Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) untersagt ab Mitternacht ungedeckte Leerverkäufe von Aktien von zehn deutschen Finanzinstituten. Zudem würden ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone verboten sowie Kreditausfallversicherungen (CDS) auf Verbindlichkeiten eines Euro-Staates, wie die Aufsichtsbehörde mitteilte und damit eine entsprechende Ankündigung der Bundesregierung bestätigte. Die Verbote gelten zunächst bis zum 31. März und werden laufend überprüft.