Hamburg/Straßburg - Max Mosley ist mit seiner Klage anlässlich der Veröffentlichung eines Sex-Videos vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Straßburger Richter stellten am Dienstag keine Grundrechtsverletzungen fest. Der ehemalige Vorsitzende des Motorsportverbands Fia hatte Großbritannien vorgeworfen, ihn nicht ausreichend vor der Veröffentlichung der Aufnahmen, die ihn bei erotischen Spielen mit Prostituierten zeigen, geschützt zu haben.