04.08.09
Patientenverfügung gegen Zwangspsychiatrisierung
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. bietet Verfügung für Ausschluß psychiatrischer Behandlung an
(MEDRUM) Der Verein "Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V." sieht in der gesetzlichen Regelung über die Patientenverfügung eine Möglichkeit, die "Zwangspsychiatrisierung" durch Ärzte und Richter abzuwenden.
"Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!", stellte die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener nach der Verabschiedung des Gesetzes über Patientenverfügungen fest. Dies sei ein Freudentag. Jetzt sei der Patientenwille als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten. Ärzte und Richter könnten nicht länger definieren, was zum angeblich „objektiven" Wohl eines Menschen gegen dessen erklärten Willen zu unternehmen oder zu unterlassen sei.
Der Verein sieht in der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen die Möglichkeit, der so genannten Zwangspsychiatrisierung zu entgehen. Dafür hat er eine Patientenverfügung mit integrierter Vorsorgevollmacht entwickelt, die alle Maßnahmen der pschiatrischen Diagnostizierung und Behandlung untersagen. Die Organisation bietet den Vordruck auf ihrer Internetseite zum kostenfreien privaten Gebrauch an. Mit dieser Verfügung soll gewährleistet werden, dass von Richtern und Ärzten nicht gegen den Patientenwillen psychiatrische Behandlungen angeordnet und vorgenommen werden können. Die Patientenverfügung sichere die Selbstbestimmung der Person gegen den Versuch von Psychiatern, ihr durch die Behauptung, es mangele ihr „krankheitsbedingt" an der „Einsichtsfähigkeit oder an der Fähigkeit nach dieser Einsicht zu handeln, den „freien Willen" abzusprechen, so die Bundesarbeitsgemeinschaft.
Vertreter des Netzwerkes Bildungsfreiheit halten diese Nachricht besonders auch für Eltern vieler Kinder und Jugendlichen für wichtig, die wegen "Schulabsentismus" oder "Schulphobie" psychiatrisiert werden sollen.
Weitere Information -> www.patverfue.de -> Vordruck Patientenverfügung