Seit November 2016 ist die Reform des Sexualstrafrechts in Kraft, die unter anderem die viel diskutierte „Nein heißt Nein“-Regelung einschließt. Straftatbestände wurden neu geschaffen, andere verschärft. Hört man sich anderthalb Jahre nach der Reform unter Staats- und Rechtsanwälten um, wird rasch klar: Unter Juristen wird die Reform als wichtiger Schritt in die richtige Richtung bewertet. Aber als wichtiger Schritt mit erheblichen Fehlern.