11.11.08
Morgen Gerichtsverhandlung über Gorber-Familie
Wieviel Freiheit bleibt einer Familie, die Anspruch auf ihr eigenes christliches Leben geltend macht?
(MEDRUM) Am Mittwoch geht es um das künftige Sorgerecht über die Kinder der Familie Gorber aus Überlingen, über das der Richter des Familiengerichtes Überlingen entscheiden wird.
Zur Verhandlung werden Eltern, Rechtsanwälte, Gutachter und die Amtsseite erscheinen und um die Entscheidung ringen, die sie getroffen sehen wollen. Zu entscheiden hat der Richter vor allem über die Frage, wer künftig über den Aufenthaltsort der Kinder und Schulangelegenheiten bestimmen darf. Kinder und Eltern wollen, dass darüber künftig wieder die Eltern und niemand anderes entscheidet. Und deren Entscheidung und der Wille der Kinder ist klar: Der Aufenthaltsort der Kinder soll das Elternhaus der Familie in Überlingen sein, nicht aber jene Heime, in denen sechs von neun Gorber-Kindern über ein halbes Jahr zwangsweise untergebracht waren. Alle haben von Heimunterbringung, Begutachtungen und von Bevormundungen durch Verfahrenspfleger, Betreuer und vergleichbare Personen - wie der Volksmund sagt - die Nase gestrichen voll. Selbst beim Gerichtstermin wollen die Kinder dieses Mal nicht mehr dabei sein. Sie wollen nichts mehr hören von Sorgerecht, Jugendamt, Kinder- und Jugendheim und von Gutachtern. Sie gehen lieber zur Schule und hoffen, dass endlich alle ein Einsehen haben. Sie wollen nichts mehr zu tun haben mit Menschen, die von von außer her in ihr Leben ungebeten eingedrungen sind. Wer will es ihnen verdenken? Dafür dürften selbst Richter und Gutachter Verständnis haben, wenn sie sich in die Lage der Betroffenen versetzen.
Was Anfang des Jahres zunächst zweifelhaft und vielleicht sogar düster ausgesehen haben mag, ist nach intensiver Durchleuchtung aller möglicher Facetten gewiß und transparent geworden. Die Erkrankung der Mutter ist längst ausgestanden. Der Vater erwies sich alles andere als instabil, nicht berechenbar oder gar gewalttätig und zwanghaft. Gewalt ist den Kindern nur durch die erzwungene Heimunterbringung und ihre Begleitfolgen widerfahren. Die Kinder haben sich dennoch oder gerade in dieser Situation als wunderbare Kinder gezeigt, die ihre Geschwister und die Eltern lieben, die einfühlsam und mitfühlsam sind. Sie sind Kinder, die dem Mainstream nichts abgewinnen können und sich nicht ohne Not dem Unheil eines Mainstreams ausgesetzt sehen wollen, der sich jeden zum Untertan machen möchte und sich dafür eines mächtigen Instrumentariums bedienen kann, dem der Einzelne nahezu ohnmächtig gegenübersteht. Das haben sie durch den Zwang zur Heimunterbringung und den Versuch der geistigen Unterwerfung unter ein fragwürdiges Wertesystem, das sich am eigenen Ich, nicht aber an den Werten eines christlichen Glaubens und den Werten ihrer Familie orientiert, am eigenen Leibe erfahren.
Die Wunden der Trennung und Heimunterbringung sind zwar noch nicht gänzlich verheilt, die Genesung der Kinder schreitet jedoch voran. Sie sind froh, zuhause sein zu können und sind seit Schuljahresbeginn problemlos in einen Schulalltag öffentlicher Schulen integriert, der in der deutschen Gesetzgebung und Rechtspraxis als unverrückbare Norm angesehen wird. Jede andere Entscheidung als die, die Kinder nun endgültig dort zu belassen, wo sie sich hingezogen und geborgen fühlen, wäre völlig unverständlich, ja - nach allem was erkennbar geworden ist und wie die Dinge liegen - sogar unverantwortlich. Da stellt sich nur noch die Frage, ob man Kindern und Eltern irgendwelche Bedingungen zur Auflage machen will: Vielleicht, dass die Dauer täglicher Gebete auf ein Höchstmaß von 10 Minuten beschränkt wird, oder dass der Gebrauch von Worten wie Gott, Teufel oder Mächte der Finsternis untersagt wird? Vielleicht, dass der 3-jährige David ab sofort in den Kindergarten gehen muss, damit er von der so genannten sozialen Isolation seiner ihn treu umsorgenden und ihn liebenden Familie und von deren mutmaßlichen "Wahnvorstellungen" befreit wird? Und sicherlich vielleicht auch, dass täglich noch eine Familienpflegerin geschickt wird, die nach dem "Unrechten" sehen soll? Die Verhandung wird zeigen, wieviel Luft zum Atmen einer Familie zugestanden wird, die in die Standards einer normierten Gesellschaft hineingepresst werden soll, die sich freiheitlich und pluralistisch nennt.
So wird sich während der Verhandlung offenbaren, welches Maß an persönlicher Freiheit einem Elternpaar und seiner Kinderschar heutzutage noch in einem Land zugebilligt wird, das die Grundfreiheiten und Menschenrechte in seiner Verfassung in "Verantwortung vor Gott und den Menschen" vor nun bald 60 Jahren zum obersten und wichtigsten Gut erklärt hat, weil die unheilvolle historische Erfahrung belegte, wozu Gottlosigkeit, Unfreiheit und Intoleranz in unserem Lande geführt hatten. Wieviel davon nach 6 Jahrzehnten politischer Entwicklung, gesetzgeberischem Gestaltungsdrang und Perfektionsstreben einer rechtsstaatlich organisierten Bürokratie noch geblieben ist, wird auch am Ergebnis dieser Verhandlung sichtbar werden.
Es sollte jedoch niemand überrascht sein, wenn in einem Land, in dem die Familienministerin über einen katholischen Bischof aus Bayern wütend ist, nur weil der sich für eine faire Unterstützung von Familien mit christlich geprägten Familienbild einsetzt, Freiheit nur noch in einem immer enger geschnürten Korsett zugebilligt wird. Da bleibt selbst einem Bischof wenig Raum zum freien Atmen. Vielleicht wird dieser Bischof insgeheim auch als religiöser Spinner mit zwanghaften Vorstellungen angesehen. Wer weiß, ob dieser Bischof heutzutage seine Kinder behalten dürfte, wenn er denn welche hätte, und wenn er eben nicht Bischof, sondern nur einfacher Vater wäre, der ordentlich in Verruf gebracht werden würde? Indes müssen sich heutzutage selbst Bischöfe in acht nehmen, wenn sie das Wort erheben, wie auch Kardinal Meisner erleben durfte, dessen Mahnung an die CDU, sich an christliche Wurzeln zu erinnern, ihm den Vorwurf mangelnden Demokratieverständnisses einbrachte. Er sei auch 20 Jahre nach dem Mauerfall noch nicht im Westen angekommen, war zu hören. Und wo sind wir angekommen, hier im Westen? Ganz sicher nicht genau dort, wo es der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee einst erhoffte. Denn die "Verantwortung vor Gott", die dieses verfassungsgebende Organ einst leitete, wird nicht etwa kleingeschrieben, nein sie ist lästig geworden und wird verleugnet. Recht hat er, Benedikt XVI., wenn er die Gottesferne der modernen Gesellschaft kritisiert. Ist es nicht diese Gottesferne, die zum Kreuz der Familie Gorber geworden ist? Wie lange noch?
MEDRUM-Artikel -> Zur Rolle des Kindeswohls bei Entscheidungen deutscher Gerichte