07.04.09
Zur verlogenen „Kinderrechte" - Diskussion
Ein Zwischenruf von Liudger Berresheim
(MEDRUM) Kinderrechte fördern heißt Elternverantwortung stärken. Immer wieder werden die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die Kinder, isoliert und ihres natürlichen Umfeldes beraubt, wenn spezielle „Kinderrechte" thematisiert und leichtfertig deren Aufnahme in das Grundgesetz gefordert werden.
Der Mensch braucht zum Menschsein Menschen, die ihn erziehen. Diese Binsenweisheit der Lebenserfahrung eines jeden von uns war auch Karl Marx bekannt. Zu Recht hat er den starken familiären Einfluss auf die Persönlichkeitsreifung erkannt und eben diesen in seinem ideologischen Sinn durch staatliche Erziehung zu ersetzen versucht.
Auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes wussten um die Notwendigkeit wie Wichtigkeit persönlicher Beziehung in der Erziehung. Als sie um die Formulierung des Artikels 6 rangen, haben sie konsequenterweise die Erziehungstätigkeit nicht der Kirche oder der UNO, nicht dem Staat oder anderen Institutionen zugeschrieben. Sie haben vielmehr die Erziehungsverantwortung, und nichts anderes meint das Grundgesetz mit dem „natürlichen Recht und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", bei denen belassen (also nicht nur gegönnt oder „übertragen"), die natürlicherweise dafür kompetent, das heißt dafür zuständig und dazu fähig sind: bei den Eltern!
Folgerichtig hat daher das Bundesverfassungsgericht im April 2008 die ständige Rechtsprechung zu Artikel 6 Grundgesetz mit dem Urteil zum Eltern-Kind-Umgang bekräftigt. Dabei hat es ausdrücklich festgestellt, dass untrennbar mit dem Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung die Pflicht der Eltern verbunden ist, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl zu gewähren. Denn das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten. Und genau dann, aber auch nur dann, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen (können), hat und kann der Staat unterstützend, notfalls ersetzend, eingreifen durch das ihm zukommende Wächteramt.
Mitnichten kommt ihm aber wie Verfassungsrechtler immer wieder vortragen ein „Optimierungsrecht" in der Erziehung von Kindern zu. Der Staat ist nicht berechtigt, und dazu auch zum Wohl der Kinder nicht in der Lage, frühestmöglich eine Ersatzerziehung unter dem Deckmäntelchen der „frühkindlichen Förderung" Eltern schmackhaft zu machen. Denn vor Bildung steht im Interesse der stabilen Persönlichkeitsentfaltung des Kindes notwendigerweise die Bindung.
Ist es daher wirklich nur Unwissenheit, wenn wie jüngst in Berlin die „National Coalition" davon spricht, „noch sind Kinder laut Grundgesetz nur ein Anhängsel in der Familie"? Wer wie diese Organisation die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sich zum Ziel setzt, sollte wissen, dass eben diese Übereinkunft in Artikel 18 als Grundsatz das Recht des Kindes auf Erziehung durch die eigenen Eltern festschreibt.
Liudger Berresheim ist Sprecher für Familienpolitik im Bundesvorstand der Deutschen Zentrumspartei
Copyright www.medrum.de
Bleiben Sie mit unserem Newsletter auf dem Laufenden!