Heim wurde zum Streitfall wegen Vorwurf der Kindeswohlgefährdung
Landgericht Berlin untersagt dem Sender "rbb" Mißhandlungsvorwürfe im Eilverfahren
(MEDRUM) Wegen der Erhebung schwerer Vorwürfe gegen das Kinder- und Jugendheim Rädel, lud das Landesjugendamt Brandenburg Anfang Juli alle Jugendämter, die Kinder oder Jugendliche an der Kinderheim und Jugendeinrichtung in Rädel betreuen, sowie den Träger der Einrichtung zu einer Ortsbegehung nach Bernau ein, berichtete "openPR".
Anlass waren widerstreitende Berichte über die Einrichtung von Kindern, Eltern, Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern. Den positiven Berichten stehen auch Berichte von Personen gegenüber, die
die Einrichtung und zuständigen Mitarbeiter im Landesjugendamt
beschimpften und anzeigten.
Die Leiterin des Landesjugendamtes Brandenburg, Dr. Doris Scheele, wies die Kritik zurück. Aus ihrer Sicht liege im Heim in Rädel keine Kindeswohlgefährdung vor. Den Jugendlichen gehe es dort gut und sie würden auch gefördert. Die Heimleiterin, gegen die sich fast alle Vorwürfe richteten, sei vom Träger bis zu einer Klärung von allen Tätigkeiten frei gestellt worden, berichtete "openPR". Es wäre angesagt, so das Landesjugendamt, "den skandalisierenden Mitteilungen etwas entgegen zu setzen".
Belastende Vorwürfe waren auch Gegenstand einer Sendung des "rbb". Der rbb hatte in einer "Klartext" Sendung über ein Mitglied der pädagogischen Leitung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe erhoben. Das Landgericht Berlin untersagte mit seiner Entscheidung vom 24.07.08 in einem Eilverfahren dem rbb sowie der Autorin des Beitrages, Gabi Probst, die Wiedergabe von neun Behauptungen, darunter alle sechs im Beitrag enthaltenen konkreten Misshandlungsvorwürfe, so openPR. Bei Zuwiderhandlung drohe sowohl dem Sender als auch Gabi Probst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
In der Pressemitteilung der Hilfeeinrichtung heißt es:
Der rbb hatte in seiner letzten "Klartext" Sendung über ein Mitglied der pädagogischen Leitung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" eine Reihe schwerwiegender Vorwürfe erhoben. Nun hat das Landgericht Berlin in einem Eilverfahren dem rbb sowie der Autorin des Beitrages, Gabi Probst, die Wiedergabe von neun Behauptungen untersagt, darunter alle sechs im Beitrag enthaltenen konkreten Misshandlungsvorwürfe. Bei Zuwiderhandlung droht sowohl dem Sender als auch Gabi Probst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Die Vorwürfe stammen aus dem Umfeld einer sogenannten "Interessengemeinschaft", die sich aus unzufriedenen ehemaligen Mitarbeitern und Eltern formierte und deren erklärtes Ziel es ist, "die Einrichtung, deren Grundgedanke ja genial ist, von der Leitung zu befreien". Ein Vorstandsmitglied der Einrichtung hatte dem rbb ein Interview gegeben und aus dem Umfeld der "Interessengemeinschaft" stammende Misshandlungsvorwürfe mehrfach als infam zurückgewiesen. Diese Statements wurden im Beitrag nicht gesendet.
In einem weiteren Beschluss untersagte das Landgericht Berlin dem rbb und der Journalistin Nina Bednarz eine in der Sendung "Brandenburg Aktuell" aufgestellte Behauptung, wonach sich die Einrichtung zur angeblichen Notwendigkeit von "Gewalt gegen Kinder" erklärt habe. Tatsächlich hatte die Einrichtung eine solche Erklärung niemals abgegeben.
Der Pressesprecher der Einrichtung hatte sich im Vorfeld der Berichterstattung außerdem an die Intendantin des rbb gewandt und u.a. um ein Hintergrundgespräch gebeten. Die Redaktionsleitung verweigerte dieses Gespräch. Wegen eines Satzes im Schreiben an die Intendantin betrieb Frau Probst ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung gegen den Pressesprecher. Ihr Antrag wurde nunmehr vom Landgericht zurückgewiesen.
Ein Stellungnahme des rbb hierzu liegt der Redaktion noch nicht vor.
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