04.09.18
Bundestrend: Keine Mehrheit mehr für Große Koalition
Insa-Umfrage sieht SPD und Union weiter im Abstieg, AfD bei 17 %
(MEDRUM) Nach der jüngsten INSA-Umfrage, die im Auftrag der BILD-Zeitung durchgeführt wurde, sind die Umfragewerte für die SPD weiter rückläufig.
Keine Mehrheit mehr für Große Koalition
Wäre am Sonntag Bundestagswahl, würde die Große Koalition aus Union und SPD ihre Bundestagsmehrheit verlieren. Ihr Stimmenanteil würde nach der neuesten Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes INSA nur noch 44,5 Prozentpunkte betragen (bei der Bundestagswahl 2017 noch mehr als 53 %). Für eine Fortsetzung der Regierungskoalition würde dies nicht mehr ausreichen. Die SPD würde mit 16 % nun sogar hinter der AfD landen. Auch die Unionsparteien würden mit 28,5 % weiter an Stimmen verlieren. Zulegen würde erneut die AfD. Mit 17 % würde die AfD dann sogar vor der SPD zweitstärkste Partei im Bundestag werden (derzeit 12,6 %).
Nach diesen Umfragergebnissen wäre es nicht mehr möglich, eine Zwei-Parteien-Koalition zu bilden. Auch eine Drei-Parteien-Koalition aus Rot-Rot-Grün hätte keine Mehrheit. Möglich wären hingegen eine Koalition aus Union, SPD und FDP, oder aus Union, FDP und Grünen, oder aus Union, SPD und Grünen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es durchaus verständlich, dass insbesondere die Chefinnen der SPD und der Grünen sich für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ausgesprochen haben - sowohl Andrea Nahles (SPD) als auch Annalena Baerbock (Grüne) wollen, dass die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Sie erhoffen sich davon womöglich, die AfD bremsen zu können. Es liiegt allerdings nicht in der Hand dieser Parteichefs, eine andere Partei durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Der Verfassungsschutz des Bundes untersteht dem Innenminister. Die Wahrnehmung der Aufgaben sind im Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Dort ist die erstgenannte Aufgabe wie folgt definiert: "Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben ...".