11.11.09
22 Ständige Ausschüsse des Bundestages
(MEDRUM) Der Bundestag setzt in der neuen Legislaturperiode 22 Ausschüsse ein. Dies sieht ein von allen Fraktionen getragener Beschluß vor.
Für die künftige Beratungsarbeit des Bundestages werden folgende Ausschüsse eingesetzt:
1 |
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung |
2 |
Petitionsausschuss |
3 |
Auswärtiger Ausschuss |
4 |
Innenausschuss |
5 |
Sportausschuss |
6 |
Rechtsausschuss |
7 |
Finanzausschuss |
8 |
Haushaltsausschuss |
9 |
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie |
10 |
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
11 |
Ausschuss für Arbeit und Soziales |
12 |
Verteidigungsausschuss |
13 |
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
14 |
Ausschuss für Gesundheit |
15 |
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
16 |
Ausschuss für Umwelt. Naturschutz und Reaktorsicherheit |
17 |
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe |
18 |
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
19 |
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
20 |
Ausschuss für Tourismus |
21 |
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union |
22 |
Ausschuss für Kultur und Medien |
Größter Ausschuss soll der Haushaltsausschuss mit 41 Mitgliedern sein. Mit jeweils 37 Mitgliedern folgen der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sollen 35 Abgeordnete angehören.
Jeweils 34 Mitglieder zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der Verteidigungsausschuss, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Der Petitionsausschuss soll künftig mit 26 Mitgliedern und der Ausschuss für Kultur und Medien mit 24 Mitgliedern sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern´besetzt werden. Jeweils 18 Mitglieder werden dem Sportausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie dem Ausschuss für Tourismus angehören. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird aus 13 Abgeordneten bestehen.