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Klage von Eva Herman zurückgewiesen


02.04.09

Klage von Eva Herman zurückgewiesen

Gericht entschied: Kündigung des Arbeitsverhältnisses beim NDR war rechtmäßig

(MEDRUM) Die ehemalige Tageschausprecherin Eva Herman hatte sich gerichtlich gegen die Kündigung des NDR zur Wehr gesetzt und Berufung gegen das in erster Instanz ergangene Urteil eingelegt. Ihre Klage wurde jetzt auch in zweiter Instanz zurückgewiesen.

Eva Herman klagte gegen die Kündigung des NDR mit der Begründung, ihr hätte als einer Festangestellten nicht hätte gekündigt werden dürfen. Im April 2008 wurde ihre Klage mit der Begründung zurückgewiesen, daß sie als freie Mitarbeiterin für den NDR gearbeitet habe. Das sah Eva Herman anders. Ihrer Einschätzung schloß sich das Hamburger Arbeitsgericht in zweiter Instanz jedoch nicht an: "Es ist kein Arbeitsverhältnis gewesen, sondern eine freie Mitarbeit", so das Gericht. Eva Hermans Äußerungen hätten bei der Entscheidung keine Rolle gespielt.

Im Brennpunkt stand die Frage, ob ihr Arbeitsverhältnis durch die Disposition des NDR über ihre Tätikeit bestimmt war oder ob Sie, wie bei einer freien Mitarbeit üblich, den Umfang ihrer Tätigkeit weitgehend selbst festlegen und disponieren konnte. Nach Feststellung des Gerichtes, das auch andere Sprecher der Tagesschau befragte, trug das Arbeitsverhältnis von Eva Herman nicht die Merkmale des Arbeitsverhältnisses einer Festangestellten, weil sie in Absprache mit anderen Sprechern den Umfang ihrer Tätigkeit selbst festlegte und nicht an feste Vorgaben des Senders gebunden war.


Artikel in Merkur -> Eva Herman scheitert mit Klage