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  • Religiöse Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland

    Glauben

    Religiöse Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland

    Festvortrag von Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble anlässlich der Verleihung des Eugen-Biser-Preises am 22. November 2008 in München
    (Es gilt das gesprochene Wort.)

    “Europa und der Islam – diese Gegenüberstellung hat immer etwas Konfrontatives“. So beginnt der italienische Historiker Franco Cardini sein großes Buch „Europa und der Islam: Geschichte eines Missverständnisses“. Wer diese Geschichte kennt, weiß wie bedeutend, aber auch wie schwierig die Verständigung zwischen Christen und Muslimen ist.

    Die Kreuzzüge, die Eroberung der iberischen Halbinsel oder die Belagerung Wiens wirken als Mythen eines historischen Gegensatzes nach. Die Anschläge des 11. September 2001, die Kriege im Nahen Osten und zuletzt der Karikaturenstreit haben diesen Gegensatz aktualisiert. Obwohl sich islamisch und christlich geprägte Kultur meist gegenseitig bereicherten, überwiegt heute in den Augen vieler das Trennende.

    Umso größer ist die Leistung der Persönlichkeiten, die wir heute ehren: Prinz Ghazi bin Talal, Scheich Al-Habib Ali Al-Jifri und Scheich Mustafa Ceric. Ihre Initiative „A Common Word between You and Us“ hat ein Band des Gespräches zwischen muslimischen und christlichen Gelehrten geknüpft. Sie lässt auf ein besseres Miteinander von Muslimen und Christen hoffen. Denn sie rückt mit dem Gebot der Nächstenliebe ein grundlegendes Prinzip für das Zusammenleben in den Mittelpunkt.

    Religion hat für unser Zusammenleben in modernen Gesellschaften eine größere Bedeutung als mancher denkt. Glaube kann uns einen und verbinden. Er kann uns aber auch entzweien und trennen. Menschen vollbringen viel Gutes unter Berufung auf ihren Glauben. Andere nehmen dagegen das Wort „Macht Euch die Erde untertan“ allzu ernst. Es ist diese Zwiespältigkeit des Religiösen, die „religiöse Vielfalt“ und „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ wie einen Widerspruch wirken lässt.

    In Europa hielten wir die Janusköpfigkeit des Religiösen lange Zeit für überwunden. Wir hatten das Verhältnis „unserer“, der christlichen Religion zum Staat nach vielen Auseinandersetzungen säkularisiert. Die meisten europäischen Gesellschaften billigen der Religion heute eine recht eng umrissene Rolle im politischen Raum zu. Auch in Deutschland sind Staat und Religion grundsätzlich voneinander getrennt.

    Der Trennung von Staat und Religion liegt das Verständnis einer wechselseitigen Begrenzung von staatlicher und religiöser Autorität zugrunde. Wir Europäer haben in Religionskriegen gelernt, dass für Toleranz nur wenig Platz ist, wenn mit dem religiösen ein politischer Wahrheitsanspruch einhergeht. Deshalb achtet unser Staat die spirituelle Autorität der Religionen, behauptet zugleich aber seine Autorität zur Regelung des Zusammenlebens. Das Grundgesetz gewährt die Freiheit der Glaubenden und grenzt sie zugleich auch ein. So entbindet die Religionsfreiheit niemanden von der Treue zur Verfassung.

    Die wechselseitige Begrenzung staatlicher und religiöser Autorität hat religiös und weltanschaulich neutrale staatliche Institutionen geschaffen. Diese Neutralität ist unabdingbar für gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer religiös pluralen Welt. Denn sie schafft einen Rahmen, in dem Menschen verschiedenen Glaubens einträchtig miteinander leben können, ohne dass sie religiöse Fremdbestimmung fürchten müssten. Das ist wichtig, gerade wenn eine Gesellschaft, wie die unsere, durch Zuwanderer aus muslimisch geprägten Gesellschaften religiös vielfältiger wird.

    Manche sind durch die wachsende Präsenz des Islam in unserem Land irritiert, weil sie unser Lebensumfeld verändert. Andere sind es, weil damit zugleich die Debatte über das Verhältnis von Staat und Religion zurückgekehrt ist. Sie fürchten, dass Muslime versuchen, die Emanzipation staatlicher von religiöser Autorität zurück zu drehen. Und tatsächlich sehen manche Muslime die Trennung von Staat und Religion mit Sorge. Sie fürchten eine Verdrängung der Religiosität ins Private.

    Die Ängste beider Seiten sind unbegründet. Sie beruhen auch auf einem falschen Verständnis unseres Staatskirchenrechts. Unsere Ordnung ist gerade nicht feindlich gegenüber Religion. Anders als etwa in Frankreich haben wir keine absolute Trennung von Staat und Religion. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen, etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren. Der Staat zieht für religiöse Gemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sogar Kirchensteuern ein. Das wäre in Frankreich mit seiner laicité nicht vorstellbar. Staatskirchenrechtler sprechen deshalb von einer „hinkenden Trennung“ von Staat und Religion in Deutschland.

    Dieses Verhältnis und Verständnis hat sich über Jahrhunderte entwickelt. Für die Väter des Grundgesetzes war es so selbstverständlich, dass sie – was die Religionen angeht – im Wesentlichen die Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung übernahmen. Sie taten es auch, weil ihnen die Bedeutung religiöser Werte für eine freiheitliche Gesellschaft klar vor Augen stand. Nach dem Scheitern von Weimar und den Gräueln der Nazi-Diktatur brauchte es das christliche Wertefundament, um eine Ordnung zu errichten, die der Würde des Menschen verpflichtet ist.

    Auch heute kommt dem Religiösen eine wesentliche Rolle zu, wie wir diese Ordnung mit Leben füllen. Der demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann. Eine Ordnung der Freiheit setzt voraus, dass ihre Bürger Freiheit verantwortlich ausgestalten. Dafür bedarf es grundlegender ethischer Werte und Orientierungen. Verantwortung kommt aus der Erkenntnis, dass die eigene Freiheit Grenzen hat. Der Bezug auf Gott ist eine wichtige Motivation, Grenzen zu akzeptieren. Der Glaube an etwas Höheres, Unverfügbares hemmt die menschliche Neigung zum Übermaß. Selbst wer sich mit dem Glauben schwer tut, kann in der Ethik der Religionen Antworten finden, wie man sinnhaft und im Einklang mit seinen Mitmenschen leben kann. 

    Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, fällt umso leichter, wenn wir uns einer Gemeinschaft zugehörig fühlen. Dafür muss es etwas geben, was uns auf einer tieferen menschlichen Ebene miteinander verbindet. Da sind wir schnell bei sehr grundlegenden Fragen, wie der nach dem Sinn des Lebens, nach Anfang und Ende menschlichen Lebens. Erkenntnisse über Urknall und schwarze Löcher geben auf die Fragen nach dem Davor und Danach keine Antwort. Dafür brauchen wir die Religion. Sie vermittelt uns so den für das Empfinden von Zugehörigkeit wichtigen gemeinsamen Sinn.

    Unser säkularer Staat ist angewiesen auf die sinnstiftende Kraft der Religion. Deshalb wirkt er mit den Religionsgemeinschaften zusammen, etwa beim Religionsunterricht. Wo immer Religionen Orientierung und Zugehörigkeit vermitteln, leisten sie einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Religiöse Vielfalt bereichert, weil sie jedem Einzelnen die Chance eröffnet, sich religiös selbstbestimmt in ein sinngerichtetes Ganzes einzubringen.

    Zur Herausforderung für Zusammenhalt wird religiöse Vielfalt dann, wenn Gläubige unser Verhältnis von Staat und Religion nicht akzeptieren. Wenn sie aus einem religiösen Wahrheitsanspruch politische Autorität oder gar einen Herrschaftsanspruch ableiten. Dann gerät das Freiheitliche unserer Gesellschaft in Gefahr. Und die Angst vor Fremdbestimmung führt dann leicht zu Abstoßungsreaktionen.

    Das gleiche passiert, wenn Religionsgemeinschaften aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen werden oder sich selbst ausschließen. In dem einen Fall kommt es zu Ausgrenzung und Diskriminierung. Im anderen bildet sich eine geschlossene Gesellschaft, die Misstrauen erregt. Beides führt zu Spaltungen in der Gesellschaft. Nicht das Verbindende, sondern das Trennende rückt in den Vordergrund. Wenn sich solche Prozesse verselbständigen, kann aus Nebeneinander Gegeneinander entstehen.

    Nun kann in Deutschland und Europa keine Rede von einem „Zusammenprall der Kulturen“ sein. Alles in allem gehen die meisten recht gelassen mit der religiösen Pluralisierung um. In Deutschland gibt es inzwischen an die zweitausend Moscheen. Um die meisten von ihnen gibt es auch gar keine Diskussion. Gerade erst wurde in Duisburg die größte und – wie viele sagen – schönste Moschee Deutschlands eröffnet. Für jeden Gläubigen gibt es heute in Deutschland nicht weniger Moscheen als sakral genutzte Kirchen.

    Da vollzieht sich – bei aller Debatte – eine Normalisierung des Umgangs mit religiöser Vielfalt. Die christlichen Kirchen, Organisationen und auch viele einzelne Bürger begleiten diesen Prozess mit großem Engagement. Sie versuchen – wie die Eugen-Biser-Stiftung – Übereinstimmungen zu fördern und Wege aufzuzeigen, wie wir mit religiöser Differenz umgehen können.

    Genau das – Gemeinsamkeiten fördern, Unterschiede bewältigen – ist der Schlüssel zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in einem religiös vielfältigen Land. Es ist das Grundprinzip, nach dem komplexe, arbeitsteilige, pluralistische Gesellschaften funktionieren. Soziologen sprechen von „komplexen Aushandlungsprozessen“, wenn sehr verschiedene Einstellungen und Interessen aufeinander treffen. Im Kontext religiöser Vielfalt reden wir vom interreligiösen und interkulturellen Dialog. Was die Religionsgemeinschaften in diesem Dialog leisten ist wichtig dafür, wie wir in unserer Gesellschaft miteinander umgehen. Er stärkt das Gemeinsame der Religionen, und damit auch das Vertrauen der Menschen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb  fördert der Staat diesen Dialog.

    Nun genügt es nicht, nur auf das gute Handeln anderer zu zeigen und dafür Geld zu geben. Auch Bund, Länder und Kommunen, wir alle als Gesellschaft müssen eine gute Beziehung zu den Muslimen in Deutschland aufbauen. Das bedeutet, für religiöse Vielfalt zu werben und den Muslimen zu helfen, hier heimisch zu werden. Dazu haben wir 2006 die Deutsche Islam Konferenz geschaffen. Erstmals gibt es nun einen gesamtstaatlichen Rahmen, in dem Vertreter aller Ebenen mit Vertretern einer breiten Vielfalt muslimischen Lebens in Deutschland zusammenkommen.

    Bei der letzten Plenarsitzung im März haben wir uns auf Empfehlungen zu zentralen Fragen des Zusammenlebens verständigt. Vom Bau und Betrieb von Moscheen bis hin zur Einführung islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen: Der Dialog führt zu gemeinsamen Haltungen, in praktischen wie auch in grundsätzlichen Fragen. Alle in der Islamkonferenz haben sich einmütig zur deutschen Rechtsordnung und zur Werteordnung unseres Grundgesetzes bekannt. Auch die muslimischen Organisationen sehen sich in der Verantwortung, gemeinsam mit Staat und Gesellschaft Extremismus entgegenzutreten. Das zeigt, wie produktiv der Dialog für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist.

    Aber jeder Dialog hat Grenzen. Manche Grenzen können im Für und Wider der Argumente verschoben werden. Die Länder beispielsweise machen es jetzt möglich, dass Muslime nach islamischem Ritus bestattet werden können.

    Andere Grenzen sind unverrückbar. Das betrifft insbesondere die notwendige Abgrenzung von jeglicher Form des Extremismus. Unsere Verfassung schützt und garantiert die Grundrechte aller, die hier leben, unabhängig von ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion. Dazu gehört, dass nach dem Grundgesetz Frauen die gleichen Rechte wie Männer haben. Dazu gehört das Recht auf Meinungsfreiheit und eben auch die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Und dazu gehört das Recht, keinen Glauben zu haben oder seinen Glauben zu wechseln. Diese Regeln darf niemand außer Kraft setzen, auch nicht mit dem Hinweis auf kulturelle oder religiöse Besonderheiten. In jeder Gemeinschaft ist die Beachtung verbindlicher Regeln elementar für den Zusammenhalt.

    Auch bei den rechtlichen Voraussetzungen, die unser Verfassungsrecht an die Zusammenarbeit mit dem Staat knüpft, gibt es wenig Bewegungsspielraum. Die rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts ist aus gutem Grund an Bedingungen geknüpft. Sie stellt eben nicht einen politischen Akt der Anerkennung dar, sondern die Verleihung rechtlicher Privilegien durch eine enge Partnerschaft mit dem Staat. Dafür müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Für den Status der Körperschaft ist das nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung die Gewähr der Dauer. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt außerdem die Gewähr der Rechts- und Verfassungstreue.

    Wegen des Grundsatzes der Neutralität prüfen die zuständigen Länder die Rechts- und Verfassungstreue nicht am Glauben einer Antrag stellenden Gemeinschaft, sondern an deren Verhalten. Dieser Prozess braucht Zeit – das Kriterium der Dauer lässt gar nichts anderes zu. Wer aus Ärger darüber den Eindruck erweckt, Muslime würden vom deutschen Staat diskriminiert, gefährdet den Prozess der Verständigung. Denn wer Regeln, die für alle gelten, nicht auf sich anwenden lassen will, verweigert sich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

    Rechtliche Verfahren abzulehnen ist – bei allem Verständnis für Kritik – auch deshalb problematisch, weil es bei Muslimen wie auch im Rest der Gesellschaft Vorurteile bestärkt. Das kann Misstrauen säen und der Akzeptanz religiöser Vielfalt nachhaltig schaden.

    Wir alle müssen helfen, solche Schwierigkeiten zu überwinden. Der Staat will, dass Muslime hier heimisch werden. Er will, dass sie hier Institutionen gründen, die in unserer freiheitlichen Ordnung verankert sind. Die Islamkonferenz hat viele in unserer Gesellschaft bestärkt, sich dafür einzusetzen. Letztlich aber liegt es in den Händen der Muslime selbst. Wenn sie in Deutschland und Europa nicht nur toleriert werden, sondern sich voll in den gesellschaftlichen Prozess einbringen wollen, dann müssen sie sich nach dem geltenden Recht organisieren.

    Das bedeutet nicht, dass der Staat den Islam verkirchlichen will. Unser Religionsverfassungsrecht bietet vielfältige Möglichkeiten, wie Religionen sich organisieren und in eine Partnerschaft mit dem Staat eintreten können. Die Modellversuche für einen islamischen Religionsunterricht in Deutschland sind dafür gute Beispiele. Sie zeigen, dass der Staat Unterschiede zwischen Islam und christlichen Kirchen ernst nimmt und den Muslimen entgegen kommt. Die Muslime müssen aber schon den weiteren Teil des Weges zurücklegen, sich ein Stück weit den Gegebenheiten der neuen Heimat anpassen.

    Das gebietet das Recht. Und es gebietet auch der Respekt vor der christlichen Kultur und Tradition, die unser freiheitliches Religionsverfassungsrecht prägt. Nicht nur Minderheiten, auch die Mehrheit hat Anspruch auf Respekt. Ohne Respekt für den Anderen kann religiöse Vielfalt nicht als bereichernd empfunden werden. Wir brauchen eine Kultur der Gegenseitigkeit, des gegenseitigen Zuhörens und Respekts. Das gilt für uns in Deutschland, aber auch für das Verhältnis von Christen und Muslimen in Europa und der Welt.

    Gerade deshalb macht mich die Initiative „A Common Word“ hoffnungsvoll. Sie ist nicht nur die erhoffte Antwort auf die Regensburger Rede von Papst Benedikt XVI. Sie ist die Antwort auf den Ruf vieler nach einer Ortsbestimmung des Islam in einer Zeit der Umbrüche.

    Die Welt der Globalisierung zwingt uns alle zu Ortsbestimmungen. Die Auseinandersetzung innerhalb des Islam und mit dem Islam ist zugleich ein Diskurs über die Rolle des Menschen in der Moderne. In dieser Debatte sollten wir Europäer uns mit der Hypothese islamischer Intellektueller auseinandersetzen, das Gesellschaftsmodell des Westens sei im Übermaß durch ökonomische Rationalität und Werterelativismus geprägt. Man muss das nicht teilen. Aber wir sollten reflektieren, ob nicht durch den Prozess der Säkularisierung auch Wertvolles verloren gehen kann. Das kann zu einer neuen Offenheit gegenüber den Religionen führen. Auch dazu, dass wir sehen, was der Islam an Werten in sich trägt, etwa das Leben ethischer Überzeugungen oder die Wichtigkeit der Familie. Wir werden lernen müssen, den Islam als Teil unserer Lebenswirklichkeit zu akzeptieren. Und wir sollten noch größere Anstrengungen unternehmen, um den Prozess des „heimisch Werdens“ der Muslime in Deutschland und Europa zu begleiten.

    Umgekehrt sind die Muslime Europas vor die Herausforderung gestellt, ihr Glaubensverständnis zu modernisieren. Dieser Prozess ist zentral für das Ankommen der Muslime in den modernen europäischen Gesellschaften. Der Islam muss sich ein Stück weit europäisieren, wenn die Muslime sich als europäische, deutsche und – weil wir nun hier in München sind – Münchner Muslime in ihre Lebensumwelt einbringen wollen. Das bedeutet auch den Verzicht auf einen sozialen oder politischen Absolutheitsanspruch.

    Wenn wir diese Herausforderungen meistern, werden wir der Geschichte Europas und des Islam ein neues Kapitel hinzufügen. Dann wird mehr religiöse Vielfalt uns nicht nur bereichern, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken. Damit wir es schaffen, braucht es Vorbilder, mutige Vordenker und Vormacher: religiöse Führer wie die heute Ausgezeichneten.


    -> Religiöse Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland


  • 23.11.08


    23.11.08

    Schäuble:  Initiative muslimischer Gelehrter stellt Nächstenliebe in den Mittelpunkt für Zusammenleben

    Vorbilder und Vordenker für eine Kultur des gegenseitigen Zuhörens und Respekts zwischen Muslimen und Christen
    (MEDRUM) Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble tat das, was bei einer Preisverleihung von einem Laudator erwartet wird: Er lobte Mustafa Ceric wie die beiden anderen Preisträger gestern in der Hofkirche der Münchner Residenz für ihren Beitrag zum interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Christen. ... lesen Sie mehr...


    23.11.08

    Evangelium nach Matthäus 25, 31-46 (Christkönigssonntag - letzter Sonntag im Jahreskreis)

    Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und alle Engel mit ihm, dann wird er sich auf den Thron seiner Herrlichkeit setzen. ... lesen Sie mehr...


  • Stephanus-Preis an Prälat Helmut Moll verliehen


    23.11.08

    Stephanus-Preis an Prälat Helmut Moll verliehen

    (MEDRUM) Der Kölner Prälat Helmut Moll hat am Samstag in Frankfurt den Stephanus-Preis erhalten. Damit wurde die Arbeit für das Werk „Das Deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts“ gewürdigt, das Professor Dr. Helmut Moll im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben hat.

    Die Auszeichnung wurde Prälat Moll gestern in der Frankfurter Jesuiten-Hochschule Sankt Georgen überreicht. Das Martyrologium versteht sich als Geschichte der Glaubenszeugen des 20. Jahrhunderts und beinhaltet derzeit mehr als 800 Lebensbilder von Menschen, die unter Hitlers Terror oder im Kommunismus ihr Leben für den christlichen Glauben als Blutzeugen Christi hingaben.

    Prälat Prof. Dr. Helmut Moll, geb. 1944, studierte Katholische Theologie und Geschichte. Nach seiner Promotion 1973 bei Prof. Dr. Joseph Ratzinger in Regensburg wurde er 1976 zum Preister geweiht und stand von 1984 bis 1995 im Dienst der Römischen Kurie, ab 1993 zusätzlich als Konsultor an der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechtungsverfahren. 1996 wurde ihm die Aufgabe des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für das Martyrologium des 20. Jahrhunderts übertragen. Seit 1998 ist er Beauftragter für Selig- und Heiligsprechungsverfahren im Erzbistum Köln und seit 2004 Lehrbeauftragter an der Wissenschaftlichen Hochschule Weilheim.

    Der Stephanus-Preis ist nach Angaben der "Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen" dem 1996 von Papst Johannes Paul II. seliggesprochenen Berliner Dompropst Bernhard Lichtenberg gewidmet. Er hatte in seine täglichen öffentlichen Abendgebete in der Berliner Kathedrale auch Juden und andere Verfolgte des Nazi-Regimes eingeschlossen. Lichtenberg, 1875 geboren, starb am 5. November 1943 auf einem Transport ins Konzentrationslager Dachau. Die Stiftung gehört der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte an.

    Das Werk, das Helmut Moll herausgegeben hat, ist von wichtiger Bedeutung für die Geschichtsforschung einerseits, aber auch von großer Bedeutung für die Gegenwart gegen das Vergessen anderseits. Es darf nicht vergessen werden, was unter einem nazistischen und kommunistischem Regime an Greueltaten verübt wurde, um daraus in der Gegenwart Gefahren des Totalitarismus zu erkennen und das Handeln leiten zu lassen. Das gilt gerade für die Verfolgung, denen Christen heutzutage weltweit ausgesetzt sind. Haß, Unterdrückung und Gewalt gegen Christen stehen auch heute ständig auf der Tagesordnung in vielen Teilen dieser Welt. Einschränkungen für die Glaubensfreiheit, Benachteiligung und Bestrafung, und auch Mordtaten gehören zum Alltag von Christen in vielen Ländern aus dem islamischem Kulturkreis wie im Irak, aber ebenso in Teilen Indiens.

    Selbst in Deutschland sind Christen mitunter Opfer der Intoleranz, wenn sie für christliche Werte der Öffentlichkeit einstehen, wie dies zum Beispiel Christen in München erlebt haben, als sie für den Schutz des ungeborenen Lebens eintraten und dafür von Vertretern der linken Szene verächtlich gemacht wurden, ohne dass für zwei Münchner Zeitungen auch nur erwähnenswert gewesen wäre. Sie mussten es sich vielmehr gefallen lassen, sogar als Geistesverwandte rechtsextremer Gruppen in der Münchner TZ dargestellt zu werden.

    Das Eintreten für Menschenrechte in Deutschland findet auch politisch nicht immer das Gehör, das sich Christen erhoffen, wie aus der Antwort auf einen Brief an die CDU-Politikerin Erika Steinbach aus Hessen hervorging, die für das Eintreten für Menschenrechte und Toleranz als nicht zuständig erklärt wurde. Nicht ohne Grund hat Kardinal Meisner in einem Artikel in der FAZ vor einigen Tagen erneut auf das ominöse "C" in der Namensgebung der CDU/CSU hingewiesen. Wer das "C" im Namen trage, müsse auch für christliche Werte in der Politik einstehen. Er erinnerte an das Papstwort, dass die politische und religiöse Sphäre zwar nicht verwechselt werden dürften, aber Politik brauche die religiöse Inspiration, so Meisner. In dieser Forderung trifft er genau das, was gestern Innenminister Schäuble bei der Verleihung des Eugen-Biser-Preises in München über Religion und Glauben sagte: "Der demokratische Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann. ... Dafür bedarf es grundlegender ethischer Werte und Orientierungen. ... Unser säkularer Staat ist angewiesen auf die sinnstiftende Kraft der Religion." Wer das so sagt, darf beim Wort genommen werden.

    Auch wenn das "Martyriologium" ursprünglich nicht so gedacht gewesen sein mag, ist Molls Werk darum auch ein Aufruf, für bedrängte Menschen, für Christen und christliche Werte in aller Welt in der Gegenwart einzustehen, auch in Deutschland.


  • 23.11.08


    23.11.08

    Stephanus-Preis an Prälat Helmut Moll verliehen

    (MEDRUM) Der Kölner Prälat Helmut Moll hat am Samstag in Frankfurt den Stephanus-Preis erhalten. Damit wurde die Arbeit für das Werk „Das Deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts“ gewürdigt, das Professor Dr. Helmut Moll im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben hat. ... lesen Sie mehr...


    23.11.08

    Schäuble:  Initiative muslimischer Gelehrter stellt Nächstenliebe in den Mittelpunkt für Zusammenleben

    Vorbilder und Vordenker für eine Kultur des gegenseitigen Zuhörens und Respekts zwischen Muslimen und Christen
    (MEDRUM) Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble tat das, was bei einer Preisverleihung von einem Laudator erwartet wird: Er lobte Mustafa Ceric wie die beiden anderen Preisträger gestern in der Hofkirche der Münchner Residenz für ihren Beitrag zum interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Christen. ... lesen Sie mehr...


    23.11.08

    Evangelium nach Matthäus 25, 31-46 (Christkönigssonntag - letzter Sonntag im Jahreskreis)

    Wenn der Menschensohn in seiner Herrlichkeit kommt und alle Engel mit ihm, dann wird er sich auf den Thron seiner Herrlichkeit setzen. ... lesen Sie mehr...


  • Fall Pokrzeptowicz gestern in den Tagesthemen


    23.11.08

    Fall Pokrzeptowicz gestern in den Tagesthemen

    In Polen wird den deutschen Jugendämtern eine Politik der Germanisierung vorgeworfen

    (MEDRUM) Der Fall der polnischen Mutter Beata Pokrzeptowicz und ihr Streit um die Sorge- und Umgangsrechte für ihren Sohn Moritz, über den MEDRUM vor einigen Tagen berichtete, war gestern Gegenstand eines Filmbeitrages in den Tagesthemen der ARD.

    ImageSchwerpunkt des Berichtes waren antideutsche Ressentiments, die an diesem und einigen anderen Fällen in Polen entbrannt sind. In Polen wird der Vorwurf erhoben, die deutschen Jugendämter betrieben eine Politik der Germanisierung. Die ARD berichtete, das deutsche Jugendamt sei in der polnischen Öffentlichkeit als neues Feindbild ausgemacht. Es wurde der Ausspruch "Jugendamt = Hitlerjugend" gezeigt, mit dem in Polen antideutsche Stimmung im Internet verbreitet werde. Kritisiert wird zum Beispiel, dass deutsche Jugendämter es den Kindern und Eltern immer wieder untersagen, bei Begegnungen polnisch zu sprechen, und dass die Jugendämter einseitig die Interessen der deutschen Eltern gegen polnische Eltern vertreten. Auch das polnische Fernsehen berichtete über die Vorwürfe, die gegen deutsche Jugenämter erhoben werden.

    Es sei ein Streitfall "binationaler" Eltern, der antideutsche Vorurteile neu entfache, so die Tagesthemen. Deswegen habe sich der Streitfall von Eltern um das Sorgerecht ihrer Kinder in diesem Fall zu einem Streitfall zwischen den beiden Ländern entwickelt. Dem Auswärtigen Amt seien acht Streitfälle zwischen deutschen und polnischen Elternteilen bekannt. Der Sprecher der deutsch-polnischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Markus Meckel (SPD) wies die Vorwürfe einer Politik der Germanisierung als unsinnig und absurd zurück. Es sei der Versuch, familienrechtliche Entscheidungen zu instrumentalisieren und antideutsche Stimmung zu schüren.

    Der Vorwurf der Germanisierung gleicht den Vorwürfen, die bereits vom Aktionskreis Conseil Européen des Enfants du Divorce (CEED) in Frankreich im Zusammenhang mit diesem Fall erhoben werden.

    Das eigentliche Problem, wie in Streitfällen binationaler Eltern mit dem Recht des Kindes und der Eltern über Landesgrenzen hinweg umgegangen wird, war im Filmbeitrag nur am Rande zu erahnen.

    MEDRUM-Artikel -> Der Fall Pokrzeptowicz - Kampf einer Mutter um die Sorge für ihr Kind

    Fimbeitrag der Tagesthemen: tagesschau.de (ab 8:57 min, Länge 3 min)


    Audiodatei auf Anfrage

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