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Bund und Länder streiten um das Fell des Bürgers


05.03.10

Bund und Länder streiten um das Fell des Bürgers

Grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen in der Europäischen Union wird deutsches Recht

(MEDRUM/Der Bundesrat hat heute zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der es künftig ermöglichen soll, Geldstrafen und Geldbußen EU-weit zu vollstrecken. Strittig ist dabei nicht, ob Geldsanktionen, die deutsche Bürger in anderen Ländern ereilen, in Deutschland vollstreckt werden sollen, sondern lediglich, wie die "Vollstreckungserlöse" zwischen Bund und Ländern verteilt werden sollen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient der Umsetzung des Europäischen Rahmenbeschlusses über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in nationales Recht. Dieser enthält die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe oder Geldbuße im Inland anzuerkennen und zu vollstrecken.

Hierbei kritisieren die Länder, dass der Erlös aus einer Vollstreckung allein dem Bund zustehen soll. Es sei eine Regelung zu treffen, nach der ein Vollstreckungserlös je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zufließe, da diese einen erheblichen Teil des Verwaltungsaufwandes leisten müssten.

Ein einheitliches Instrument für eine effektive Vollstreckung von Geldsanktionen im europäischen Raum fehlte bislang. Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses sollen nunmehr die bisherigen Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen behoben und wesentlichen Erleichterungen erreicht werden. Als zentrale Vollstreckungsbehörde im Bereich eingehender Ersuchen ist das Bundesamt für Justiz vorgesehen. Effektiver richterlicher Rechtsschutz im Inland soll bei allen Strafen und Bußen gewährleistet sein.