08.05.08
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Abwägung zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und den Hoffnungen auf neue Heilungsmethoden ist ausgesprochen schwierig. Selbst der Nationale Ethikrat, den die Bundesregierung eingesetzt hat und der mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Kirchen besetzt ist, ist zu keinem einstimmigen Votum gekommen. Das Gremium hat sich in verschiedenen Gutachten zu den Fragen geäußert, die Sie aufgeworfen haben. Auch der neue Deutsche Ethikrat wird sich weiter mit diesen Fragen befassen und die Bundesregierung beraten.
Der Embryonenschutz wird in Deutschland sehr ernst genommen und ist seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. Die Gewissensentscheidung über die Verschiebung des Stichtags hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten getroffen, also die Mehrheit der gewählten Vertreter aller Deutschen. Die Bundeskanzlerin hatte sich zuvor für die neue Regelung ausgesprochen.
Durch die Stichtagsregelung wird niemand von Deutschland veranlasst, embryonale Stammzellen zu erzeugen. Nur Zellen, die vor dem Stichtag in anderen Ländern bei der künstlichen Befruchtung übrig geblieben sind, dürfen unter sehr eingeschränkten Bedingungen für medizinisch wichtige Forschungen importiert werden.
Diese Regelung ist von der berechtigten Hoffnung getragen, dass wir in einigen Jahren keine embryonalen Zellen mehr benötigen. Damit entfiele die Frage, ob der Stichtag erneut verschoben werden soll. Schon heute können Forscher normale Zellen eines erwachsenen Menschen so umprogrammieren, dass sie sich ähnlich wie embryonale Stammzellen verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Der Leser wird sich fragen, ob und inwieweit die Antwort aus dem
Bundeskanzleramt neue Erkenntnisse gebracht hat und die Fragestellung
beantwortet ist. Zum Vergleich dazu: Die Fragestellung und Anregung von Familie Engelhardt, abgedruckt im ->
MEDRUM-Bericht vom 16.04.08.