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Rufmord an Bischof Mixa durch Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz?


14.06.10

Rufmord an Bischof Mixa durch Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz?

Journalisten wurden hinter dem Rücken von Walter Mixa laut WELT über Verdacht auf sexuellen Mißbrauch informiert

(MEDRUM) Wie die WELT in ihrer Ausgabe vom 13.06.10  berichtet, soll das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Anfang Mai gegenüber der Presse die Information in Umlauf gebracht haben, Bischof Mixa sei des sexuellen Mißbrauchs verdächtig. Die WELT spricht von einer möglichen Intrige.

Unter der Überschrift "Rufmord unter Brüdern" berichtet die WELT Einzelheiten über den Ablauf des Rücktritts von Bischof Mixa und des Hergangs der Ereignisse, die zu seiner öffentlichen Verdächtigung wegen sexuellen Mißbrauchs führten. Nach dem Bericht der WELT soll das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz am 7. Mai eine "Handvoll Journalisten" eingeladen haben, um über "neueste Entwicklungen im Fall Mixa" zu informieren. Die Journalisten sollen bei dem Treffen aufgefordert worden sein zu verschweigen, daß die ihnen gegebenen Informationen von der Kirche stammen. Noch am gleichen Tag machte die Augsburger Allgemeine die Verdächtigung von Bischof Mixa unter der Überschrift "Sexueller Mißbrauch - Bischof Mixa unter Verdacht" öffentlich.

Wie der spätere Verlauf des Geschehens zeigte, erwies sich der in die Öffentlichkeit gebrachte Verdacht als völlig haltlos. Bischof Mixa wurde zwar als Täter verdächtigt, doch gab es kein Opfer (MEDRUM berichtete am 12. Mai: "Täter bekannt, Opfer wird noch gesucht"). Die Staatsanwaltschaft stellte laut Bericht von BILD zwei Tage später fest, „ein Tatnachweis ist nach Vernehmungen der Zeugen nicht zu führen". Das vermeintliche Opfer habe „vollkommen bestritten, dass da jemals etwas war". Es gab also keine Tat und demzufolge auch kein Opfer und keinen Täter.

Wie aus dem Bericht der WELT hervorgeht, scheint es für die öffentlich gemachte Verdächtigung des Bischof keinerlei seriöse Grundlage gegeben zu haben. Es hat den Anschein, daß die Anschuldigung von Bischof Mixa lediglich auf einer acht Sätze umfassenden Notiz einer Pastoralreferentin und Traumaexpertin beruhte. Unter der Überschrift "Missbrauchsverdacht gegen Bischof Mixa" fabulierte sie offenbar über einen Zusammenhang zwischen Schulproblemen eines ehemaligen Ministranten und seinen Kontakten mit Bischof Mixa. Irgendwelche begründenden, konkrete Fakten soll die Notiz laut WELT nicht enthalten haben. Dennoch reichte diese Notiz mit ihrer verdachtserregenden Überschrift nach Schilderung der WELT kirchlichen Stellen offenbar aus, um die Generalstaatsanwaltschaft einzuschalten und die Presse zu informieren. Bischof Mixa wurde zuvor hingegen keine Gelegenheit gegeben, die Vorwürfe zu entkräften.

Ob die Pastoralreferentin, die beteiligten Würdenträger und das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz nur im vorauseilenden Gehorsam der Forderung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nachkommen wollten, bei den geringsten Anzeichen auf sexuellen Mißbrauchsverdacht sofort die Strafermittlungsbehörden einzuschalten und nichts zu vertuschen, oder ob mit der Übermittlung eines Mißbrauchsverdachtes gegen Bischof Mixa nachweislich noch andere, vielleicht auch unlautere Absichten verbunden waren, kann dem Bericht der Welt nicht entnommen werden. Falls der Bericht jedoch zutrifft, könnte einigen Beteiligten vorgeworfen werden, daß sie sich womöglich strafbar gemacht haben.  Nach §186 des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist. Üble Nachrede wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Es kann ebenso wenig gänzlich ausgeschlossen werden, daß Bischof Mixa wider besseres Wissen falsch angeschuldigt wurde. Auch dies wäre als "Falsche Verdächtigung" gem. § 168 StGB strafbar.

Grundsätzlich muß wohl davon ausgegangen werden, daß bei der Zustimmung von Papst Benedikt über das zuvor von Bischof Mixa gestellte Gesuch, vom Bischofsamt entbunden zu werden, der gegen ihn ausgesprochene Mißbrauchsverdacht vermutlich keine unerhebliche Bedeutung gehabt hat. Auch für Bischof Mixa selbst hat die Verfahrensweise der katholischen Stellen keine unerhebliche Bedeutung gehabt. Abgesehen von seiner Herabwürdigung in der öffentlichen Meinung, die eine Rehabilitation verlangt, dürfte sein Vertrauen in die bischöflichen Mitbrüder, fair und brüderlich miteinander umzugehen, erheblich gelitten haben. Die dafür Verantwortlichen müssten persönliche Verantwortung übernehmen, die auch für die Öffentlichkeit in mindestens gleicher Stärke vernehmbar sein muß wie die haltlose Verdächtigung des ehemaligen Bischofs von Augsburg. Darauf haben nicht nur Walter Mixa, sondern auch die Mitglieder der katholischen Kirche Anspruch, wenn ihr Vertrauen in die Kirche nicht noch mehr Schaden nehmen soll.

13.06.10 WELT Rufmord unter Brüdern
17.05.10 WELT Walter Mixa wehrt sich gegen Vorverurteilung
14.05.10 Spiegel Missbrauchsvorwurf: Staatsanwaltschaft stellt Vorermittlungen gegen Mixa ein
07.05.10 Augsburger Allgemeine Mixa weist Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs zurück
07.05.10 Augsburger Allgemeine Sexueller Missbrauch: Bischof Mixa unter Verdacht

MEDRUM → Täter bekannt, Opfer wird noch gesucht