einführen.

Frage - Zusätzlich zum Kindergeld?

Althaus: Ja. Das im ersten Lebensjahr gewährte Elterngeld
von mindestens 300 Euro wird ja auch zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Frage - Halten Sie den von der SPD geforderten Rechtsanspruch auf einen
Krippenplatz für nötig?

Althaus: Hier müssen die Länder, die das wollen, selbst
aktiv werden. In Thüringen haben wir schon einen Rechtsanspruch ab dem zweiten
Jahr

Frage - Die Union ringt derzeit mir ihrem Familienbild. Für die Bundesfamilienministerin ist Familie dort, wo Kinder sind. Elterngeld und Krippenausbau richten sich vor allem an Doppelverdiener-Paare, mit oder ohne Trauschein. Sind für die Union alle Familienmodelle gleichwertig, oder gibt es noch ein Leitbild?  

Althaus: Das Grundgesetz hat mit dem ausdrücklichen Schutz von
Ehe und Familie klare Leitlinien für die Gesellschaft vorgegeben. Dies hat sich
bewährt. Selbstverständlich muss der Staat alle anderen Formen akzeptieren,
respektieren und auch unterstützen. Klar ist aber auch, dass in der Verfassung
zu Recht eine klare Vorfahrtsregel für die Ehe vorgegeben ist.

Die Zahl der Kinder, die in Thüringen Betreuungseinrichtungen besuchen, lag vor Einführung des Betreuungsgeldes im März 2006 lag bei 79,6 Prozent, ein Jahr später bei 73,4 Prozent. Dieser leichte Rückgang (unterhalb von 8 Prozent) wurde insbesondere von der SPD als Argument gegen das Betreuungsgeld genutzt. Verständlich ist eine solche Argumentation dann, wenn den Eltern keine Wahfreiheit gelassen werden soll. Wer es mit der Wahlfreiheit allerdings ernst meint, kann mit diesen Zahlen durchaus belegen, dass es durch die Einführung des Betreuungsgeldes mehr Eltern ermöglicht wurde, ihre Kinder selbst zu betreuen. In der Bevölkerung des Freistaates befürworten nach einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach 74 Prozent der Eltern von unter dreijährigen Kindern das Betreuungsgeld. Auch in der Gesamtbevölkerung Landes sprechen sich 60 Prozent der Erwachsenen für die Regelung des Freistaates aus.

Die familienpolitische Linie der CDU-geführten Regierung, ihre Erfahrungen und die Zustimmung der Bevölkerung in Thüringen zeigen die Polemik auf, mit der andere Parteien die Einführung eines Betreuungsgeldes bekämpfen.
Die von Eltern gegründete Initiative "Wir sind Familie" hält die Thüringer Regelung für gut. Sie hält es für richtig, dass mit dem Betreuungsgeld auch die Erziehungsleistung von Eltern gewürdigt wird. Für die Wahlfreiheit von Eltern und gegen den massiven Ausbau der Fremdbetreuung wendet sich auch das Familiennetzwerk, zuletzt in einer Erklärung, in der das Kinderförderungsgesetz als ein gesellschaftsgefährdendes Gesetz bezeichnet wurde. Die einseitige Bevorzugung der Fremdbetreuung hält das Familiennetzwerk für verfassungswidrig.


MEDRUM-Artikel:

-> Die FDP und das Kinderförderungsgesetz

-> SPD: "Betreuungsgeld erfolgreich zurückgewiesen"

-> Kinderförderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

-> Familiennetzwerk: Bundesregierung beschließt gesellschaftsgefährdendes Gesetz