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Veranstaltungen

  • Deutscher Schulbuchpreis 2008


    17.11.08

    Verleihung des Deutschen Schulbuchpreises an  Antonius Lipsmeier

    (MEDRUM) Das Kuratorium Deutscher Schulbuchpreis verleiht am 30. November 2008 in Bielefeld den Schulbuchpreis 2008 an Prof. Dr. Antonius Lipsmeier vom Institut für Berufspädagogik der Universität Karlsruhe (TH). ... lesen Sie mehr...


  • 12./17.11.08


    17.11.08

    Steuergelder zur Inszenierung des Abendmahls als Orgie ausgelassenen Sexes

    Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur klagt "schlimmste Blasphemie" an

    (MEDRUM) Die "Deutsche Vereinigung für eine Christliche Kultur" (DVCK) verurteilt die mit Steuergeldern unterstützte Aufführung des Tanzstücks "Messiah Game" von Felix Ruckert als eine "sadomasochistische Darstellung des Evangeliums, das schlimmste Blasphemien enthalte. ... lesen Sie mehr...


    17.11.08

    Verleihung des Deutschen Schulbuchpreises an Antonius Lipsmeier

    (MEDRUM) Das Kuratorium Deutscher Schulbuchpreis verleiht am 30. November 2008 in Bielefeld den Schulbuchpreis 2008 an Prof. Dr. Antonius Lipsmeier vom Institut für Berufspädagogik der Universität Karlsruhe (TH). ... lesen Sie mehr...


    17.11.08

    Bürgerkonferenz "Demokratie und Bildung"

    Bundesverband Natürlich Lernen setzt Dialog über Bildung im demokratischen Gemeinwesen fort

    (MEDRUM) In Kooperation mit der Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern veranstaltet der
    "Bundesverband Natürlich Lernen! e.V." (BVNL) am 22.11.2008 eine "Bürgerkonferenz 'Demokratie und Bildung'", um über die Schritte zu diskutieren, die für junge Menschen eine lebensfördernde Bildung öffnen. ... lesen Sie mehr...


    16.11.08

    AUF, PBC und ZENTRUM konkurrieren bei den Wahlen 2009 um christliche Wählerstimmen

    Bundesvorsitzender der AUF-Partei wechselt 9 Monate nach Parteigründung

    (MEDRUM) Drei so genannte Kleinparteien - AUF, PBC und ZENTRUM -, sind Bestandteil der Parteienlandschaft in Deutschland, die um christliche Wähler wirbt. Walter Weiblen, der im Januar 2008 bei der Gründung der AUF-Partei für das Amt des Bundesvorsitzenden der jüngsten christlichen Partei gewählt wurde, hat erst vor wenigen Tagen den Rücktritt von seinem Amt erklärt. Sein Rücktritt deutet darauf hin, dass Gründung und Aufbau einer weiteren christlichen Partei, die christliche, politische Kräfte jenseits von CDU/CSU bündeln will, eine große Herausforderung ist. ... lesen Sie mehr...


    16.11.08

    Evangelium nach Matthäus 25,14-30 (33. Sonntag im Jahreskreis)

    Es ist wie mit einem Mann, der auf Reisen ging: Er rief seine Diener und vertraute ihnen sein Vermögen an.
    Dem einen gab er fünf Talente Silbergeld, einem anderen zwei, wieder einem anderen eines, jedem nach seinen Fähigkeiten. Dann reiste er ab. ... lesen Sie mehr...


    15.11.08

    Thomas Schirrmacher spendet Preis für irakische Flüchtlinge

    Verleihung des International Pro Fide Award auf der Generalversammlung der Evangelischen Allianz

    (MEDRUM) Auf der Generalversammlung der Evangelischen Allianz in Thailand wurde Thomas Schirrmacher, Professor für Religionssoziologie und Menschenrechtler geehrt. Er erhielt den diesjährigen „Internationalen Pro Fide Preis" („International Pro Fide Award") der finnischen Organisation „Friends of the Martyrs". ... lesen Sie mehr...


    15.11.08

    Erika Steinbach (CDU) nicht zuständig für Menschenrechte und Toleranz in Deutschland

    Antwort einer hessischen Politikerin als Sprecherin für Menschenrechte der CDU/CSU und Stellvertretendem Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages

    (MEDRUM) Erika Steinbach, CDU-Politikerin aus Hessen, gibt viele Erklärungen ab. Sie setzt sich für Menschenrechte ein - nicht aber für Menschenrechte in Deutschland. "Nicht zuständig", ist das Fazit der Antwort auf einen Brief, in dem sie gebeten wurde, sich nicht nur für Menschenrechte in anderen Ländern, sondern auch für Menschenrechte und mehr Toleranz von Minderheiten in Deutschland einzusetzen. ... lesen Sie mehr...


    14.11.08

    Das karrieristische Argument in der Hessen-SPD

    Die vier Abtrünnigen gefährden Arbeitsplätze von Parteigenossen

    (MEDRUM) In der Diskussion um die Rebellion der vier hessischen Landtagsabgeordneten werden viele Argumente für und wider deren abtrünniges Entscheidungsverhalten angeführt. Auch karrieristische Gründe. ... lesen Sie mehr...


    14.11.08

    Richter hatte wegen Homeschooling Probleme erwartet

    Brief der Bittschrift-Initiatorin an Freunde und Untertützer der Gorber-Familie

    (MEDRUM) Die Initatiorin der Gorber-Bittschrift freut sich mit der Familie Gorber und allen Unterstützern und Freunden über das positive Ergebnis der Verhandlung vor dem Familienrichter des Familiengerichtes Überlingen am Mittwoch. ... lesen Sie mehr...


    14.11.08

    Ein schockierender Ruf um Gebet aus Indien

    Massaker an Christen und Missionaren

    (MEDRUM) Der Tod eines Hindu-Priesters löste im Indischen Staat Orissa eine Welle des Terrors gegen Christen und Missionare aus. Der Aufruf eines Mitarbeiters des Missionswerks HCJB Global (Heralding Christ Jesus' Blessings, ehemals HCJB Radio), zeichnet ein schockierendes Bild des Schreckens. ... lesen Sie mehr...


    13.11.08

    Der Fall Pokrzeptowicz - Kampf einer Mutter um die Sorge für ihr Kind

    Grenzüberschreitende Auseinandersetzungen und Mediation als Alternative für das Kindeswohl

    (MEDRUM) Ein Aktionskreis in Frankreich, der sich Conseil Européen des Enfants du Divorce (CEED) nennt und sich mit dem Problem "Kinder geschiedener Eltern" befasst, hat im Okober über den Fall Beata Pokrzeptowicz berichtet, der zu den Streitfällen geschiedener Eltern gehört, die in unterschiedlichen Ländern leben und unter Einschaltung der Justiz um das Sorgerecht für ihr Kind streiten. Eine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bietet die Stelle für "Mediation beim Europäischen Parlament". ... lesen Sie mehr...


    12.11.08

    Down-to-earth lädt zu Anregungen und Ideen ein

    (MEDRUM) "Ohne Ratgeber sind Pläne zum Scheitern verurteilt; aber wo man gemeinsam überlegt, hat man Erfolg (Sprüche 15, 22)", so beginnt Kerstin Hack, Verlagsleiterin von Down-to-earth, ihren Rundbrief an Leser, Interessenten und alle, die gerne mitmachen bei Ideen, die für sie selbst und andere hilfreich oder nützlich sein können. ... lesen Sie mehr...


  • Demonstration für Umgangsrechte von Kindern und Vätern am 28. November in Freiburg


    18.11.08

    Demonstration für Umgangsrechte von Kindern und Vätern am 28. November in Freiburg

    Viele Defizite beim Schutz des Umgangsrechtes von Vater und Kind

    (MEDRUM) Mit einer Demonstration vor dem Oberlandesgericht am 28. November 2008 in Freiburg will man dazu beitragen, die Rechte von Kindern und Vätern zum Umgang miteinander künftig besser zu schützen, wenn sich Eltern trennen.

    Meist blieben die Kinder bei den Müttern, wenn die Partnerschaft in die Brüche geht, und das Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater sei in vielen Fällen nicht wirksam geschützt, so ein Jurist und Initiator der Demonstration. Als wesentliche Gründe für ungenügenden Schutz der Umgangsrechte von Kindern und Vätern im Trennungsfall der Eltern werden mangelnde Aufklärungsarbeit durch die Familiengerichtsbarkeit, unzureichende Beratungshilfe, unzulängliche Gutachten und fehlende Qualitätssicherung für die Erstellung von Gutachten gesehen.

    Auf diese Defizite wollen die Initiatoren einer Demonstration aufmerksam machen, die am Freitagnachmittag vor dem Oberlandesgericht in Freiburg unter dem Aufruf "Demonstration für Kinderrechte" stattfinden soll. Im Aufruf zu einer Demonstration heißt es:

    "Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

    • die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt
    • Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet
    • stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen
    • aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit grössten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

    Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben."

    Die Problematik sei bundesweit fast immer dieselbe: "Eltern trennen sich, die Kinder bleiben fast immer bei der Mutter. Und wenn diese sich gegen Umgang sperrt, was ebenfalls nicht selten ist, wird es sehr schwierig für die betroffenen Kinder wie die Väter, einander weiter auch nur zu sehen. Gegen den Widerstand von Müttern findet dann vor Gericht meist nur eine Pro forma - Veranstaltung statt, an deren Ende die Mütter sich verpflichten, Umgang zu gewähren - und es dann oftmals weiter nicht zu Umgang kommt, angeblich weil die Kinder nicht - mehr - zum Vater wollten. Oder - wenn die Mütter nicht ganz so geschickt taktieren, behaupten diese, sie würden sich schützend vor die Kinder stellen müssen, diese seien beim Vater gefährdet. Dann heißt es gerne, die Kinder würden unter dem Umgang leiden, einnässen, hätten Neurodermitis, Angstzustände. In Extremfällen behaupten Mütter gerne auch, die Kinder seien bei ihren Vätern dem Risiko einer Entführung oder Misshandlung ausgesetzt."

    Das Aufklärungsproblem wird darin gesehen, dass eine gerichtliche Aufklärung dieser Behauptungen von Mütter so gut wie nie stattfinde. Stattdessen delegierten die notorisch überlasteten Gerichte die Aufgabe der Wahrheitsfindung ab. Rechtsanwalt Oliver Kloth: "Sie bestellen wirtschaftlich meist völlig von entsprechenden Aufträgen abhängige Verfahrenspfleger, entweder ansonsten arbeitslose Psychologinnen oder Psychologen, manchmal auch nur Personen von zweifelhafter Qualifikation, da eine solche vom Gesetz nicht als Voraussetzung der Ausübung des Berufs genannt ist, oder auch ansonsten auf andere Aufträge vergeblich hoffende Anwältinnen oder Anwälte. Menschen eben, die froh sind, wenigstens diese Gerichtsaufträge zu erhalten, um überleben zu können."

    Außergerichtliche Beratung wird nach aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr staatsfinanziert. Die Jugendämter seien eine ausreichende Alternative, heißt es. Beratungshilfe hierfür werde nicht mehr gewährt. Schließlich käme das Gericht in schwierigen Fällen an einem Sachverständigengutachten nicht vorbei. Nur wenige Gutachten entsprächen jedoch den "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.

    Vielen Gutachter fehle eine entsprechende Ausbildung und seien noch nicht einmal in der Lage, die von ihnen angewendeten Methoden und Tests zu erläutern. Gleichzeitig gebe es in Deutschland jedoch keine unabhängige Qualitätssicherung für psychologische Gutachten, so Kloth.

    Schließlich weist Kloth auch auf die Folgen der Verfahrenweise mit einstweiligen Anordnungen hin. Gegen die oftmals mehrere Jahre lang wirkenden einstweiligen Anordnungen in Umgangssachen - also zum Beispiel Beschränkung in der Form nur beaufsichtigten Umgangs oder Ausschluss - existiere kein Rechtsmittel. Wenn dann aber Kinder 1, 2 oder 3 Jahre lang, bis das Verfahren nach Gutachtenerstellung dann abgeschlossen sei, ihren Vater nicht mehr gesehen hätten, müsse sich niemand über die dann eingetretene Entfremdung wundern.

    Eine solche Entfremdung zwischen Kind und Vater steht nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dem Wohl des Kindes entgegegen. Im Jahr 2004 stellte der Gerichtshof in einem Individualurteil fest, dass die Entscheidung eines Oberlandesgerichts jede Form der Familienzusammenführung und die Herstellung eines weiteren Familienlebens jeder Art unmöglich gemacht habe. Es diene jedoch dem Wohl des Kindes, seine Familienbande aufrechtzuerhalten, denn solche Bande zu zerschneiden bedeute, ein Kind seiner Wurzeln zu berauben, und dies könne nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen gerechtfertigt sein, so der Gerichtshof.

    Auf diese unbefriedigenden Verhältnisse und Probleme beim Umgangsrecht von Kindern und Vätern will die Demonstration in Freiburg hinweisen, um auf eine Verbesserung für den Schutz von Rechten der Kinder und Väter hinzuwirken.

    Die Demonstration soll um 14.00 Uhr vor dem Oberlandesgericht am Augustinerplatz stattfinden.


    MEDRUM-Artikel -> Der Fall Pokrzeptowicz - Kampf einer Mutter um die Sorge für ihr Kind


  • Demonstration für Kinderrechte

    Veranstalter: 
    Oliver Kloth, Rechtsanwalt für Familienrecht, betroffene Väter
    Veranstaltungsgebäude: 
    Augustinerplatz, Oberlandesgericht
    Veranstaltungsort: 
    Freiburg


    Demonstration für Umgangsrechte von Kindern und Vätern

    Im Aufruf zu einer Demonstration heißt es:

    "Wir wollen durch die Demonstration darauf aufmerksam machen, dass die Familiengerichtsbarkeit unseres Erachtens fast bundesweit durchgehend

    • die zugrundeliegenden Sachverhalte nicht angemessen selbst aufklärt
    • Kinder nur in den seltensten Fällen selbst anhört oder im Umgang mit dem ausgegrenzten Elternteil selbst beobachtet
    • stattdessen die Sachverhaltsaufklärung Dritten überlässt, deren Qualifikation nicht geprüft wird, an deren Unabhängigkeit Zweifel bestehen
    • aufgrund unzureichender Aufklärung dann über essentielle Fragen entschieden wird mit grössten Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Väter.

    Es darf nicht so weitergehen, dass u.a. aus Sparaspekten heraus der Rechtsschutz ausgehöhlt wird und Kinder und deren Väter schutzlos bleiben."

    Thema der Versammlung:

    • Missstände in der Justiz, was das Umgangsrecht von Vätern mit ihren Kindern betrifft

    Ablauf:

    • Aufstellung auf dem Augustinerplatz (Auftaktkundgebung)
    • Grünwälderstraße
    • Kaiser-Joseph-Straße
    • Salzstraße
    • Augustinerplatz (Schlusskundgebung)

    keine
  • Grundeinsicht zum Beginn menschlichen Lebens fehlt


    19.11.08

    Grundeinsicht zum Beginn menschlichen Lebens fehlt

    Hartmut Steeb kritisiert die Diskussion der Politiker über das Thema Spätabtreibung

    Plädoyer von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Könne man sich nicht mehr auf die Grundeinsicht verlassen, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginne, fragt Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz und Vorsitzender der „Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen e. V.", sicher mehr rhetorisch auf der Internetseite der Evangelischen Allianz unter der Überschrift "Keine Einigung im Fall der Spätabtreibung".  Nein, auf diese Grundeinsicht kann man sich nicht mehr verlassen. Nicht erst seit heute, lautet die Antwort.

    Diese Grundeinsicht ist abhanden gekommen, als die große Abtreibungsdebatte zu Beginn der 70er Jahre in Deutschland geführt wurde. Um Abtreibung zu ermöglichen, ohne sie weiter mit Strafe bedrohen zu müssen, hat man diese Grundeinsicht zur Seite gelegt und verdrängt. An ihr festzuhalten hätte logischer Weise bedeutet, die Abtreibung als Tötung eines ungeborenen Kindes auch weiterhin als eine kriminelle Tat bestrafen zu müssen. Doch der zeitgeistige Wille stand dem entgegen. Also behalf man sich damit, sich nicht mehr eindeutig zu dieser Grundeinsicht zu bekennen und in Frage zu stellen, wann der Mensch als Mensch zu leben beginnt. Rechtliche Konstruktionen wie der Begriff des Subjektes, als Träger von Rechten, tun das ihrige, um über die Verlegenheiten und Bedrängnisse hinwegzuhelfen, die entstehen, wenn die Grundeinsicht aufgegeben wird. Dies wird an der Aussage des Nationalen Ethikrates deutlich, dass "im Nationalen Ethikrat, nicht anders als in Gesellschaft und Politik, die Meinungen darüber auseinander gehen, ob der Embryo im frühesten Stadium Träger der Men­schenwürde ist und welche Konsequenzen für seinen Anspruch auf Lebensschutz daraus zu ziehen sind."

    ImageMit einer solch kontroversen Haltung wurde die vordem eindeutig zu beantwortende Frage, was ist und wann beginnt menschliches Leben in ein konfuses Licht gerückt. Wenn nicht mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, wann beginnt das menschliche Leben dann? Im 4-Zellstadium, 8-Zellstadium, nach der Einnistung in die Gebärmutter, 1, 2, 3 Tage oder Wochen oder Monate danach? Weiter gefragt: Beginnt das Leben eines Menschen bereits, bevor es außerhalb des Mutterleibs lebensfähig ist (wie auf dem berühmten Bild eines 21 Wochen alten Kindes links zu sehen, das während der Operation im Mutterleib seine Hand nach dem Finger des Chirurgen ausstreckt) oder erst danach, und ist es schon Mensch, wenn es ohne Brutkasten lebensfähig ist oder auch schon dann, wenn es nur mit Hilfe des Brutkastens überleben kann? Oder beginnt es gar erst am Tage der natürlichen Geburt, gleich ob es eine Früh- oder Normalgeburt ist?

    Wer kann auf all diese Fragen, die sich eben stellen, wenn die Grundeinsicht aufgegeben wird, eine logisch und ethisch eindeutige und überzeugende Antwort geben? Sie lässt sich schwerlich finden. Jeder Versuch, das eine oder andere zu bejahen, wird zum mißratenen Kompromiß, weil er den Charakter interessensgeleiteter, gezwungener Festlegungen nicht verbergen kann. Wer das Leben des Menschen an Fristen oder Stadien nach seiner Entstehung mißt, stellt es grundsätzlich zur Disposition, ist der naheliegende Schluß - das gilt für seinen ImageAnfang und für sein Ende. Nur eine Antwort ist logisch überzeugend und ethisch konsequent: Genau mit dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht die Qualität Mensch, eine Qualität Leben, die alles besitzt, was im Schöpfungsakt dem Menschen in die Wiege gelegt wird, was ihm seine Seele gibt und seine Identität als Person bestimmt: Seine geschlechtliche Identität, seine persönlichen Merkmale, die ihn von anderen Menschen lebenslang unterscheiden werden und alles Wissen, das er braucht, um sich auf die Lebensbahn begeben und auf ihr entfalten zu können; einer Bahn, die ihn zunächst in die Gebärmutter führt, um seinen Körper im Schutze des Mutterleibs zu dem zu entwickeln, was ihn vom Tage der Geburt an auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähig macht. Aber auch dann braucht er noch den Schutz, die Hilfe und die Sorge liebender Mitmenschen, zuerst von Mutter und Vater, um überleben und in seiner Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten wachsen zu können.  Wer will da sagen, dass das noch nicht Mensch ist, was noch Hilfe braucht, um weiter wachsen zu können. Braucht der Mensch nicht lebenslang Hilfe, wächst er nicht lebenslang, doch ist er nicht, von Anfang an? Ja er ist. Und er hat sein Recht und seine Würde, von Anfang an, eine Würde, die gottgegeben und für den Menschen unantastbar ist.

    Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, und es hat von Anfang an seine menschliche Würde und sein eigenes Recht auf Leben. Das ist und bleibt die Grundeinsicht, auf die Verlaß ist. Kein Verlass ist jedoch auf den Menschen, der diese Grundeinsicht negiert, weil sie oft unbequem und lästig ist, weil sie auch Konsequenzen mit sich bringt, die oft schmerzlich sind und manches Mal dem Menschen eine schwere Bürde und ein leidvolles Kreuz auferlegen, das viele nicht annehmen wollen oder nicht glauben tragen zu können. Und dennoch ist es eine konsequente und notwendige Grundeinsicht, die nicht relativiert und verdrängt werden darf in der Verantwortung vor Gott und dem Menschen.

    Wir leben schon viel zu lange mit der Leugnung dieser Verantwortung. 120.000 weinende Kinderseelen, die jährlich zum Verstummen gebracht werden, bevor ihre Augen das Licht dieser Welt erblicken dürfen, sind eine schreckliche Mahnung an alle, die ihre Ohren, Augen und Herzen nicht vor dieser Wahrheit verschließen. Hartmut Steeb verschließt sein Ohr, seine Augen und sein Herz nicht vor dieser Wahrheit und mahnt, dass auch andere dies nicht tun. Und das ist auch wirklich gut so.

    -> Kurt J. Heinz: Was Leben ist


    -> Hartmut Steeb: Keine Einigung im Fall der Spätabtreibung

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