59 Jahre Grundgesetz
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, das der Parlamentarische Rat 15 Tage zuvor am 8. Mai beschlossen hatte. Damit wurden die Fundamente unseres Staatswesens gelegt, die nach Zusammenbruch und Abkehr von der Diktatur des nationalsozialistischen Regimes eine freiheitliche, rechtsstaatliche und demokratische Entwicklung für die Bundesrepublik Deutschland möglich machten.
Dieses Grundgesetz war zugleich die Voraussetzung für die Aufnahme der Bundesrepublik in die internationale Staatengemeinschaft und den späteren Beitreit der neuen Bundesländer, die bis zum Jahr 1990 zur Staatsmacht der ehemaligen DDR gehörten. Auch wenn dieser Tag als Verfassungstag für die Deutschen anzusehen ist, erhielt er aufgrund der Besonderheiten der politischen und geschichtlichen Entwicklung nicht den Rang des Nationalfeiertages, weil man diese Rolle dem 3. Oktober als dem Tag der Vollendung der deutschen Einheit zugewiesen hat. Ein Tag, der Anlass zum Feiern gibt, ist der 23. Mai dennoch, auch wenn dieser Tag nicht als gesetzlicher Feiertag in den Kalendern steht.