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Mehrere Stiefväter oder Stiefmütter für Kinder?


10.06.09

Mehrere Stiefväter oder Stiefmütter für Kinder?

Vorsitzende der EKD-Synode will Adoption nichtleiblicher Kinder in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ermöglichen

Eine kritische Betrachtung von Kurt J. Heinz

(MEDRUM) Wie die "Tageszeitung" in ihrer Ausgabe vom 05.06.09 berichtete, hat sich die Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90 / Die Grünen), seit 2. Mai 2009 zur Präses der EKD-Synode gewählt, dafür ausgesprochen, daß nichtleibliche Kinder statt durch Ehepartner auch durch zwei homosexuelle Männer oder Frauen adoptiert werden können, die in einer Partnerschaft zusammenleben.

Bisher kann ein Mann oder eine Frau in einer homosexuellen Beziehung bereits dann Stiefvater oder Stiefmutter eines Kindes werden, wenn das Kind als leibliches Kind des Partners in einer gleichgeschlechtlichen Lebensform eines solchen Paares lebt. In derartigen Fällen lässt das Adoptionsrecht seit 2005 die Annahme eines leiblichen Kindes des Partners an Kindes statt zu. Das adoptierte Kind hat dann neben seinem leiblichen Vater noch einen Stiefvater oder neben seiner leiblichen Mutter noch eine Stiefmutter. Die rechtliche Einführung solch unnatürlicher Adoptiv-Beziehungen zwischen einem Kind und Erwachsenen folgte damit letztlich dem politischen Willen, bei gleichgeschlechtlichen Paaren für beide Geschlechtspartner Kind-Beziehungen auf rechtlichem Wege - geschlechtsunabhängig - zu installieren.

Katrin Göring-Eckardt hat sich nun dafür ausgesprochen, dieser Möglichkeit der Kindesadoption noch weitere widernatürliche Eltern-Kind-Beziehungen hinzuzufügen. Nach den Vorstellungen der Präses der EKD-Synode soll es künftig zusätzlich möglich sein, dass Lesben oder Schwule, die in einer homosexuellen Beziehung leben, auch dann eine Stiefmutter-Kind- oder Stiefvater-Kind-Beziehung rechtlich herstellen können, wenn keinerlei leibliche Beziehungen zwischen dem Kind und den geschlechtsgleichen Sexualpartnern bestehen. Das adoptierte Kind hätte dann - an Stelle einer Mutter und einer Stiefmutter oder eines Vaters und eines Stiefvaters - zwei Stiefväter oder zwei Stiefmütter. Damit würde Rechtssicherheit im Unterhalts- und Erbrecht geschaffen werden, argumentierte Göring-Eckardt in der "TAZ". Die Präses der EKD-Synode wies damit auf die Tatsache hin, dass das Kind durch eine Adoption gegenüber beiden Stiefvätern oder Stiefmüttern unterhalts- und erbberechtigt werden würde.

Wer mit diesem rechtlich-finanziellen Argument für die Einführung eines uneingeschränkten Adoptionsrechtes für Lesben und Schwule plädiert, setzt sich zwangsläufig über den originären Sinn dieses Rechtes grundlegend hinweg. Das Recht, ein Kind zu adoptieren, wurde nicht geschaffen, um Unterhalts- und Erbrechte zu etablieren. Der Sinn des Adoptionsrechtes besteht vielmehr darin, einem Kind, dessen leibliche Eltern ihre Elternrolle als Vater und Mutter - zum Beispiel in Todesfällen - nicht wahrnehmen konnten oder aufgrund ihrer Lebensverhältnisse nicht wahrnehmen wollen, die natürlichen Eltern in ihrer Rolle als Mutter und Vater zu ersetzen. Damit sollen für das Kind Lebensumstände geschaffen werden, die den natürlichen Lebensverhältnissen weitestgehend entsprechen und in rein rechtlicher Hinsicht ihnen gleich kommen. Unterhalts- und erbrechtliche Folgen sind lediglich eine logische Konsequenz dieses Gedankens, nicht aber ihre ursächliche Begründung, wie Göring-Eckardt es nahe legen will.

Das von Katrin Göring-Eckardt favorisierte Adoptionsrecht verfolgt einen grundsätzlich anderen Gedanken. Dabei geht es nicht darum, einem Kind das Aufwachsen in einer natürlichen Eltern-Kind-Beziehung zu ermöglichen, sondern darum, beiden Partnern von geschlechtsgleichen "Paaren" - losgelöst von natürlichen Verhältnissen - das Adoptieren von Kindern zu ermöglichen. Mit einem Adoptionsrecht, das einem Kind zwei Stiefväter oder zwei Stiefmütter verleiht, werden deshalb keine natürlichen, sondern auf rechtlichem Wege weitere nichtnaturkonforme Lebensumstände geschaffen, für die es keine soziale Notwendigkeit gibt. Zum einen ist die Zahl kindersuchender und adoptionswilliger Eltern größer als die Zahl adoptionsfähiger Kinder und zum anderen gibt es keinen Grund, sich über die natürliche Tatsache hinwegzusetzen, dass der Sinn einer geschlechtsgleichen Sexualpartnerschaft seine Erfüllung nicht im Zeugen von Nachkommen finden und darauf angelegt sein kann. Wer nur einen Erben sucht oder einem Kind Unterhalt gewähren will, kann dies immer auch ohne Adoptionsrecht tun. Einem Kind müssen deshalb nicht zwanghaft zwei Stiefmütter oder zwei Stiefväter beigeordnet werden. Wer sich jedoch von der natürlichen Geschlechtlichkeit unseres Lebens löst und sich dafür ausspricht, einem Kind statt Vater und Mutter zwei Stiefväter oder Stiefmütter zu geben, löst sich ebenso von der naturgegebenen Tatsache, dass ein Kind nur zwei und nicht mehrere Elternteile hat. Der Logik von Göring-Eckardt folgend, könnte ein Kind daher ebenso von drei oder vier Stiefvätern oder Stiefmüttern adoptiert werden.

Die Präses der EKD-Synode vertritt mit ihrer Position die Forderung der Partei der Grünen, die in ihrem Wahlprogramm mit dem Titel "Neuer Generationenvertrag" schreiben:  "Wir fordern die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare, einschließlich des Adoptionsrechts. Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern dürfen nicht benachteiligt werden." Unter dem fadenscheinigen Argument der Nichtbenachteiligung wird ein Adoptionsrecht gefordert, das seines eigentlichen Sinnes für das Kind beraubt wird. Kinder sind nicht geschaffen, um Wünsche, die auf natürlichem Wege in einer geschlechtsgleichen Partnerschaft unerfüllbar sind, auf künstlichem Wege zu stillen, indem widernatürliche Lebensverhältnisse geschaffen werden. Kinder haben Anspruch darauf, unter Lebensumständen aufzuwachsen, die ihnen Vater und Mutter geben; nicht aber dürfen sie in eine willkürlich festgelegte Kindschaft von Stiefvätern oder Stiefmüttern gezwungen werden. Es ist grotesk, ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare zu fordern, um eine angebliche Benachteiligung solcher Paare zu beseitigen und mit dieser Begründung auf gesetzlichem Wege eine Schar von Kindern zu schaffen, denen Vater und Mutter vorenthalten wird. Göring-Eckardt nimmt die Benachteilung von Kindern in Kauf und bedient damit die Lebensvorstellungen geschlechtsgleicher Paare und ihrer Partei, die mit den Forderungen des Lesben- und Schwulenverbandes identisch sind. Die Haltung von Göring-Eckardt in dieser Frage veranschaulicht, weshalb die "TAZ" diese Politikerin zu Recht als "Grüne Gegenpäpstin" bezeichnet hat. Für die EKD könnte sie sich auch als ein Trojanisches Pferd der politischen Homosexuellen-Bewegung erweisen.


05.06.09 TAZ Politikerinnen für "Regenbogenfamilien"