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24.11.09 Aus den Medien


24.11.09

Aus den Medien


Die Tagespost: Einmischung des Europäischen Gerichtshofes in Angelegenheiten der Kirche

Die Republik Italien wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es die italienischen Gerichte ablehnten, in die Autonomie kirchlicher Entscheidungen einzugreifen. Eine katholische Universität (Mailänder Università Cattolica del Sacro Cuore) hatte es sich erlaubt, den Vertrag eines Dozenten nicht weiter zu verlängern, weil er Lehren vertrat, die zentralen Aussagen der Katholischen Kirche widersprachen. Nach der Lehre des klagenden Professors war Jesus ein durch und durch schlechter und böser Mensch. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssen die Kirche und ihre Mitglieder offenbar jede Art von Lehre hinnehmen, auch wenn diese das Gegenteil von dem verkündet, was Herzstück des katholischen Glaubens und Lehre der Kirche ist. Der Verfasser des Artikels, Jakob Cornides, kommt zu dem Schluß: "Insofern weist der Versuch des Straßburger Gerichts, das Lehramt der katholischen Kirchen seiner eigenen Jurisdiktion zu unterstellen, den Weg in eine neue Form des Totalitarismus."

-> Wer hat das letzte Wort: Staat oder Kirche?


Berliner Morgenpost: Feindselige Äußerungen von Buschkowsky über Familien

Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Berliner SPD-Politiker Buschkowsky  wegen seiner feindseligen Äußerungen über Familien eingestellt. Er bekräftigte seine Auffassungen und  fordert nun sogar eine Kita-Pflicht ab dem ersten Lebensjahr in sozialen Brennpunkten sowie flächendeckende Ganztagsschulen.

-> Verfahren gegen Buschkowsky eingestellt


(MEDRUM)

Leserbriefe

Leider ist die Entscheidung (Luigi) Lombardi Vallauri gegen Italien vom 20. Oktober 2009 mit Aktenzeichen 39128/05 bisher nur auf Französisch veröffentlicht. Über eine schnelle, wörtliche Übersetzung wäre ich äußerst dankbar. Ein paar weitere Fakten sind inzwischen auf Englisch nachzulesen. Auf Englisch ist ebenfalls eine Presseerklärung des EuGHMR/ECHR erhältlich.

Wenn diese Entscheidung Schule macht, setzt sie der Relgionsfreiheit effektiv ein schnelles Ende. Das AGG ist nichts dagegen.

Juristisch merkwürdig ist, dass das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13) als verletzt angesehen wird, obwohl der Kläger das richtige Gericht - nämlich das des heiligen Stuhls - gar nicht angerufen hatte. Stattdessen hat er sich bei unzuständigen Gerichten in Italien durch die Instanzen geklagt. Das wird aber nicht thematisiert, weil der Vatikan als einziger europäischer Staat neben Weißrussland die EMRK nicht unterschrieben hat. Der EuGH maßt sich also nicht nur an, dass die hauptsächlich als verletzt angesehene Meinungsfreiheit deutlich mehr wiegt als die Religionsfreiheit (die doch im Kern ebenfalls eine Meinungsfreiheit ist, oder nicht?), sondern auch, dass das recht der Mehrzahl der Europäischen Staaten mehr wiegt als das eines einzelnen europäischen Staates wie dem Vatikan. Die Mehrheit hat recht. Warum kommt mir das so bekannt vor?

Wenn der Gerichtshof schreibt: However, the Court considered that, in omitting to explain how the applicant’s views which supposedly ran counter to Catholic doctrine were liable to affect the University’s interests, the Faculty Board had not given adequate reasons for its decision zieht er sich den eigenen Boden unter den Füßen weg. Indem der Gerichtshof schreibt, dass der Verweis auf den internationalen Vertrag zwischen Italien und dem Vatikan keine "ausreichende Begründung" (adequate reasons) für einen Eingriff in die Rechte des Klägers darstellt (ohne überhaupt zu versuchen zu überprüfen, ob vielleicht im zweiten Staat eine Begründung vorgelegen hat oder gerichtlich hätte überprüft werden können) stellt das Gericht fest, dass internationale Verträge per se keine tragfähige Rechtsgrundlage darstellen. Dann aber sind ddie internationalen Verträge zur Gründung des EuGHMR ebenfalls keine tragfähige Rechtsgrundlage und alle seine Urteile laufen auf Willkür hinaus. Genauso liest es sich auch.