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Blindes Vertrauen von Gauck in die Linkspartei wäre grob fahrlässig


03.11.14

Blindes Vertrauen von Gauck in die Linkspartei wäre grob fahrlässig

Kritik der Partei DIE LINKE an den Äußerungen des Bundespräsidenten grenzt an Versuch der Volksverdummung

Ein Zwischenruf von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Bundespräsident Gauck widerfährt hartnäckiger Widerspruch aus den Reihen der Linkspartei, weil er im Gespräch mit der ARD zu fragen wagte, ob sich DIE LINKE schon weit genug von den Vorstellungen, die die SED in der ehemaligen DDR hatte, entfernt habe. Schon eine solche Frage wird von der Linkspartei als Verletzung der politischen Neutralität gewertet. Trifft das zu?

Mehr als 3000 Personen in extremistischen Zusammenschlüssen in der Linkspartei

ImageWer in den Verfassungsschutzbericht 2013 blickt (Bild links), findet dort klare Belege, dass der Partei DIE LINKE nicht blind vertraut werden kann. Es gehört zu den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, dass verschiedene Zusammenschlüsse in der Partei DIE LINKE "seit Jahren eine Vielzahl von tatsächlichen Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen" aufweisen (sog. "offen extremistische Strukturen"). Ihr Ziel sei die "Überwindung des bestehenden politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systems hin zu einer Ordnung, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar" ist. Im Bericht heißt es weiter: "Insgesamt gehören diesen Zusammenschlüssen mehr als 3.000 Personen an, die versuchen, im Sinne der extremistischen Programmatik Einfluss auf die politische Meinungsbildung in der Partei DIE LINKE zu nehmen." Die Linkspartei ist also alles andere als über jeden Zweifel erhaben.

Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung eine Verpflichtung des Bundespräsidenten

ImageDer Befund des Verfassungsschutzes gebietet es jedem Verfassungsorgan, der Partei DIE LINKE nicht blind zu vertrauen. Wenn der Bundespräsident seinem Amt wirklich gerecht werden will, darf er verfassungsfeindliche Umstände nicht ignorieren, sondern hat sogar die Pflicht, auf bedenkliche Tatsachen hinzuweisen, ob dies einer Partei gefällt oder nicht. Beispielsweise ist die Sozialistische Linke mit sieben Personen laut Verfassungsschutzbericht 2013 im Bundesvorstand der Linken vertreten (Bild links).

Als Gauck also sagte, es gebe Teile in der Linkspartei, bei denen er "wie viele andere auch" Probleme habe, Vertrauen zu entwickeln, tat er, was seines Amtes ist. Wer von Gauck erwartet, er solle über beträchtliche extremistische Zusammenschlüsse in der Linkspartei den Mantel des Schweigens ausbreiten, gibt zu erkennen, was er vom Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung hält.

Es ist daher absurd, Gaucks Äußerungen als Verletzung des Neutralitätsgebotes anzuprangern, wie es der Vorsitzende der Linkspartei Bernd Riexinger getan hat, als er die Äußerungen des Bundespräsidenten zurückwies. Gauck habe kein Recht, die Linkspartei in diesem Ausmaß zu kritisieren. Gegenüber extremistischen, verfassungsfeindlichen Bestrebungen gibt es kein Neutralitätsgebot, schon gar nicht für das Verfassungsorgan Bundespräsident.

Riexingers Abwehrversuch gleicht dem von Dietmar Bartsch, der sich kürzlich in der Sendung von Maybritt Illner empörte, als sich Bernd Lucke von der AfD erlaubte, auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes hinzuweisen. Lucke hatte kaum den Mund geöffnet, da geriet Bartsch schon außer sich und bemühte sich nach Stimmeskräften, Lucke in undemokratischer Art und Weise zu übertönen. Beim Bundespräsidenten glaubt der Spitzenkandidat der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, sogar, den christlichen Glauben als Kronzeuge bemühen zu können. Er wolle zwar den Bundespräsidenten nicht kommentieren, meinte jedoch laut Generalanzeiger, als Christ sei er "seltsam irritiert", dass ein Pastor solche Aussagen über einen anderen Christen mache. Ramelow könnte entgegnet werden: Ein tölpelhafter, geradezu aberwitziger Versuch, von den verfassungspolitischen Bedenklichkeiten bei der Linkspartei mit dem Hinweis auf einen christlichen Umgang ablenken zu wollen. Um es mit den Worten von Linksparteichefin Katja Kipping zu sagen, die dem Bundespräsidenten ihrer Entgegnung in Bild am Sonntag zufolge, "So was gehört sich für einen Präsidenten nicht", wohl gerne einen Maulkorb verpassen würde: So was gehört sich nicht. Die Bundesversammlung wählte keinen Pfarrer, der wie ein Beichtvater zu schweigen hat, sondern ein Staatsoberhaupt, dessen wirksamstes Mittel die freie Rede ist. Christlich wäre es indes, Dietmar Bartsch würde damit beginnen, alles Unchristliche in der Partei DIE LINKE zu entfernen. 

ImageEs sollte jedem klar sein: Der Bundespräsident hat einen Amtseid auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung abgelegt. Diesem Amtseid ist er verpflichtet. Sich den Interessen der Linkspartei zu unterwerfen, würde der Verpflichung auf die verfassungsmäßige Ordnung zuwider laufen und wäre ebenso grotesk, wie wenn er über rechtsextremistische Gefahren schweigen würde. Wenn dies der Linkspartei nicht passt, muss sie selbst für vertrauenswürdige Verhältnisse in den eigenen Reihen sorgen. Doch um diese Aufgabe drückt sich die Partei DIE LINKE mit anscheinend großer Akribie. Und dafür ist ihr offenkundig jedes Argument, und sei es noch so dümmlich, gerade recht. Damit zeigt diese Partei nicht zuletzt auch, was von ihren Verlautbarungen über den Unrechtsstaat DDR zu halten ist. Und auch dieses gehört sich nicht.

Nein, Gauck hatte nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, auf demokratisch bedenkliche Zustände hinzuweisen. Das gilt nicht nur nach rechts, sondern auch nach links. Darauf haben alle Bürger - auch die Wähler und potentielle Wähler der Linkspartei - einen Anspruch.


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