11.04.08
Beratung des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Stammzellgesetzes
Antrag auf Verschiebung des Stichtages mehrheitlich angenommen
von Kurt J. Heinz
Der heutigen Beratung und namentlichen Abstimmung über das
Stammzellgesetz ging eine engagierte Debatte voraus, an der sich
zahlreiche Redner aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages
beteiligten. Im Anschluss an die Debatte wurde die namentliche
Abstimmung
durchgeführt. Die Abstimmung fand ohne sogenannten "Fraktionszwang"
statt.
Im Lauf der Abstimmung fand der Antrag des "MdB Röspel
u.a."16/7981), mit dem die Verschiebung des Stichtages beantragt wurde, eine
Mehrheit. Die namentliche Abstimmung über diesen Antrag endete in zweiter Beratung
mit folgendem Ergebnis:
580 abgegebene Stimmen
346 Stimmen mit Ja
208 Stimmen mit Nein
6 Stimmen "Enthaltung".
In der unmittelbar anschließenden, dritten Beratung und Abstimmung
(mit Handzeichen) wurde dieser Gesetzesantrag mehrheitlich angenommen.
Vorweg gegangen war die namentliche Abstimmung über die Anträge
zur Liberalisierung der Stammzellforschung (Gesetzentwurf (16/7982)) und zum Verbot (Gesetzentwurf (16/7983)).
Diese Anträge fanden keine Mehrheit und wurden daher
bei 126 Ja-Stimmen,
443 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen - bzw.
bei 118 Ja-Stimmen, 442
Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen -
in Zweiter Lesung abgelehnt
Weitere Abtimmungen über den Antrag (16/7985) (Stichtag beibehalten) und den Gesetzentwurf (16/7984) (Straffreiheit für Forscher) entfielen somit.
Ein Bericht über die Debattenbeiträge und die jeweiligen Gesetzentwürfe sind im Anhang enthalten.
Quellen:
Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages