22.05.08
Bundeskanzerlin Angela Merkel will Änderung der gesetzlichen Auflagen für Spätabtreibungen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat auf dem Katholikentag bestätigt, dass die CDU-Bundestagsfraktion entschlossen ist, die gesetzlichen Bestimmungen für Spätabtreibungen zu modifizieren.
Es gehe darum, vor eine Entscheidung über eine solche Abtreibung eine Beratung verbindlich vorzuschreiben. Mit dieser Aussage bestätigte Angela Merkel die Zielrichtung einer Neuregelung, über die sich bereits der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder in gleicher Weise geäußert hat (-> MEDRUM-Bericht).
Ob eine solche Änderung erreichbar ist, wird davon abhängen, ob es gelingt, einen Konsens mit der SPD zu erzielen. Für die Organisationen zum Schutz des ungeborenen Lebens gibt die derzeitige Praxis der Spätabtreibungen besonderen Anlass zur Kritik. Spätabtreibungen finden meist statt, wenn Behinderungen am ungeborenen Kind festgestellt werden, wie z.B. das Down-Syndrom. Es wird von vielen Stellen als besonders skandalös angesehen, dass in solchen Fällen eine Tötung des ungeborenen Kindes vorgenommen werden kann und die derzeitigen gesetzlichen Regelungen keinerlei Beratungspflicht enthalten. In vielen Fällen handelt es sich bereits um Kinder, die nach der 22. Schwangerschaftswoche getötet werden und bereits lebensfähig wären. Im Jahr 2007 wurden 229 Kinder abgetrieben, die 23 Wochen alt oder älter waren.