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  • Protest aus den USA gegen Brigitte Zypries (SPD) wegen Einmischung in amerikanische Angelegenheiten


    05.11.08

    Protest aus den USA gegen Brigitte Zypries (SPD) wegen Einmischung in amerikanische Angelegenheiten

    Deutsche Justizministerin kämpft in USA gegen kalifornische Verfassungsinitiative zum Schutz der Ehe

    (MEDRUM) Wie die Organisation Catholic Family & Human Rights Institute (C-FAM) berichtete, haben 33 US-amerikanische  Familienorganisationen bei der deutschen Regierung Beschwerde gegen höchstrangige deutsche Regierungsvertreter und Diplomaten eingebracht, die sich gegen die Ehe-Initiative in Kalifornien gewandt haben.

    Unter der Überschrift "Top German Officials Intervene to Defeat Traditional Marriage in California" hat das C-FAM über den Versuch der Intervention der deutschen Justizministerin zu einer kalifornischen Verfassungsinitiative berichtet. Die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries habe versucht, die kalifornischen Bürger dazu zu drängen, dem deutschen Beispiel folgend gleichgeschlechtliche Ehen zu fördern, indem sie die Gesetzesinitiative zum Schutz der Ehe ("California Marriage Protection Act") niederschlagen, schreibt C-FAM.

    Auslöser waren die Einwände der deutsche Justizministerin, mit denen sie sich in den USA gegen eine kalifornische Initiative aussprach, nach der künftig nur die Ehe zwischen Mann und Frau als gültig angesehen oder anerkannt werden soll. Die Träger dieser Initiative, zu denen auch der Präsidentschaftskandidat McCain gehört, wenden sich damit gegen die gleichgeschlechtliche Ehe, die seit 15. Mai in Kalifornien der heterosexuellen Ehe rechtlich vollkommen gleichgestellt ist. Diese Initiative gewinnt auch dadurch an besonderer Bedeutung, dass der State Supreme Court (Staatsgerichtshof) von Kalifornien aus Gründen des Diskiriminierungsverbotes sexueller Orientierungen einem Arzt nicht das Recht zubilligte, lesbischen Frauen eine künstliche Befruchtung zu verweigern.

    Die kalifornische Gesetzesinitiative trägt die Bezeichnung PROPOSITION 8 und wird im Original wie folgt beschrieben:

    "This initiative measure is submitted to the people in accordance with the provisions of Article II, Section 8, of the California Constitution. This initiative measure expressly amends the California Constitution by adding a section thereto; therefore, new provisions proposed to be added are printed in italic type to indicate that they are new.

    SECTION 1. Title
    This measure shall be known and may be cited as the "California Marriage Protection Act."

    SECTION 2. Section 7.5 is added to Article I of the California Constitution, to read:

    SEC. 7.5. Only marriage between a man and a woman is valid or recognized in California."

    Die Einwände der deutschen Justizministerin, die sie in einem Vortrag in einem Zentrum für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle in USA erhob, wurden von US-Familienorganisationen als Affront und „aggressive Einmischung“ deutscher Politiker und Diplomaten in „interne Angelegenheiten der Vereinigten Staaten angesehen, weil sie sich gegen die kalifornische Gesetzesinitiative ausgesprochen hatte und zu ihrer Ablehnung aufrief.

    Wie MEDRUM berichtete verfolgt Ministerin Zypries in Deutschland das Ziel, die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Im September hat sie diese Absicht zum Auftakt des deutschen Juristentages erklärt. Auf der Ebene des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wurden bereits Expertenanhörungen durchgeführt, die diesem Ziel dienen sollten.

    Konträr zu den Zielsetzungen von Brigitte Zypries hat C-FAM derzeit eine weltweite Initiative als internationalen Aufruf für die Rechte und Würde des Menschen und der Familie gestartet. Im Gegensatz zu Zypries wendet sich C-FAM mit diesem Aufruf an die Regierungen der Vereinten Nationen, um dafür einzutreten, die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau zu erhalten und gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht der Ehe gleichzustellen.


    C-FAM-Artikel -> Top German Officials Intervene to Defeat Traditional Marriage in California

    MEDRUM-Artikel -> Auch lesbische Frauen haben das Recht auf Fortpflanzung

    MEDRUM-Artikel -> Zypries will „vollständige Gleichstellung" homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe

    C-FAM-Aufruf -> Internationaler Aufruf für die Rechte und Würde des Menschen und der Familie


  • Zypries gegen Schutz der Ehe in kalifornischer Verfassung


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    für Ihr Interesse am Aufruf von C-FAM und Ihre Beteiligung danken wir Ihnen.

    Zugleich übersenden wir Ihnen eine Information über eine Aktion, bei der die deutsche Justizministerin in Kalifornien gegenteilige Interessen vertreten hat. Über diese Aktion und die Beschwerde an die deutsche Regierung hat C-FAM vor wenigen Tagen berichtet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kurt J. Heinz
    MEDRUM


    05.11.08

    Protest aus den USA gegen Brigitte Zypries (SPD) wegen Einmischung in amerikanische Angelegenheiten

    Deutsche Justizministerin kämpft in USA gegen kalifornische Verfassungsinitiative zum Schutz der Ehe

    (MEDRUM) Wie die Organisation Catholic Family & Human Rights Institute (C-FAM) berichtete, haben 33 US-amerikanische  Organisationen bei der deutschen Regierung Beschwerde gegen höchstrangige deutsche Regierungsvertreter und Diplomaten eingebracht, die sich gegen die Initiative zum Schutz der Ehe in Kalifornien gewandt haben. ... lesen Sie mehr...



  • Gutachter, die Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen


    06.11.08

    Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen

    (MEDRUM) Die Rolle von Gutachtern wird besonders im Streitfall "Kinder, Sorgerecht und Jugendamt" immer wieder zum Gegenstand von Kontroversen. Im Interview in einem Film zum Thema "Jugendfürsorge" beschreibt ein Gutachter seine Rolle als die eines "Richters in Weiß" und Helfers des Gerichtes, für den Eltern ein Problem seien, die als Querulanten streiten, aber nicht sähen, wie die Kinder immer mehr Angst bekämen.

    ImageDer Gutachter, ein Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie, erläuterte solche gutachterlichen Aufgaben mit den Worten: "Wir sind Helfer des Gerichtes als Sachverständige und diese Familienrechtsbegutachtungen sind gerichtsöffentlich, aber nicht öffentlich für das Publikum, für die große Öffentlichkeit. Das heißt: Wir dürfen nicht unsere Dinge nach außen tragen. Und es ist so, dass wir oft auch gefragt werden oder dass wir also Gegenwind bekommen von Lobbyisten. Eine Lobby ist zum Beispiel, sind Väter, die glauben, dass jetzt Ihr Umgangskontakt, der eingeschränkt wurde oder vielleicht sogar ausgesetzt wurde, dass sie diese Situation jetzt erleiden mussten, weil der Sachverständige, als Richter in Weiß, ihnen die Erziehungs- oder Umgangskontaktfähigkeit abgesprochen hat. Und dann ist es besonders problematisch, wenn solche Elternteile persönlichkeitsgestört sind. Wenn es sich um Personen handelt, die eine Persönlichkeitsstörung haben, die Querulanten sind, die, sag ich mal Michael Kohlhaas artig von Pontius zu Pilatus gehen und immer weiter streiten und gar nicht sehen können, dass das, was sie jetzt tun, dazu führt, dass die Kinder immer mehr Angst bekommen."

    Natürlich dachte der Gutachter bei diesen Ausführungen verständlicherweise nicht an Jugendämter, sondern an "querulierende" Väter aus seiner Erfahrungspraxis aus Sorgerechtsverhandlungen. Dabei geht es ja eben nicht um Mitarbeiter eines Jugendamtes, denen das Sorgerecht durch ein Gericht entzogen werden soll, sondern um Väter und Mütter, wie es im Fall der Familie Gorber geschehen ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt nur einen Paragraphen 1666, nach dem Eltern Sorgerechte entzogen werden können, nicht aber einen vergleichbaren Paragraphen, nach dem Jugendämtern ihre Befugnisse, Sorgerechte wahrzunehmen, weggenommen werden können.

    Wer allerdings mit dem Fall der Familie Gorber aus Überlingen vertraut ist, dem wird vermutlich schnell deutlich, dass hier die Verhältnisse wohl umgekehrt liegen und es eigentlich auch einen Paragraphen geben müsste, nach dem Eltern beantragen können, einem Jugendamt das Sorgerecht für ihre Kinder zu entziehen. Die Feststellungen des Gutachters scheinen in diesem Fall nämlich auf diejenigen Personen zuzutreffen, die die Gorber-Kinder in einer Blitzaktion den Eltern entrissen und sie in Gewahrsam genommen haben. Keines der betroffenen Kinder oder der Elternteile hat auch nur geringste Spuren einer Einfühlsamkeit empfunden, die der Gutachter im Interview mit Recht zumindest indirekt reklamiert hat. Seine Botschaft: Was geschieht, darf nicht auf dem Rücken von Kindern ausgetragen werden!

    Bei den Gorber-Kindern ist erkennbar, dass es nicht gelungen ist, dieses Prinzip zu wahren. Anders als bei einem chirurgischen Eingriff haben die Gorber-Kinder die ihnen widerfahrenen Operationen der Behördenseite keinesfalls als hilfreich oder heilsam sondern als äußerst schmerzhaft erfahren. Während Chirurgen bei einem Eingriff stets auf Einwilligung des Patienten angewiesen und um minimalinvasive Eingriffe und möglichst große Schmerzvermeidung oder wenigstens Linderung bemüht sind, haben die Gorber-Kinder bei den behördlichen Eingriffen in ihren Lebensweg Gegenteiliges empfunden. An ihnen wurde auf Verdacht und gegen ihren Willen herumoperiert. Keines der Gorber-Kinder hat diese Eingriffe gewollt, keines der Gorber-Kinder hat diese Eingriffe eingesehen oder ihnen je zugestimmt.  Jedes der Gorber-Kinder wollte nichts sehnlicher als zu den Eltern und in die Familie zurückkehren, und vor allem die jüngeren Gorber-Kinder haben unter diesen Eingriffen massiv gelitten. Sie haben auch Ängste ausstehen müssen, die einigen von ihnen schlaflose Nächte und erhebliche Frustrationen bereitet haben, teilweise derart stark, dass sie traumatische Formen annahmen.

    Für die Schmerztherapie und Beseitigung der Folgen sind de facto nun die Eltern zuständig. Bei ihnen suchen die Kinder Heilung. Es spricht vieles dafür, dass im Fall der Familie Gorber die Behördenmitarbeiter die Rolle querulierender Väter eingenommen haben, die nicht einsehen wollten und wollen, dass ihr Eingreifen nicht kindeswohlgerecht war, ganz so, wie der Gutachter im Interview für Väter feststellte: Sie haben gar nicht sehen können, dass das, was sie getan haben, dazu geführt hat, dass die Kinder immer mehr Angst bekamen (Ergänzung der Redaktion: und vermutlich auch nicht sehen wollen).

    Im Fall der Gorber-Kinder ging die Angst oder Ablehnung von Kinderheim und Jugendamt sogar so weit, dass sie am Ende auch dem Gutachter selbst teilweise mit ablehnender Distanz begegnet sind. Sie haben weder Kinderheim, noch Jugendamt, noch Gutachter als Helfer, sondern als Übel empfunden, denen sie sich ohnmächtig ausgesetzt sahen. Diese Empfindung brachte eine der jüngeren Gorber-Töchter bei einer so genannten Königin-Frage des Gutachters markant auf den Punkt: „Stelle dir vor, du wärest einen Tag lang Königin, könntest befehlen, diese Befehle müssten ausgeführt werden, was würdest du befehlen?", hieß die Frage. Ihre Antwort lautete: „Dass es kein Kinderheim mehr gibt, kein Jugendamt und keine Richter und keinen Streit." Die Antwort des Mädchens spricht Bände. Sie ordnet die Rolle des Querulanten nicht den Eltern, sondern Kinderheim und Jugendamt zu. Auch die Antwort einer anderen Gorber-Tochter ist aufschlußreich. Auf die Frage, welche Wünsche sie habe, antwortete sie, sie wünsche sich, dass Psychiater abgeschafft werden, und dass die Stunde bald zu Ende sei (gemeint die Befragung beim Gutachter). Es ist aufschlussreich und tröstlich zugleich, dass diese Erkenntnisse im Verlauf der Begutachtung gesammelt und festgehalten wurden.

    Auch wenn im Fall der Gorber-Kinder vom Gutachter selbst aus solchen Befunden nicht die offenkundigen Schlüsse gezogen wurden, besteht zumindest Grund zur Hoffnung, dass der Richter den streitenden Personen des Jugendamts durch seinen Beschluss Einhalt gebieten wird. Denn auf eine Wandlung von Jugendamtsansichten wie bei Dostojewskis Romanfigur Raskolnikow besteht derzeit wohl keine Aussicht, obwohl das Gutachten des Tübinger Professors zwar keine direkten, aber durchaus deutliche, indirekte Anstöße dafür geben könnte. Daher kann vom Richter, als einer unabhängigen, rechtsprechenden und umsichtigen Instanz, durchaus die Einsicht erwartet werden, dass die Eingriffe der Vergangenheit im Fall der Gorber-Familie zu Ängsten und Belastungen bei den Kindern geführt haben, die sich nicht fortsetzen dürfen. Kinder und Eltern verbinden deshalb mit der Verhandlung des Familiengerichtes am 12. November verständlicherweise die Erwartung, dass das Ende der Schrecken und Ängste nun richterlich besiegelt werden wird.


    Der Film "Jugendfürsorge" ist im Internetportal des österreichischen Nachrichtenmagazins "X-Large" unter URL www.xlarge.at/?page_id=351 abgelegt.


    Zum Fall Familie Gorber:

    vorheriger MEDRUM-Artikel -> Herr Richter, muß David in den Kindergarten?

    Erstartikel Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen

    weiterer Artikel -> Alles für das Kindeswohl - Seelenäußerungen der Gorber-Töchter


    Auch interessieren könnte -> Sozialer Zerfall der Gesellschaft ist ein einträgliches Geschäft für Gutachter



  • Zum Gutachen über Gorber-Kinder


    06.11.08

    Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen

    (MEDRUM) Die Rolle von Gutachtern wird besonders im Streitfall "Kinder, Sorgerecht und Jugendamt" immer wieder zum Gegenstand von Kontroversen. Im Interview in einem Film zum Thema "Jugendfürsorge" beschreibt ein Gutachter seine Rolle als die eines "Richters in Weiß" und Helfers des Gerichtes, für den Eltern ein Problem seien, die als Querulanten streiten, aber nicht sähen, wie die Kinder immer mehr Angst bekämen. ... lesen Sie mehr...



  • 05./06.11.08


    06.11.08

    Gutachter, Richter in Weiß, und Behördenmitarbeiter, vor denen die Kinder Angst bekommen

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    05.11.08

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    (MEDRUM) Wie die Organisation Catholic Family & Human Rights Institute (C-FAM) berichtete, haben 33 US-amerikanische  Familienorganisationen bei der deutschen Regierung Beschwerde gegen höchstrangige deutsche Regierungsvertreter und Diplomaten eingebracht, die sich gegen die Ehe-Initiative in Kalifornien gewandt haben. ... lesen Sie mehr...


    05.11.08

    Herr Richter, muß David in den Kindergarten?

    Gutachter will Gorber-Sohn David aus der Familie reißen

    (MEDRUM) Wenn es nach dem Gutachter ginge, müsste der 3 1/2-jährige David demnächst in den Kindergarten gehen. Das ist eine der Empfehlungen, die der Gutachter in seinem Gutachten schriftlich niedergelegt hat. Wird das Gericht dem Willen des Gutachters folgen und die Familie zwingen, den Jungen in den Kindergarten zu schicken? ... lesen Sie mehr...


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