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Bettgitter und Fixierungen für alte Menschen


06.10.08

Bettgitter und Fixierungen für alte Menschen

Ein Richter steht vor Gericht

(MEDRUM) Report Mainz berichtete in einer Sendung am 29.09.08 über einen Fall, in dem 8 Menschen in Altenheimen durch einen Richter angeblich zu Fixierungen gehört worden sein sollen, die jedoch bereits verstorben gewesen sein sollen. Jetzt steht der Richter vor Gericht wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung.

Eine Fixierung eines alten Menschen darf nur auf Grund richterlicher Anordnung vorgenommen werden. Ein Richter aus Baden-Württemberg war vielfach mit Anträgen auf Fixierung befasst, soll aber in etlichen Fällen die umstrittene Maßnahme der Fixierung nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft haben. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen Anklage erhoben. Die staatsanwaltschaft stellte in der Reportsendung fest: »Wir gehen davon aus, dass in dieser Vielzahl der Fälle, in diesen 62 Fällen, tatsächlich im Bewusstsein, dass eine Anhörung notwendig ist, diese nur vorgetäuscht wurde und fingierte Anhörungsprotokolle angefertigt wurden, um den Akten den Anschein der Ordnungsgemäßheit zu geben.«

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung  ist in § 339 des Strafgesetzbuches enthalten. Dort heißt es:

"Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft."

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes soll der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege unter
Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und
schwerwiegend von Recht und Gesetz entferne.


Beitrag in der Sendung Report Mainz im Video -> Gottlob Schober im Gespräch mit Fritz Frey

Textbeitrag des SWR: -> Beugen Richter Recht?