06.06.09
Spanischer Ministerrat will Lebensrecht ungeborener Kinder einschränken
Schwangerschaftsabbruch soll künftig in Spanien bis zur 14. Woche generell erlaubt sein
Unter der Rubrik "Feminismus" berichtet die "junge Welt" über die Bestrebungen des spanischen Ministerrates, das Abtreibungsgesetz zu lockern. "Liberalisierung in Sicht" lautet die Überschrift des Artikels in der "jungen Welt".
Die sozialdemokratische Regierung von Ministerpräsident Zapatero will eine Frist bis zur 14. Woche einführen, in der künftig die Frau über einen Abbruch entscheiden können soll. Bedingungen sollen die vorherige Übergabe von Informationsmaterial und staatliche Hilfe für Eltern sowie eine »Reflexionszeit« von drei Tagen vor dem Eingriff zum Abbruch der Schwangerschaft sein.
In Zukunft sollen diese Möglichkeiten auch schon 16jährigen offenstehen, ohne daß sie die Zustimmung ihrer Eltern brauchen. Das neue Gesetz soll auch Gefängnisstrafen für Frauen ausschließen. Abtreibung soll keine Straftat mehr sein, sondern in ein Gesetz zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit eingefügt werden, das explizit das Recht von Frauen auf frei gewählte Mutterschaft anerkennt. Diese Regelung würde Ärzte verpflichten, die Eingriffe zum Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Die Regierung will künftig auch garantieren, daß Abbrüche in öffentlichen Kliniken durchgeführt und deren Kosten von der Sozialversicherung übernommen werden. Verstöße würden künftig nur noch mit Geldbußen geahndet werden.
Was mit den positiv gewählten Begriffen "frei gewählte Mutterschaft" und "Liberalisierung" belegt wird, ist eine fristabhängige Freigabe der Abtreibung und führt in der Realität zu einer erheblichen Einschränkung des Lebensrechts ungeborener Kinder. Während die Katholische Kirche die beabsichtigten Änderungen kritisiert, gehen den Feministinnen diese Regelungen noch nicht weit genug. Spanische Frauengruppen haben bei der Regierung eine Forderung mit mehr als 12000 Unterschriften vorgelegt, die auf der kompletten Streichung des Abtreibungsparagraphen aus dem Strafgesetzbuch und völliger Entscheidungsfreiheit besteht.
Artikel "junge Welt" -> jungewelt