21.03.15
Verdrängt islamisches Kopftuch christliche Werte?
Hartmut Steeb kritisiert Begründung im Verfassungsgerichtsurteil und fragt: "Gehört das Christentum noch zu Deutschland?"
(MEDRUM) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über das Tragen eines Kopftuches an Schulen ist nicht überall mit ungetrübter Freude aufgenommen worden. Es gibt Blickwinkel, aus deren Sicht gefolgert werden könnte, dass mit diesem Urteil christliche Werte durch das islamische Kopftuch verdrängt werden. Eine solche Sichtweise hat beispielsweise der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, vertreten.
Religionsfreiheit und Kopftuch
Die Wahrung der Religionsfreiheit ist Hartmut Steeb zweifellos ein wichtiges Anliegen. Das geht aus vielen Verlautbarungen Steebs zu unterschiedlichen Gelegenheiten hervor. Aber mit der Entscheidung, das Tragen des Kopftuches als Ausdruck der Religionsfreiheit an den Schulen durchzusetzen, hat Steeb seine Probleme. Für ihn stellt sich nicht mehr so sehr die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, sondern "inwieweit das Christentum noch zu Deutschland gehört“.
Christliche Werte eine "gleichheitswidrige" Benachteiligung?
Steeb wies bei einem Bericht im Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz vom 17. bis 18. März 2015 in Krelingen auf die Tatsache hin, dass die Erziehung zu christlichen Werten Bestandteil von Landesverfassungen ist, insbesondere der Landesverfassung und Schulgesetzgebung in NRW. Die Bundesverfassungsrichter haben allerdings in ihrem jetzigen Urteil die Auffassung vertreten, dass die „Privilegierungsbestimmung zu Gunsten der Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ eine „gleichheitswidrige Benachteiligung der Angehörigen anderer Religionen“ darstelle. Das kritisiert Steeb. Mit einer solchen Begründung hebeln die Karlsruher Richter die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens aus. Denn in dieser Landesverfassung steht, dass Kinder in Gemeinschaftsschulen „auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet“ werden sollen. Zu den kritischen Stimmen gehören unter anderen auch die Politiker Heinz Buschkowsky und Wolfgang Bosbach (Bild oben links).
Eingriff in Länderverfassung
Wer also wie die Richter in Karlsruhe bei christlichen Bildungs- und Kulturwerten von "gleichheitswidriger Benachteiligung" spricht, greift in die Verfassungsgesetzgebung eines Bundeslandes ein, weil er den christlichen Werten ihre Vorrangstellung abspricht. Steeb spricht deswegen völlig zu Recht davon, dass die Richter den in der Verfassung verankerten christlichen Werten ihre werteorientierende Funktion wegnehmen. Zugespitzt könnte formuliert werden: Das islamische Kopftuch verdrängt christliche Werte. Steebs Frage, ob das Christentum noch zu Deutschland gehöre, ist also verständlich. Sie gibt Anstoß zum Nachdenken, nicht nur für Verfassungsrichter.
Mit seiner kritischen Analyse sieht sich Steeb nicht nur im Einklang mit der Verfassung, sondern auch in Übereinstimmung mit der christlich fundierten Forderung nach Toleranz, die sich schon aus dem Gebot der Nächstenliebe ergibt. Zu diesem Themenkreis hat er nach Bad Blankenburg zum Forum "Christ und Politik" eingeladen. Dort wird auch der Frage nachgegangen, welche Rolle der Glauben in einer sich ändernder Gesellschaft noch spielt? Besonders interessant dürfte vor dem aktuellen Hintergrund des Verfassungsurteils zum Kopftuch die Frage werden, ob christliche Grundwerte die Zukunft der Gesellschaft noch gestalten können?
Das Forum steht unter dem Rahmenthema: "Europa zwischen Toleranz & Akzeptanz". Zeitraum: 25.-27. März 2015.
Obwohl die Tagung schon fast ausgebucht ist, gibt es noch einige Plätze. Teilnehmeranmeldungen oder Anfragen bittet der Veranstalter an folgende Adresse zu richten:
Deutsche Evangelische Allianz
Esplanade 5–10a, 07422 Bad Blankenburg
Telefon: 03 67 41 / 24 24, Telefax: 03 67 41 / 32 12
Email: info@ead.de
Weitere Information: Forum Christ und Politik